Stiftungen für Kunst und Kultur

Die Gründung von Stiftungen mit Kunst und Kultur

Viele Unternehmer wenden sich neben ihrer wirtschaftlichen Betätigung privat den schönen Künsten zu und bauen über die Jahre künstlerisch und monetär wertvolle Sammlungen auf.

 

Hierbei wird die Kunstsammlung nicht selten auch ein wichtiger Bestandteil des gesamten Vermögens, der eine eigene Vermögens-Nachfolge-Planung erforderlich machen kann, insbesondere dann, wenn dieses Vermögen „in der Familie bleiben“ soll.

 

Nicht immer wird die Begeisterung für die Kunst von den nachfolgenden Generationen gleichermaßen geteilt. Zudem ist der Sammlungs-Übergang in Erbfällen problematisch, bei denen größere Erbengemeinschaften die neuen Eigentümer der Sammlung werden. In diesen Fällen drohen der Verkauf und sogar die Zersplitterung der mit viel Herzblut zusammengetragenen Werke.


Stiftungsgründungen mit Kunst und Kultur

 

Zusammenhalt und Übertragung einer privaten Kunstsammlung im Rahmen einer Stiftung

Die lebzeitige Übertragung der Kunstsammlung in eine Stiftung sichert den dauerhaften Verbund der Kunstwerke. Die Kunstgegenstände können vollständig als zu erhaltendes Familienvermögen vor Veräußerungen geschützt werden. Alternativ dazu können aber auch Vermögensumschichtungen bis zu einem vorher festgelegten Umfang zugelassen werden. 


Steuerbefreiungen für eine Stiftung mit Kunst und Kultur

Gemeinnützige Stiftungen für Kunst und Kultur

Der Akzent dabei: Kunstsammler können von erheblichen Steuerbefreiungen profitieren, sowohl im Rahmen einer gemeinnützigen Stiftung als auch durch eine Familienstiftung.

 

Die Übertragung von Vermögen auf eine gemeinnützige Stiftung ist grundsätzlich steuerfrei.

Die Förderung der Kunst stellt einen gemeinnützigen Zweck dar, sodass das Halten von Kunstgegenständen im Rahmen einer gemeinnützigen Stiftung, auch wenn diese sich im betrieblichen Vermögen eines Unternehmens befinden, steuerfrei gestellt wird.

 

Darüber hinaus können Kunstgegenstände umsatzsteuerfrei veräußert werden, wenn die Stiftung entsprechend einer öffentlichen Einrichtung (Theater, Museum) kulturelle Aufgaben wahrnimmt. In einer gemeinnützigen Stiftung können ertraglose Kunstgegenstände dazu eingesetzt werden, den gemeinnützigen und somit steuerfreien Status zu erhalten. Die Leihgabe von Kunstgegenständen an Kunstmuseen oder Kunstateliers verwirklicht den gemeinnützigen Zweck.

 

Privatnützige Stiftungen für Kunst und Kultur

Aber auch privatnützige Familienstiftungen können profitieren: Kunstwerke können in Höhe von 60% ihres Werts steuerfrei übertragen werden,

  • wenn die Erhaltung dieser Gegenstände wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Geschichte oder Wissenschaft im öffentlichen Interesse liegt,
  •  die jährlichen Kosten in der Regel die erzielten Einnahmen übersteigen
  • und die Gegenstände der Öffentlichkeit nutzbar gemacht werden.

Ist ein Kunstgegenstand zudem in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingetragen, kann seine Übertragung sogar vollständig steuerfrei erfolgen. Die Hürde, eine solche Eintragung zu erreichen, ist jedoch hoch, denn nur dasjenige Kulturgut wird als national wertvoll angesehen, das „besonders bedeutsam und identitätsstiftend für die Kultur Deutschlands ist“.

