Die geschichte des Stiftungswesens

Die Stiftung in der Antike

frühe Formen der Stiftungen

Schon in der vorchristlichen Zeit gab es Formen der zweckgebundenen Vermögensweitergabe. Im alten Ägypten ist das den antiken Göttern gewidmete Tempelgut als eine Art von früher Stiftung zu sehen. Das gewidmete Vermögen wurde auch dafür eingesetzt, öffentliche Bäder oder wirtschaftliche Betriebe wie Ölmühlen und Bäckereien zu finanzieren. Diese wurden damit gewissermaßen vom Staat betrieben. 

 

Die Polis der alten Griechen war als Stadtgemeinde oftmals von privaten Vermögensübertragungen finanziert. Und auch in Rom war das frühe Prinzip einer Stiftung noch deutlicher zu erkennen, weil „Göttereigentum“ und „Staatseigentum“ juristisch voneinander getrennt waren. Es gab im antiken Rom beispielsweise kaiserliche Alimentenstiftungen, die arme Kinder unterstützten, wohingegen Privatpersonen keine Stiftung mit eigenem Vermögen errichten konnten. 

 

Mit Erstarken der christlichen Kirche etablierten sich zunächst Zuwendungen vom König an die Kirche. Die Kirche wurde so zur „Garantin für ewige Seligkeit“ des Spenders. Augustinus von Hippo (354-430) vertrat die Ansicht, dass bei Nachlassverfügungen neben den Kindern als Erben, auch die Kirche zu bedenken sei. So entstanden die piae causa, die frommen Stiftungen. Dies heißt nichts anderes, als dass jeder Christ einen Anteil seines Vermögens an die Kirche zu vermachen hatte. Diese Vermögensanteile bildeten den Grundstein für das beträchtliche Vermögen der Kirche.

 

Das Spital war die erste rechtlich-institutionelle Gestalt in dieser Grundform des Stiftungswesens. Die Kirche organisierte mit diesen Vermögensgemeinschaften die Versorgung von Alten und Kranken in Form von Altenheimen und Hospitalen. Je mehr sich daraus selbständige Eirichtungen entwickelten, desto mehr näherten sich diese Vermögensgemeinschaften an ein Zweckvermögen mit Rechtsfähigkeit an. Die piae causa unterstand der kirchlichen Obrigkeit und somit blieb das frühe Stiftungswesen fest in kirchlicher Hand.


Von der Piae Causa zur Familienstiftung - Das Mittelalter

Im frühen Mittelalter (500-1000 n.Chr.) spielten Stiftungen eine bedeutende Rolle bei der Förderung religiöser und sozialer Institutionen. In dieser Zeit waren sie vor allem eng mit der Kirche verbunden, da diese eine zentrale gesellschaftliche und kulturelle Institution darstellte. Wohlhabende Adlige, Könige und andere wohlgesonnte Stifter nutzten Stiftungen, um Klöster, Kirchen und Spitäler zu finanzieren.

 

Ein Beispiel hierfür sind die sogenannten „Klosterstiftungen“. Adelige Familien gründeten Klöster und statteten sie mit Ländereien, Geld und anderen Ressourcen aus, um sicherzustellen, dass die Mönche dort für sie beteten und religiöse Riten vollzogen. Solche Stiftungen dienten nicht nur dem Seelenheil des Stifters, sondern auch als Mittel, den eigenen sozialen Status und Einfluss in der Region zu stärken.

 

Im Hochmittelalter (ca. 11. bis 13. Jahrhundert) erlebte die Stiftung eine Blütezeit, die eng mit der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und religiösen Entwicklung dieser Epoche verknüpft war. In dieser Zeit waren Stiftungen maßgeblich an der Förderung von Bildung, Religion und sozialen Aufgaben beteiligt. Der Aufbau von Universitäten, Hospitälern, Kirchen und Klöstern wurde häufig durch großzügige Stiftungen finanziert.


