Eine liechtensteinische Familienstiftung bietet Unternehmern mit substanziellem Wertpapiervermögen einen strukturell starken Rahmen zur generationenübergreifenden Vermögensarchitektur. Richtig ausgestaltet, ermöglicht sie steuerfreie Thesaurierung, flexible Reinvestitionsmechanismen und eine international anschlussfähige Ordnung des Kapitalvermögens. Besonders bei Aktiendepots mit langfristiger Ausrichtung bietet die Stiftung in Liechtenstein deutliche Vorteile gegenüber inländischen Alternativen.
In Liechtenstein
Dividenden aus in- und ausländischen Aktien sind gemäß Art. 48 SteG vollständig von der Ertragsteuer befreit. Innerhalb der Stiftung können sie thesauriert oder reinvestiert werden – ohne laufende Steuerbelastung.
Für deutsche Steuerinländer
Solange keine Ausschüttung an natürliche Personen erfolgt, entsteht in Deutschland keine sofortige Steuerpflicht. Die Kapitalertragsteuer wird erst im Moment der tatsächlichen Ausschüttung ausgelöst. Ergebnis: Ein planbarer Steueraufschub, der den vollen Kapitalerhalt innerhalb der Struktur sichert.
In Liechtenstein
Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren sind in der Stiftung steuerfrei. Es besteht keine laufende Ertragsteuerpflicht. Sämtliche Erträge können innerhalb der Struktur akkumuliert werden.
Für deutsche Steuerinländer
Kapitalgewinne unterliegen ebenfalls erst bei Ausschüttung der Abgeltungsteuer in Deutschland. Die liechtensteinische Stiftung eröffnet so die Möglichkeit, thesaurierte Gewinne langfristig steuerfrei aufzubauen und bedarfsbezogen auszuschütten.
Ein wesentlicher Unterschied zur deutschen Familienstiftung besteht in der Abwesenheit eines periodischen Besteuerungsmechanismus. In Deutschland wird nach 30 Jahren ein fiktiver Vermögensübergang unterstellt, der zu einer Erbersatzsteuer führt – unabhängig von tatsächlichen Ausschüttungen. In Liechtenstein existiert dieser Mechanismus nicht. Das ermöglicht eine durchgängige Kapitalbindung innerhalb der Stiftung – generationenübergreifend und planungssicher.
Bei ausschließlicher Vermögensverwaltung kann die Stiftung in Liechtenstein als Privatvermögensstruktur (PVS)geführt werden. Das bedeutet:
Diese Struktur eignet sich insbesondere bei passivem Vermögensmanagement und kann die laufenden Steuer- und Verwaltungslasten deutlich reduzieren.
Die deutsche Familienstiftung kann – bei individueller Gestaltung – ebenfalls als Vermögensträger eingesetzt werden. Allerdings bestehen systemische Unterschiede:
Demgegenüber bietet die liechtensteinische Struktur:
Die liechtensteinische Familienstiftung ermöglicht Unternehmern mit substanziellem Wertpapiervermögen:
Voraussetzung ist stets eine fundierte rechtliche und steuerliche Gestaltung – in enger Abstimmung zwischen Liechtenstein und Deutschland.
Vereinbaren Sie hier ein vertrauliches Orientierungsgespräch.
Weitere FAQ finden Sie hier:
Haben Sie eine Frage zu dieser Frage?
Haben Sie thematische Anregungen für uns?
Haben Sie eine Frage zur Familienstiftung in Liechtenstein, die nicht beantwortet wurde?
Melden Sie sich doch bei uns, dann treten wir gerne mit Ihnen in Kontakt und nehmen Ihre Anregung auf.
Melden Sie sich gerne bei uns - entweder über ein Erstgespräch mit der Mandantenbetreuung, oder Sie schreiben uns eine E-Mail.
Schauen Sie auch in unserer Rubrik Infothek, dort finden Sie unsere Artikel zur Familienstiftung. Unsere Artikel zur Schweiz sind hier zu zu finden und unsere Beiträge zu Liechtenstein finden Sie hier.