Flexibilität: Stiftung in Liechtenstein & Vermögensweitergabe

Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner berät Sie bei der Gründung Ihrer Familienstiftung in Deutschland und Liechtenstein.

Die liechtensteinische Familienstiftung eröffnet einen außergewöhnlich weiten Gestaltungsspielraum für die Vermögensverwendung ebenso wie für die geordnete Weitergabe über mehrere Generationen. Sie erlaubt die Verbindung von langfristiger Strukturstabilität mit hoher Anpassungsfähigkeit in der Governance. Für Unternehmerfamilien, die Vermögen, Verantwortung und Werte in ein generationenübergreifendes Verhältnis setzen möchten, ist sie ein besonders geeignetes Instrument.

 

1. Grundstruktur mit breiter Regelungstiefe

Das liechtensteinische Stiftungsrecht erlaubt dem Stifter, in der Stiftungsurkunde und in vertraulichen Beistatuten präzise festzulegen, wie das Stiftungsvermögen verwaltet, verwendet und über die Zeit weitergegeben werden soll. Die Beistatuten sind nicht öffentlich einsehbar. Sie schaffen einen geschützten Raum für sensible familiäre Regelungen und bieten ein hohes Maß an Anpassungsfähigkeit – auch bei komplexen Ausgangslagen oder internationalem Lebensmittelpunkt.


2. Vermögensverwendung individuell steuerbar

Der Stifter kann definieren, wie das Stiftungsvermögen verwendet werden darf. Möglich sind beispielsweise Bildungsförderung, Unterstützung bei der Existenzgründung, Gesundheitsvorsorge oder zweckgebundene Einzelleistungen für einzelne Familienmitglieder. Kapitalgewinne und Dividenden können innerhalb der Stiftung steuerfrei verwendet oder langfristig angespart werden.

Wenn die Stiftung ausschließlich vermögensverwaltend tätig ist, kann sie als sogenannte Privatvermögensstruktur geführt werden. In dieser Form fällt keine reguläre Ertragsteuer an. Es genügt eine pauschale Jahressteuer von eintausendachthundert Schweizer Franken. Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht in diesem Fall nicht.

Diese Struktur eignet sich insbesondere bei kapitalmarktbasiertem Vermögen mit internationaler Streuung.


3. Vermögensweitergabe über Generationen ohne systemischen Bruch

Die Stiftung kann so konzipiert werden, dass das Vermögen über Generationen hinweg in der Struktur verbleibt. In Liechtenstein gibt es keine dem deutschen Erbersatzsteuerrecht vergleichbare Besteuerung nach Zeitablauf. Das bedeutet: Es entsteht keine automatische Steuerlast aufgrund eines fiktiven Erwerbsvorgangs. Die Substanz des Vermögens bleibt erhalten und kann über definierte Mechanismen weitergegeben werden.

 

Der Stifter kann heutige und künftige Begünstigte namentlich oder kategorisch festlegen. Auch die Benennung von Letztbegünstigten für den Fall einer späteren Auflösung der Stiftung ist möglich. Ausschüttungen können an konkrete Lebensereignisse geknüpft werden, etwa an den Abschluss einer Ausbildung oder das Erreichen eines bestimmten Alters. Dadurch lässt sich der Zugang zum Vermögen mit einem generationengerechten Fördergedanken verbinden.


4. Gestaltungsspielraum durch Stifterrechte

Der Stifter kann sich verschiedene Rechte vorbehalten, soweit diese eindeutig in den Stiftungsdokumenten festgelegt werden. Möglich sind etwa das Recht zur Änderung der Beistatuten, die Abberufung von Organmitgliedern oder die Anpassung des Begünstigtenkreises. Auch ein Widerrufsrecht kann vorgesehen werden, sofern es sachgerecht ausgestaltet wird. Diese Rechte sind persönlich gebunden und nicht übertragbar. Sie erlauben eine verantwortliche Mitgestaltung, ohne die rechtliche Stabilität der Stiftung zu gefährden.


5. Internationale Anschlussfähigkeit

Die liechtensteinische Stiftung kann so ausgestaltet werden, dass sie in anderen Rechtsordnungen als funktionales Äquivalent zu einem Trust anerkannt wird. Das erhöht die rechtliche Anschlussfähigkeit in Ländern ohne eigenes Stiftungsrecht. Besonders in den USA, im Vereinigten Königreich oder in Australien ist diese Eigenschaft von praktischer Bedeutung, wenn Begünstigte oder Vermögenswerte international verortet sind.


Fazit

Die liechtensteinische Familienstiftung bietet unternehmerischen Eigentümern ein präzise steuerbares und zugleich anpassungsfähiges Strukturinstrument. Sie ermöglicht:

  • eine individuell festlegbare Vermögensverwendung
  • eine strukturstabile und zugleich flexible Weitergabe an nachfolgende Generationen
  • eine vertrauliche Regelung des Begünstigtenkreises
  • eine klare Steuerung durch Vorbehaltsrechte des Stifters
  • die Einbindung in internationale Governance-Systeme

Ihre Stärke liegt nicht in einzelnen Vorteilen, sondern in der Möglichkeit, alle relevanten Elemente einer generationenübergreifenden Eigentümerarchitektur zu einem stimmigen Ganzen zu verbinden.

Familienstiftung Liechtenstein kein Steuersparmodell

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Thorsten Klinkner

Thorsten Klinkner arbeitet auf der Eigentümerebene. Dort, wo Entscheidungen nicht mehr korrigierbar sind, sondern dauerhaft wirken.

Er sichert unternehmerische Lebenswerke in 2 Jahren durch eine tragfähige Eigentümerarchitektur.