Familienstiftung Liechtenstein & Aktiendepot: Was sind die Steuerlichen Vorteile?

Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner berät Sie bei der Gründung Ihrer Familienstiftung in Deutschland und Liechtenstein.

 Eine liechtensteinische Familienstiftung bietet Unternehmern mit substanziellem Wertpapiervermögen einen strukturell starken Rahmen zur generationenübergreifenden Vermögensarchitektur. Richtig ausgestaltet, ermöglicht sie steuerfreie Thesaurierung, flexible Reinvestitionsmechanismen und eine international anschlussfähige Ordnung des Kapitalvermögens. Besonders bei Aktiendepots mit langfristiger Ausrichtung bietet die Stiftung in Liechtenstein deutliche Vorteile gegenüber inländischen Alternativen.

 

1. Dividenden: steuerfreie Vereinnahmung im Stiftungsvermögen

In Liechtenstein

Dividenden aus in- und ausländischen Aktien sind gemäß Art. 48 SteG vollständig von der Ertragsteuer befreit. Innerhalb der Stiftung können sie thesauriert oder reinvestiert werden – ohne laufende Steuerbelastung.

 

Für deutsche Steuerinländer

Solange keine Ausschüttung an natürliche Personen erfolgt, entsteht in Deutschland keine sofortige Steuerpflicht. Die Kapitalertragsteuer wird erst im Moment der tatsächlichen Ausschüttung ausgelöst. Ergebnis: Ein planbarer Steueraufschub, der den vollen Kapitalerhalt innerhalb der Struktur sichert.


2. Kapitalgewinne: steuerfreier Vermögensaufbau in der Stiftung

In Liechtenstein

Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren sind in der Stiftung steuerfrei. Es besteht keine laufende Ertragsteuerpflicht. Sämtliche Erträge können innerhalb der Struktur akkumuliert werden.

 

Für deutsche Steuerinländer

Kapitalgewinne unterliegen ebenfalls erst bei Ausschüttung der Abgeltungsteuer in Deutschland. Die liechtensteinische Stiftung eröffnet so die Möglichkeit, thesaurierte Gewinne langfristig steuerfrei aufzubauen und bedarfsbezogen auszuschütten.


3. Kein Erbersatzsteuermechanismus

Ein wesentlicher Unterschied zur deutschen Familienstiftung besteht in der Abwesenheit eines periodischen Besteuerungsmechanismus. In Deutschland wird nach 30 Jahren ein fiktiver Vermögensübergang unterstellt, der zu einer Erbersatzsteuer führt – unabhängig von tatsächlichen Ausschüttungen. In Liechtenstein existiert dieser Mechanismus nicht. Das ermöglicht eine durchgängige Kapitalbindung innerhalb der Stiftung – generationenübergreifend und planungssicher.


4. Optional: Privatvermögensstruktur (PVS)

Bei ausschließlicher Vermögensverwaltung kann die Stiftung in Liechtenstein als Privatvermögensstruktur (PVS)geführt werden. Das bedeutet:

  • keine reguläre Ertragsteuer
  • pauschale Mindeststeuer von 1.800 CHF pro Jahr
  • keine Steuererklärungspflicht in Liechtenstein

Diese Struktur eignet sich insbesondere bei passivem Vermögensmanagement und kann die laufenden Steuer- und Verwaltungslasten deutlich reduzieren.


5. Strukturvorteile im Vergleich zur deutschen Familienstiftung

Die deutsche Familienstiftung kann – bei individueller Gestaltung – ebenfalls als Vermögensträger eingesetzt werden. Allerdings bestehen systemische Unterschiede:

  • Laufende Körperschaftsteuer auf thesaurierte Erträge (15 % zzgl. Solidaritätszuschlag)
  • Erbersatzsteuer alle 30 Jahre – unabhängig vom tatsächlichen Kapitalfluss
  • Eingeschränkte Vertraulichkeit aufgrund von Transparenzpflichten

Demgegenüber bietet die liechtensteinische Struktur:

  • vollständige Steuerfreiheit für Dividenden und Kapitalgewinne innerhalb der Stiftung
  • keine pauschalen Besteuerungszyklen
  • hohe Vertraulichkeit bei der Gestaltung von Begünstigtenkreisen und internen Vermögensregelungen

Fazit

Die liechtensteinische Familienstiftung ermöglicht Unternehmern mit substanziellem Wertpapiervermögen:

  • eine steuerfreie Reinvestitionsfähigkeit innerhalb der Struktur
  • generationenübergreifende Thesaurierung ohne Erbersatzmechanismen
  • steuerlichen Aufschub bei nationaler Anknüpfung – mit klar definierbaren Ausschüttungsstrategien
  • eine hochgradig vertrauliche Vermögensarchitektur mit internationaler Anschlussfähigkeit

Voraussetzung ist stets eine fundierte rechtliche und steuerliche Gestaltung – in enger Abstimmung zwischen Liechtenstein und Deutschland.

Familienstiftung Liechtenstein kein Steuersparmodell

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Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner berät Sie bei der Gründung Ihrer Familienstiftung in Deutschland und Liechtenstein.

Thorsten Klinkner

Thorsten Klinkner arbeitet auf der Eigentümerebene. Dort, wo Entscheidungen nicht mehr korrigierbar sind, sondern dauerhaft wirken.

Er sichert unternehmerische Lebenswerke in 2 Jahren durch eine tragfähige Eigentümerarchitektur.