UNSERE ANTWORTEN AUF DIE MEISTGESTELLTEN FRAGEN ZUR FAMILIENSTIFTUNG IN Liechtenstein

IV. Umsetzung und Zusammenarbeit

Welche Aufgabe hat der Stiftungsrat in einer Liechtensteiner Familienstiftung?

Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner berät Sie bei der Gründung Ihrer Familienstiftung in Deutschland und Liechtenstein.

Die Verwaltung einer Familienstiftung in Liechtenstein basiert auf den gesetzlichen Bestimmungen des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) sowie den individuellen Festlegungen in der Stiftungsdokumentation.

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Welche Kontrollorgane gibt es in einer Liechtensteiner Familienstiftung?

Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner berät Sie bei der Gründung Ihrer Familienstiftung in Deutschland und Liechtenstein.

Zusätzlich zum Stiftungsrat können weitere Kontrollorgane eingerichtet werden, die zur Überwachung der Verwaltung und Einhaltung des Stifterwillens beitragen.

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Welche konkreten Schritte sind erforderlich, um die Nachfolgeplanung mit einer Familienstiftung in Liechtenstein reibungslos zu gestalten?

Die Nachfolgeplanung mit einer Familienstiftung in Liechtenstein folgt keinem standardisierten Ablauf, sondern erfordert eine systematische, individuell ausgerichtete Gestaltung.

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Wie können mittelständische Unternehmer Familienstiftungen in Liechtenstein nutzen, um Nachfolgeregelungen – auch in Patchwork-Familien – sinnvoll zu gestalten?

Patchwork Familienstiftung Liechtenstein

Eine Familienstiftung in Liechtenstein ist eine rechtlich selbstständige Institution, die Vermögen langfristig hält und nach klar definierten Regeln Erträge an die Familie ausschüttet.

 

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Welche Rolle spielt § 15 AStG bei einer liechtensteinischen Familienstiftung – und was bedeutet das für die Governance?

Außensteuergesetz Liechtensteiner Familienstiftung

Wer eine ausländische Familienstiftung strukturiert, kommt an einem deutschen Mechanismus nicht vorbei: der Zurechnungsbesteuerung für ausländische Familienstiftungen.

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Schauen Sie auch in unserer Rubrik Infothek, dort finden Sie unsere Artikel zur Familienstiftung.  Unsere Artikel zur Schweiz sind hier zu zu finden und unsere Beiträge zu Liechtenstein finden Sie hier.


Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner berät Sie bei der Gründung Ihrer unternehmensverbundenen Familienstiftung.

 

Thorsten Klinkner

Thorsten Klinkner arbeitet auf der Eigentümerebene. Dort, wo Entscheidungen nicht mehr korrigierbar sind, sondern dauerhaft wirken.

Er sichert unternehmerische Lebenswerke in 2 Jahren durch eine tragfähige Eigentümerarchitektur.