 

Hält eine Familienstiftung beispielsweise Unternehmensanteile (unternehmensverbundene Stiftung), können in jedem Fall planerisch steuermindernde Werbungskosten abgesetzt werden, da das Halten von Kunstgegenständen immer Kosten verursacht, die auch im Privatbesitz anfallen würden (Lagerung und Versicherung).

 

 

Neben diesen steuerlichen und finanziellen Vorteilen, die eine strukturelle Verknüpfung von Kunst und Stiftung bereithält, können sich diese gleichzeitig positiv auf die Unternehmensidentifikation auswirken. 

 

 

 


Gesellschaftliches Engagement für eine Stiftung mit Kunst und Kultur 

 

 

Neben anderen Faktoren prägt gesellschaftliches Engagement im Bereich der Kunst und Kultur das „Image“ eines Unternehmens. Um von diesem positiven Effekt zu partizipieren und hier ein Crescendo aufzuhauen, kann der Stifter über eine konzeptionelle Kunststiftung am laufenden Prozess des immer relevanter werdenden Kunstmarktes teilnehmen. Im Netzwerk von Kunstsammlern, Kunstexperten und Kunstinteressierten lässt sich dieser Prozess zudem aktiv  mitgestalten. 


Stiftung für Kunst und Kultur als Nachlass

Vor allem aber eignet sich die Stiftung für Kunstsammler, die ihren Kunstbesitz über den Tod als Familienbesitz gesichert sehen wollen. Aufgrund ihrer Selbstständigkeit verhindert sie in planbarer Weise eine Vermögenszersplitterung, sei es aufgrund einer Aufteilung in der Erbengemeinschaft, sei es aus mangelndem Interesse der nachfolgenden Generation an der Kunst.

 

Eine solche „Kunststiftung" oder „Museumsstiftung", die den Erhalt der Privatsammlung oder den Betrieb eines Museums zum Gegenstand hat, kann nach Belieben mit einer „Familienstiftung" kombiniert werden, die z.B. auf die finanzielle Unterstützung und Förderung von Familienmitgliedern und deren Nachkommen gerichtet ist.

 

Gerade, wenn die gesammelten Kunstwerke (auch) einen hohen finanziellen Wert haben, könnte der entzogene Zugriff auf diese Sammlung in der Familie zu Frustration und Uneinigkeit führen.

 

Die rechtliche wie auch finanzielle Absicherung der Kunst in einer entsprechenden Stiftung und die Versorgung und Unterstützung der Familie sollten deshalb gut geplant und idealerweise transparent mit der nachfolgenden Generation besprochen werden.

 

Hierbei ist zum einen eine angemessene Unterstützung der Familie zu berücksichtigen, wie auch die finanzielle Absicherung der Kunstwerke innerhalb der jeweiligen Stiftung. Denn neben den Kunstobjekten benötigt die Kunststiftung zur langfristigen Erfüllung ihres Stiftungswecks auch eine regelmäßig Ausstattung mit ausreichenden Geldmitteln, die Lagerung, Pflege, Restaurierung, Versicherung und gegebenenfalls auch die Ausstellung der Arbeiten abdenken kann.

 

Fazit: 

Eine vorausschauende Nachlassplanung gewährleistet den Erhalt der Sammlung

Eine Stiftung bietet dem Sammler von Kunst und/oder Antiquitäten die Möglichkeit, seine Sammlung langfristig zu sichern und zu erhalten. Damit dies gelingt, sollte die Stiftung jedoch individuell geplant und bereits zu Lebzeiten auf den Weg gebracht werden. Hierbei sollten die Gestaltung der Satzung und die finanzielle Ausstattung für die Fortführung der Sammlung und die Unterstützung der Familie im Fokus des Stifters stehen.

 

 

Mit unserer Expertise und unserem Netzwerk an erfahrenen Stiftungsexperten, die sich auch mit Stiftungen für Kunst und Kultur auskennen, unterstützen wir Sie gerne bei diesem Prozess.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gern!