Jedes Musikstück hat seinen eigenen Klang, basierend auf den Noten, seinem Fundament. Bei den Unternehmerkompositionen ist die Basis der Beratungsprozess, der für die Unternehmerpersönlichkeiten, die wir begleiten und uns folgende Ziele hat:
Damit dies gelingt und der Klang Ihres Kunstwerks sich entwickeln kann, stellen sich im grundlegenden kreativen Prozess immer wieder ähnliche Fragen. Es geht dabei um das „What to do“, das „Wozu überhaupt?“ und natürlich auch der Blick auf die Optionen.
Sind diese vorgelagerten Themen klar beantwortet, geht es „ans Werk“.
Dazu wird die Ausgangslage analysiert und dann beginnt im Beratungsprozess die Phase der Umsetzung und Komposition. Im Fall einer Familienstiftung bedeutet dies auch die rechtliche steuerliche und strategische Ausrichtung und die Entscheidung, ob man als Dirigent oder Dirigentin alle Klangnuancen selbst bestimmt oder lieber im Publikum sitzt, wenn die Produktion des eigentlichen Werkes abgeschlossen ist.
Die erste Phase im Beratungsprozess der Unternehmerkompositionen: Das „What to do?“
1. Worum geht es? Was ist das Ziel?
2. Das „Wozu?
Um die Zielfragen mit Ihnen gemeinsam zu klären, bieten wir Ihnen in unserem Beratungsprozess insbesondere einen Strategieworkshop (Fels in der Brandung) oder Terminpauschalen an:
3. Welche Variationen sind möglich?
Der Beratungsprozess der Unternehmerkompositionen arbeitet hier sehr real an der Verwirklichung des reflektierten Ziels.
Zur Begleitung der ersten Phase im Beratungsprozess haben wir zwei Angebote für Sie:
Die zweite Phase im Beratungsprozess der Unternehmerkompositionen: Das „How to do?“
1. Die Analyse der Ausgangssituation
2. Die Planung der Umsetzung im Beratungsprozess
Wir planen in unserem Beratungsprozess die Umsetzung rechtlich, steuerlich und systemisch.
Welche Prinzipien und Logiken, ähnlich den Harmonien in einem Musikstück, gelten in den einzelnen Systemen: Familie Unternehmen – Eigentum?
Welche Personen sind wie beteiligt? Sind deren Würde und Respekt gewahrt? Kann Prozessgerechtigkeit hergestellt werden, indem man beteiligte Personen einbezieht oder informiert und klare Regelungen zur Entscheidungsfindung aufstellt?
3. Die rechtliche und steuerliche Umsetzung im Beratungsprozess
Wir beraten die Stiftung als ein Gestaltungsinstrument in der Gesamtkomposition. Wir gestalten die Satzung. unter dem Motto: Von der Inspiration zur Partitur!
Doch das ist nichts, was als fertige Partitur aus dem Schreibtisch gezogen wird. In unserem Beratungsprozess erschaffen Sie eine individuelle und für Sie maßgeschneiderte Satzung. Dazu bieten wir Ihnen Beratungen im 4-Augen-Prinzip durch spezialisierte Rechtsanwälte und Steuerberater an. Die Gestaltung der Stiftung als „Puzzle-Teil“ mit Schnittstellen zur persönlichen Lebensplanung, Familie, Unternehmen und Eigentum ergibt sich daraus.
Und kann durch eine individuelle und anlassbezogene Vernetzung und im Zusammenspiel mit weiteren Instrumenten wachsen:
als Stiftungsverbundene Gesellschaften
Nießbrauch
Versicherungsvertrag
Testament
4. Die strategische Begleitung von Stiftungen und Verantwortung für die Umsetzung
Wir begleiten Stifter und Stiftungen langfristig und übernehmen auf Wunsch die Verantwortung für die Umsetzung der Stiftungsidee. Beispielsweise durch die Übernahme der Vorstandsfunktion in einer deutschen Familienstiftung oder als Aufsichtsrat oder Protektor für eine Liechtensteiner Familienstiftung