Eine Familienstiftung in Liechtenstein ist eine rechtlich und wirtschaftlich verselbständigte Verbandsperson (juristische Person), die gemäß dem liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) in erster Linie darauf ausgelegt ist, Vermögen für eine oder mehrere Familien generationenübergreifend zu bewahren und zu verwalten.
Die Gründung einer Familienstiftung in Liechtenstein richtet sich nach den Bestimmungen des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) und erfordert eine durchdachte Planung sowie die präzise Umsetzung mehrerer rechtlicher Schritte.
In der Praxis wird die Liechtensteiner Familienstiftung häufig durch ein Treuhandunternehmen als indirekter Stellvertreter des Stifters errichtet (sog. Treuhandgründung bzw. fiduziarische Gründung).
Die liechtensteinische Familienstiftung ist ein hochflexibles Strukturinstrument für Unternehmerfamilien mit internationalem Vermögen.
Nach der formellen Errichtung können die Vermögenswerte gemäß der Stiftungsurkunde in die Liechtensteiner Familienstiftung eingebracht werden.
Familienstiftungen in Liechtenstein bieten zahlreiche steuerliche Vorteile, die sowohl für inländische als auch für internationale Vermögensinhaber attraktiv sind.
Eine Ausnahme von der regulären Besteuerung des Reinertrags mit 12,5 % ist die private Vermögensstruktur (PVS), die in Artikel 64 SteG geregelt ist.
In Liechtenstein sind die Begünstigten einer Familienstiftung definiert als natürliche oder juristische Personen, die zu irgendeinem Zeitpunkt während der Existenz der Stiftung oder bei deren Auflösung wirtschaftliche Vorteile aus der Stiftung erhalten oder erhalten können.
Die Rechte der Begünstigten in einer liechtensteinischen Familienstiftung richten sich nach der Art ihrer Begünstigtenstellung und dem Governance-Rahmen der Stiftung.
Die Verwaltung einer Familienstiftung in Liechtenstein basiert auf den gesetzlichen Bestimmungen des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) sowie den individuellen Festlegungen in der Stiftungsdokumentation.
Zusätzlich zum Stiftungsrat können weitere Kontrollorgane eingerichtet werden, die zur Überwachung der Verwaltung und Einhaltung des Stifterwillens beitragen.
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Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner führt die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Unternehmerkompositionen GmbH. Er ist auf die Gestaltung von nationalen und internationalen Stiftungs-Strukturen spezialisiert und hat bereits über 150 Gründungsprojekte erfolgreich begleitet.