Die Zukunft des Vermögens sichern

In der Summe sind die Deutschen aktuell so reich wie nie: Das Geldvermögen der privaten Haushalte stieg laut Zahlen der Bundesbank im ersten Quartal 2018 auf das Rekordhoch von 5875 Milliarden Euro. Dazu kommt: Einer aktuellen Studie zufolge beläuft sich das Immobilienvermögen in Deutschland auf 11,2 Billionen Euro, inklusive des Bodenwerts der bebauten Flächen. Etwas mehr als die Hälfte aller Deutschen lebt im Eigenheim – und sie investieren fleißig in Immobilien als Anlageobjekte.


Asset Protection als Grundbass

Diese Zahlen bedeuten, dass es in Deutschland viele wohlhabende Familien gibt, zumeist mit einem unternehmerischen Hintergrund. Aber Familien indes, die sich diskret im Hintergrund halten und ihren Reichtum nicht nach vorne stellen. Bei ihnen sind nicht Verbrauch und Konsum des Vermögens das Hauptthema, sondern deren Erhalt und Verantwortung. Der Wunsch dieser Familien ist, das Vermögen nicht nur in die nächste Generation zu tragen, sondern es so abzusichern, dass es über die Generationen hinweg Bestand hat – die transgenerationale, zukunftsorientierte Eigentümerstruktur ist das Stichwort. Für sie steht der Begriff der „Asset Protection“ ganz vorne, also der umfassende Vermögensschutz.


Familienstiftung zum Klingen bringen

Um den Erhalt eines Vermögens abzusichern, hat sich das Instrument der Familienstiftung als beliebte Variante etabliert. Dabei geht es vor allem darum, Vermögenswerte jeder Art hinter eine Brandmauer zu bringen, um größtmöglichen Schutz zu gewährleisten. Die Familienstiftung als selbstständiges Rechtsinstitut übernimmt die Eigentümerrolle über ein Vermögen, sodass grundsätzlich keine Vermögenswerte aufgespalten werden. Eigentümer setzen viel daran, dass das Familienvermögen nicht zersplittert oder geschädigt werden kann, es also keine wie auch immer geartete Generalpause gibt – weder durch Streitigkeiten, ungünstige steuerliche Lösungen, der Angst vor Verantwortung oder anderen externen Risiken.

 

Zu ihnen gehört unter anderem die Erbschaftsteuer. Insbesondere dann, wenn der Erbfall plötzlich eintritt, kann es zu sehr hohen Zahlungen kommen. Durch die Familienstiftung wird alle 30 Jahre Erbersatzsteuer fällig, zahlbar

in Tranchen über diesen Zeitraum hinweg.




Kontinuität und Stabilität in der Generationenfolge

Überhaupt sichert die Familienstiftung in der Generationenfolge die Kontinuität und Stabilität des Vermögens. Es wird nicht auf mehrere Familienstämme aufgeteilt, sondern im Ganzen innerhalb der Stiftung erhalten. Die Familie hingegen profitiert durch klar definierte Ausschüttungsmodalitäten von den Vermögensverwerten, während die Erträge aus der laufenden Vermögensverwaltung wesentlich niedriger besteuert werden als auf der privaten Ebene: Es fällt nur Körperschaftsteuer für sie an, nicht die volle private Einkommenssteuer (zumeist im Spitzensteuersatz).

Ebenso wird verhindert, dass sich Besitzverhältnisse durch Erbschaften gänzlich verschieben können, beispielsweise durch den Tod eines Erben, dessen Ehepartner durch eine gegenseitige Erbeinsetzung dann das Familienvermögen erhält. Und Vermögenseigentümer sparen sich hohe Kosten für Testament, Ehevertrag und gegebenenfalls Testamentsvollstreckung, da die Familienstiftung alle in dem Zusammenhang auftretenden Fragen bereits klärt.

 


Familienstiftung als wichtige Stimme im Vermögensschutz

Ein weiterer Aspekt im Vermögensschutz der Stiftung: Das eingebrachte Vermögen kann in einer Insolvenz- oder sonstigen Haftungssituation eines Unternehmers nicht zur Begleichung von Forderungen herangezogen werden. Es ist dem Zugriff von Gläubigern etc. entzogen. Zugleich können Eigentümer von Unternehmen und Beteiligungen diese stark steuerbegünstigt veräußern. Die Steuerlast beim Unternehmensverkauf über eine Stiftung liegt bei fünf Prozent auf einen steuerpflichtigen Anteil von 15 Prozent, während bei einer herkömmlichen Veräußerung bis zu 45 Prozent auf einen steuerpflichtigen Anteil von 60 Prozent anfallen.

 

Zur gelungenen Asset Protection gehört auch die professionelle Strukturierung und Organisation der Vermögenswerte. Die Familienstiftung trägt zu einer Vereinfachung der gesellschaftsrechtlichen Struktur bei, indem historisch gewachsene Verflechtungen in eine feste Form übertragen und dann zentral über die Stiftung verwaltet und geführt werden. Das vermeidet, dass bestimmte Vermögensteile „entgleiten“ und ein Eigenleben entwickeln, das wirtschaftlich nicht die optimalen Ergebnisse bringt.

 

Apropos Verwaltung und Führung: Durch ein professionelles Stiftungsmanagement ist eine separate Betrachtung der Prinzipien „Unternehmensführung“, „Familie“ und „Vermögensverwaltung“ möglich. Für jeden Bereich wird die sachgerechte Kompetenz eingekauft, um alle Bereiche miteinander in Einklang zu bringen. So wird die Familienstiftung zum  Konzertmeister und damit  zu einem effizienten Führungsinstrument, das soziale, strategische und ökonomische Bedürfnisse vereint.


Einstimmung auf den Kammerton

Für Familien bietet die Gründung einer Familienstiftung immer auch die Möglichkeit, offene soziale Beziehungen zu klären. Wer hat welches Thema mit wem?  Wer hat welche Aufgabe, welchen Platz, welche Funktion? Welche Regeln gelten innerhalb der Familie und im Umgang mit dem Vermögen? Diese Fragen werden im Beratungsprozess aufgeworfen und reflektiert beantwortet. Damit lässt sich die Familie nach den individuellen Vorstellungen einbinden, jeder hat eine gleichberechtige Stimme und kann seiner Rolle gerecht werden bzw. seine Neigungen voll entfalten – selbst dann, wenn er seine Berufung außerhalb der Stiftung und des Unternehmens sucht.

 

Die Familienstiftung ist also eine wichtige Säule im Vermögensschutz und dazu geeignet, eine stabile Basis für die Sicherung und Entwicklung von aufgebauten Vermögenswerten zu bilden. Aber es gilt auch: Erst durch eine ganz individuelle Planung und Gestaltung wird die Familienstiftung zu einem schlagkräftigen und tragfähigen Instrument in der Asset Protection. Es ist keine andere Rechtsform bekannt, mittels derer sich ein Vermögen derart über die Generationen erhalten lässt wie mit der Familienstiftung.


Adelheid Mertel-Klinkner

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