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Unternehmenskontinuität: Die DNA des stiftungsverbundenen Unternehmens

VON THORSTEN KLINKNER

 

Im Anschluss an den vorherigen Stifterbrief zur Flexibilität eines stiftungsverbundenen Unternehmens betrachten wir in diesem Artikel den Aspekt der Unternehmenskontinuität innerhalb einer Stiftungs-Struktur.

 

Wie eine DNA oder ein Fingerabdruck sind viele Unternehmen gerade deshalb erfolgreich, weil ihr Geschäftsmodell ganz bestimmte und vielfach einzigartige Eigenschaften und Werte aufweist. Diese gehen weit über die Spezifikation von Produkten oder Dienstleistungen hinaus.


Eine Unternehmens-DNA ist einzigartig und vielseitig. Sie kann die Mission, Visionen, Ziele, das Verhältnis zu Mitarbeitern oder Vertragspartnern, Strategien oder auch die Art und Weise umfassen, wie das Unternehmen seine Geschäfte führt.

Ziel ist es, diese Einzigartigkeit im Unternehmen zu verankern und zu kommunizieren. Dazu steht die Stiftung als Rückgrat „hinter“ dem Unternehmen und kann auf diese Weise die Unternehmensentwicklung positiv prägen. Denn wie Sie in der Ihnen schon bekannten Grafik sehen, wirken Stiftung und Unternehmen in die gleiche Richtung und geben einander Kraft.

 

Wie kann nun die DNA des Unternehmens in der Stiftungssatzung verankert werden?

Der erste Schritt besteht darin, eingehend zu reflektieren:

 

1.     Reflexion:

  • Worin besteht die DNA des Unternehmens? Welche Komponenten hat sie? Welche sind dominant?
  • Was ist der Kern des Unternehmens?
  • Was zeichnet das Unternehmen aus und sollte generationenübergreifend erhalten werden? *

* Gemeint sind dauerhafte Prinzipien und Werte im Unternehmerverständnis auf der Eigentümerebene, z. B. zum Geschäftsmodell, zum Fortbestand als Familienunternehmen, zur Ausschüttungspolitik, zur möglichen Veräußerung des Unternehmens oder eben dem Ausschluss einer Veräußerung.

 

2.     Einbinden operativer Komponenten

 

Die definierte DNA ist der Gegenpol zu den Details der operativen Tätigkeit, dem Tagesgeschäft und dem dort erforderlichen stetigen Wandel. Durch die Verbindung beider Bereiche können Flexibilität und Stabilität optimal miteinander kombiniert und die entstehenden Synergien werden gelenkt. Denn im operativen Bereich besteht die volle unternehmerische Flexibilität, und auf Gesellschafterebene wird das Langfristige gestaltet. Es bildet sich ein nachhaltiger und tragfähiger Ordnungsrahmen.

 

Auf zwei Aspekte, die im Kontext der Unternehmenskontinuität häufig diskutiert werden, möchte ich an dieser Stelle gesondert eingehen.

 

Unterstützungsleistungen und Vergünstigungen für Mitarbeiter

Zunächst bieten sehr viele Unternehmen ihren Mitarbeitern umfangreiche Unterstützungsleistungen und Vergünstigungen an. Dieser Trend wird sich voraussichtlich weiter verstärken, und er geht deutlich über Wasser, Obst und Kaffee als tägliche Selbstverständlichkeit hinaus.

 

Natürlich ist es grundsätzlich denkbar, dass auch Mitarbeiter von unternehmensverbundenen Stiftungen begünstigt werden. Im Regelfall ist es aber praktikabler und steuerlich sinnvoller, Strukturen, z. B. für die betriebliche Altersversorgung oder zum Gesundheitsmanagement, auf der operativen Ebene zu schaffen und/oder die Mitarbeiter in den Vergütungssystemen am Gewinn zu beteiligen.

 

Fortführung als Familienunternehmen

Ein weiterer Aspekt in der Diskussion der Unternehmens-DNA ist die angestrebte Fortführung als Familienunternehmen. Hier drängt sich oft die Frage auf: Ist dies als stiftungsverbundenes (Familien)unternehmen überhaupt möglich? Oder ist die Stiftung eine „externe“ Lösung und entfremdet die Familie vom Unternehmen?

 

Letztlich ist dies eine Frage der Gestaltung. Wie auch in anderen Belangen ist dabei der Stifterwille entscheidend. Eine unternehmensverbundene Familienstiftung bedeutet keine generelle „externe“ Lösung, sondern die Familie entscheidet, welche Aufgaben oder Funktionen einzelne Familienmitglieder in der Stiftungs-Struktur übernehmen möchten.

Die Stiftung ist rechtlich verselbständigt. Sie gehört nicht zum Privateigentum. Das bedeutet aber keinesfalls, dass sie eine „externe“ Lösung ist.

 

Unsere Projekterfahrungen belegen vielfach das Gegenteil: Führen schon zwei Generationen einer Unternehmerfamilie aktiv das Unternehmen, errichten sie eine unternehmensverbundene Stiftung, um das Unternehmen in die Zukunft zu führen. Die Stiftungserrichtung ist im Normalfall eben kein „Notnagel“, nur weil niemand aus der Familie die Geschäftsführung des Familienunternehmens verantworten möchte.

 

Denn wichtig sind in diesem Zusammenhang folgende Aspekte:

  • Die Familie kann jede Form von Aufgaben und Funktionen in der Stiftung übernehmen. Möglich sind sehr starke Rechte der Familie. Zum Beispiel kann die Familie den Stiftungsvorstand stellen oder den Stiftungsvorstand kontrollieren.
  • Auf der anderen Seite kann die Familie aber auch – bewusst – eher zurückhaltend agieren und z. B. einen Fremdvorstand bestellen, der von einem Aufsichtsrat kontrolliert wird.
  • Schließlich können z. B. die Rechte und Pflichten einer bisherigen Familienholding in der Stiftungssatzung abgebildet werden.

Möglich ist damit die komplette Bandbreite von „Checks and Balances“ (foundation governance).

 

Fazit:

Eine durchdachte Stiftungs-Struktur kann die DNA eines stiftungsverbundenen Unternehmens auf den Punkt bringen und durch diese Klarheit den unternehmerischen Erfolg langfristig stärken.

 

Wir beraten Sie dazu sehr gerne.