Ein herausragendes Beispiel ist die Gründung von Universitäten, die durch Stiftungen ermöglicht wurde. Die Universität von Bologna (gegründet 1088) und die Universität von Paris (gegründet im 12. Jh.) waren Zentren des Wissens und der Wissenschaft. Mäzene und wohlhabende Unterstützer stifteten Mittel, um Gelehrten und Studenten den Zugang zu Bildung zu ermöglichen. Diese Stiftungen trugen erheblich zur Entwicklung von Wissenschaft und Kultur bei.

 

Im Bereich der Religion waren Stiftungen entscheidend für den Bau und die Ausstattung großer gotischer Kathedralen, wie zum Beispiel der Kathedrale von Chartres in Frankreich. Solche Bauwerke wurden durch Spenden und Stiftungen lokaler Adliger oder reicher Bürger finanziert, die damit ihren Glauben ausdrückten und zugleich ihren sozialen Status stärkten. Diese Kathedralen waren nicht nur religiöse Zentren, sondern auch Ausdruck von Macht und Reichtum.


Im Spätmittelalter kam zum Motiv des eigenen Seelenheils altruistische Motivationen hinzu. Im 14. Jahrhundert kommen die Begriffe „Stiftung und Stift“ auf. Die Stiftungen haben in dieser Zeit übersetzt die Funktion einer nach heutigen Begrifflichkeiten geprägte „Gemeinnützige Stiftung“ übernommen.

 

Im 15. Jahrhundert kamen verstärkt Familienstiftungen auf, die neben den Fideikommissen immer wichtiger wurden. Ein Fideikommiss war eine besondere Form der Vermögensbindung. Im Unterschied zur Stiftung ist ein Fideikommiss keine juristische Person. Diese wurden hauptsächlich vom Adel zum Erhalt des Familienvermögens gegründet. Darin gebunden waren meistens die Familienimmobilien wie Schlösser, Burgen oder Landsitze mit den dazugehörigen Ländereien und es wurde festgelegt, dass es nicht geteilt oder verkauft werden durfte. Das darin gebundene Vermögen war somit kein Eigentum und fiel im Todesfall nicht automatisch in das allgemeine Erbe.

Die Nutzung des Eigentums im Fideikommiss war nur einem Familienmitglied (i.d.R. dem Oberhaupt) möglich, aber es konnte nicht frei darüber verfügen. Auf diese Weise wurde die Zersplitterung des Vermögens verhindert. Söhne von adligen Familien die im Militär oder im Staatsdienst tätig waren, bekamen über die Erträge des Vermögens eine Apanage. Im 19. Jahrhundert gerieten der Fideikommiss in die Kritik und wurden mit der Weimarer Verfassung aufgelöst. 

 

Praxisbeispiel einer Stiftung

Die Fuggerei- eine der ältesten Stiftungen

Die Stiftung in der Frühen Neuzeit

Stiftungen spielten in der Frühen Neuzeit (17./18. Jh.) eine bedeutende Rolle in der Gesellschaft. Sie dienten nicht nur wohltätigen Zwecken, sondern auch der Sicherung von Familienvermögen und der sozialen Stellung.

 

Den Zwecken der piae causa kam neben den Zuwendungen an Hospitäler, Witwen, Waisen und der Kirche mehr und mehr weltliche Zwecke hinzu, beispielsweise durch die Errichtung von Brücken und Wegen. Somit unterlagen die weltlichen Instanzen dem kanonischen Rest und der Bischof hielt die Aufsichtsbefugnis über diese Vermögensmassen. 

 

In der Neuzeit wandelte sich das mittelalterliche Rechtsverständnis hin zu der Auffassung, dass es zusätzlich Personenverbände geben müsse. Es entwickelte sich das Rechtsverständnis der Stiftung als ein entkoppeltes, eigenes Vermögen, das aber weiterhin als Personenverband verstanden wurde. 

