Eine Familienstiftung in Liechtenstein ist eine rechtlich und wirtschaftlich verselbständigte Verbandsperson (juristische Person), die gemäß dem liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) in erster Linie darauf ausgelegt ist, Vermögen für eine oder mehrere Familien generationenübergreifend zu bewahren und zu verwalten.
Die Gründung einer Familienstiftung in Liechtenstein richtet sich nach den Bestimmungen des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) und erfordert eine durchdachte Planung sowie die präzise Umsetzung mehrerer rechtlicher Schritte.
In der Praxis wird die Liechtensteiner Familienstiftung häufig durch ein Treuhandunternehmen als indirekter Stellvertreter des Stifters errichtet (sog. Treuhandgründung bzw. fiduziarische Gründung).
Die liechtensteinische Familienstiftung ist ein hochflexibles Strukturinstrument für Unternehmerfamilien mit internationalem Vermögen.
Diese Frage stellen sich Unternehmer häufig dann, wenn historisch gewachsene Strukturen nicht mehr selbstverständlich tragen.
Diese Frage stellt sich Unternehmern regelmäßig dann, wenn sie beginnen, ihre Eigentums- und Lebensstruktur international zu ordnen.
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