Eine Stiftung in Liechtenstein zu gründen, hat mehrere Vorteile, die auf der Hand liegen. Es ist ein Staat ohne Staatsverschuldung, der außerhalb der EU liegt und somit für den gemeinsamen „Schuldentopf“ nicht herangezogen werden. Zudem hat Liechtenstein ein Staatsoberhaupt, das selbst Unternehmer ist und dessen Fürstenfamilie ein sehr liberales Staatsverständnis hat und die Philosophie, den Bürgern Raum „Freiheit und Glück“ zu ermöglichen.
Stiftungen, insbesondere Familienstiftungen, sind in Liechtenstein anerkannt und zahlreich.
Es gibt ca. 10.000 privatnützige Familienstiftungen. Doch auch reine Unternehmensstiftungen, ohne familiären oder gemeinnützigen Zweck, zur generationenübergreifenden Unternehmensfortführung sind Liechtenstein möglich. Sie werden durch das Gericht in Vaduz anerkannt.
Dabei ist wichtig: Das Stiftungsvermögen ist auf ewig der Erbfolge und damit auch der Erbschaftsteuer entzogen. Anders als in Deutschland gibt es in Liechtenstein auch keine Erbersatzsteuer. Welche wirtschaftliche Dimension dies hat, wird an folgendem vereinfachten Beispiel deutlich: Ein steuerpflichtiges Vermögen von 50 Mio. Netto löst eine Erbersatzsteuer von EUR 15 Mio. aus. Diese Steuerbelastung entfällt in Liechtenstein vollständig.
Weitere spannende Artikel zu dem Thema finden Sie hier:
Stiftung Liechtenstein: Recht, Rahmenbedingungen und Möglichkeiten.
Was kostet eine Liechtensteiner Stiftung?
Warum ist die Liechtensteiner Stiftung ein interessantes Modell für den Vermögensschutz?
Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gern!