 

Im Zuge der Reformation kam es zur Auflösung kirchlicher Stiftungen, das Vermögen wurde zugunsten von Stipendien für Studenten oder Krankenhäuser verwendet. Seit dem 16. Jahrhundert wurden die weltlichen Gewalten zunehmen mächtiger und übernahmen die Aufsicht über die Stiftungen. Die Position des Landesherrn verselbständigt sich und das Stiftungsrecht verlagerte sich weg vom kanonischen Recht, immer mehr in den Rechtsbereich des Landesherrn. Mit dieser Säkularisierung veränderte sich die Stiftungslandschaft nachhaltig. 


Die ersten Familienstiftungen

Familienstiftungen, auch als Fideikommiss bekannt, waren eine besondere Form der Stiftung. Sie wurden eingerichtet, um das Familienvermögen über Generationen hinweg zu bewahren und zu verwalten.

 

Familienstiftungen hatten mehrere Vorteile:

  1. Vermögenssicherung: Sie schützten das Familienvermögen vor Zersplitterung und Verlust.
  2. Soziale Stellung: Durch die Unterstützung gemeinnütziger Projekte konnten Familien ihren sozialen Status festigen und ausbauen.
  3. Kontinuität: Familienstiftungen sorgten dafür, dass das Vermögen und die Werte der Familie über Generationen hinweg erhalten blieben.

Insgesamt spielten Stiftungen und insbesondere Familienstiftungen eine zentrale Rolle in der Frühen Neuzeit. Sie trugen zur sozialen Stabilität bei und ermöglichten es wohlhabenden Familien, ihren Einfluss und ihr Vermögen langfristig zu sichern.


Praxisbeispiele langjähriger Familienstiftungen

Die Stiftung in der Aufklärung

In der Zeit der Aufklärung stellten Gelehrte die Autoritäten in Frage und setzten sich für Vernunft und gesellschaftliche Reformen ein. Damit verlor das kirchliche Stiftungswesen an Bedeutung und gleichzeitig entstanden neue Formen von Stiftungen, die im Sine der aufklärerischen Ideale auf Bildung, Wissenschaft und soziale Reformen ausgerichtet waren. Der erzieherische Aspekt der Aufklärung spiegelt sich in den Stiftungen wider, die Schulen, Bibliotheken und Universitäten unterstützten. 


Das 19. Jahrhundert

Die französische Besetzung des Rheinlandes und der Abtretung aller Gebiete linksseits des Rheins an Frankreich und der Beitretung vieler Fürsten zum Rheinbund bedeutete auch einen tiefgreifenden Umbruch im Stiftungswesen. Alle geistlichen Fürstentümer wurden aufgelöst und fielen an weltliche Herrscher. Das bedeutete die Auflösung vieler Abteien, Klöster, Orden und damit verbunden auch vieler sozialer Einrichtungen, wie Hospitäler. Nur Stiftungen ohne kirchlichen Zweck überlegten dies.   

 

Damit ist dieses Jahrhundert entscheidend für die Neuausrichtung und Ausprägung im Stiftungswesen. In Anknüpfung an das Bildungsideal der Aufklärung entstanden nun immer mehr Stiftung zugunsten von kulturellen Zwecken.


Familienstiftungen

Wohlhabende Unternehmer, Kaufleute und Industrielle sahen in der Stiftung eine Möglichkeit, unternehmerischen Erfolg mit sozialem und kulturellem Engagement zu verbinden. 

 

Praxisbeispiel - die Carl-Zeiss-Jena-Stiftung

Carl Zeiss Jena Stiftung ist der Beginn der unternehmensbezogenen Stiftungen. Sie wurde 1889 von dem Physiker und Unternehmer Ernst Abbe gegründet und trägt den Namen des Optikers Carl Zeiss, dessen Werkstatt in Jena den Grundstein für eines der erfolgreichsten deutschen Technologieunternehmen legte. Mit der Gründung der Carl-Zeiss-Stiftung wollte Abbe sicherstellen, dass das Unternehmen dauerhaft im Dienst von Wissenschaft und Gesellschaft steht und unabhängig von individuelle Eigentümerinteressen oder Profitstreben ist.

 

Die Stiftungsverfassung ist außergewöhnlich fortschrittlich und verbindet wirtschaftliche Effizienz, wissenschaftlichen Fortschritt und soziale Verantwortung miteinander. So führte er lange vor der gesetzlichen Verankerung u.a. den 8-Stunden Tag, bezahlten Urlaub und Pensionsregelungen ein. Ein Teil der Gewisse sollte dauerhaft der wissenschaftlichen Arbeit an Universitäten und Forschungsinstituten zugutekommen.


Stiftung im 20. Jahrhundert

Eine Zäsur in der Stiftungslandschaft brachte die Hyperinflation der 1920er Jahre, ein regelrechtes Stiftungssterben setzte ein. Während der nationalsozialistischen Diktatur gab es große Einbrüche im Stiftungswesen, da die Grundrechte der Weimarer Republik 1933 außer Kraft gesetzte wurden. Stiftungen, die nicht ausschließlich dem deutschen Volk zu Gute kamen, wurden als "nicht gemeinnützig" eingestuft und mussten abs sofort steuerliche Nachteile in Kauf nehmen. Jüdisch geführte Stiftungen wurden beschlagnahmt und aufgelöst. Ein paar weiter bestehende Stiftungen wurden arisiert und erhielten eine regierungstreue Führung. 

 

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges waren die meisten Stiftungen handlungsunfähig und die Rechtslage war unklar. Darum erholte sich der Stiftungssektor nur langsam. 

 

So wurden die Stiftungen auf dem Gebiet der DDR zwar nicht aufgelöst, aber die meisten Stiftungen mussten ihr Wirken einstellen, begünstigt durch die stiftungsfeindliche Stimmung der SED, Neugründungen gab es nicht. Lediglich die Carl-Zeiss-Jena Stiftung ist bis heute erhalten.  

 

In der BRD gab es seit Beginn der 1950er Jahre langsam Neugründungen, häufig durch Unternehmer. 

 

langjährig bestehende Stiftungen

In den 1960ern wuchs mit der wachsenenden wirtschaftlichen Stabilität auch die Zahl der Stiftungen, oft mit einem Fokus auf Bildung, Wissenschaft und Kultur. In den 1980ern stieg die Zahl der Neugründungen deutlich an und es entstanden viele unternehmensverbundene Familienstiftungen. Doch erst ab den 1990er Jahren stieg die Zahl der gegründeten Stiftungen deutlich an.   

 


unternehmensverbundene Familienstiftungen

FAQ zur Familienstiftung

Was ist eine Familienstiftung? 

Was sind die Nachteile einer Familienstiftung? 

Was sind die Kosten einer Familienstiftung? 

 

Diese und andere meistgestellten Fragen zur Familienstiftung haben wir hier für Sie gesammelt.


Exklusive Beratung zur Gründung maßgeschneiderter Familienstiftungen

Die Stiftung ist ein Instrument, dass sich sehr gut eignet, um Ihre Werte und die übernommene Verantwortung auch in Zukunft fortzuführen.

 

Wir sind auch  dank unseres erstklassigen Netzwerkes, der beste Partner bei der Gründung einer gemeinnützigen Stiftung für Sie. Steuerberater und Rechtsanwalt Thorsten Klinkner wird Ihre Fragen und Ziele umfassend aus allen Blickwinkeln betrachten. 

 

Unsere Mandantenbetreuung wird mit Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch Ihre Vorstellungen und Ziele besprechen und darauf basierend Ihre möglichen nächsten Schritte besprechen.


Der Workshop zur Gründung Ihrer Familienstiftung
Beratungsangebote zur Gründung einer Familienstiftung


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Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner berät Sie bei der Gründung Ihrer Familienstiftung.

 

Thorsten Klinkner

Thorsten Klinkner arbeitet auf der Eigentümerebene. Dort, wo Entscheidungen nicht mehr korrigierbar sind, sondern dauerhaft wirken.

Er sichert unternehmerische Lebenswerke in 2 Jahren durch eine tragfähige Eigentümerarchitektur.