Artikel mit dem Tag "Körperschaftssteuerpflicht"



Maßgeschneiderte Lösungen für die Unternehmensfortführung mit einer unternehmensverbunden Familienstiftung
Stifterbrief · 09. März 2023
Eine Familienstiftung kann an unterschiedlichen Rechtsformen im In- und Ausland beteiligt sein. In diesem Fall wird sie als „Beteiligungsträgerstiftung“ bezeichnet.

Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. August 2022 V R 15/20
Praxishinweise · 26. Februar 2023
Mit seiner Entscheidung vom 18.08.2022 (V R 15/20; Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht, Gerichtsbescheid vom 04.05.2020 – 6 K 53/18) hat der Bundesfinanzhof (BFH) die erstinstanzliche Entscheidung des 6. Senats des Niedersächsischen Finanzgerichts aufgehoben und im Ergebnis einer nach österreichischem Recht gegründeten und nach österreichischen Recht als gemeinnützig anerkannten Stiftung die Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach deutschen Gemeinnützigkeitskriterien versagt.

Immobilien von liechtensteinischen Familienstiftungen in Deutschland: Besteuerung
Stifterbrief · 16. September 2022
Im Fürstentum Liechtenstein gegründete Familienstiftungen gehören zu juristischen Personen und zum verselbständigten Vermögen nach dem Recht eines EU/EWR-Mitgliedstaates und besitzen als solche auch in der Bundesrepublik die volle Rechtsfähigkeit. Insbesondere können liechtensteinische Familienstiftungen im Inland Sachen und Rechte jeglicher Art, z.B. Immobilien, erwerben.

Veräußerung von Immobilien durch deutsche Familienstiftungen
Stifterbrief · 01. September 2022
Als juristische Personen des Privatrechts und als verselbständigtes Vermögen können Familienstiftungen, wie jeder andere Rechtsträger auch, am Rechtsverkehr teilnehmen. So können sie z.B. ihr Stiftungsvermögen umschichten, indem sie ihre Wirtschaftsgüter veräußern. In diesem Stifterbrief gehen wir auf deutsche Familienstiftungen ein, d. h. auf solche Stiftungen, die in Deutschland sowohl ihren Sitz, als auch ihre Geschäftsleitung haben.

Grenzüberschreitende Stiftungs-Strukturen - Problemfälle rund um den Ort der Geschäftsleitung
Stifterbrief · 28. Juli 2022
Während der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt die Ansässigkeit und damit auch die Steuerpflicht einer natürlichen Person sowohl nach dem innerstaatlichen deutschen Steuerrecht als auch nach dem internationalen Recht der Doppelbesteuerungsabkommen bestimmt, knüpft die Besteuerung von juristischen Personen - dies können sowohl Gesellschaften bzw. Körperschaften als auch mitgliederlose verselbständigte Vermögen (z. B. rechtsfähige Stiftungen) sein.

Die gemeinnützige Beteiligungsträgerstiftung – Die Grundlagen (Teil 1 von 5)
Stifterbrief · 09. Juni 2022
Gemeinnützige Beteiligungsträgerstiftungen können sich an Unternehmen beteiligen. (von Thorsten Klinkner) Alles Wichtige lesen Sie hier!

Ausländische Immobilien, ausländische Familienstiftungen (Liechtenstein) mit deutschen Immobilien und Wegzug
Stifterbrief · 02. Juni 2022
Neben den Kombinationsmöglichkeiten von ausländischen (liechtensteinischen) Familienstiftungen und deutschen Immobilien, deutschen Familienstiftungen und ausländischen Immobilien stellen wir kurz die Auswirkungen und Gestaltungsoptionen bei einem geplanten Wegzug eines Immobilienunternehmers ins Ausland dar.

Immobilien-Familienstiftungen: Besteuerung in der Nutzungs- und Beendigungsphase
Stifterbrief · 19. Mai 2022
Der vorliegende Stifterbrief stellt insbesondere die steuerlichen Folgen in den Phasen der Immobilienverwaltung und der Veräußerung dar. Zudem gehen wir kurz auf die Erbersatzsteuer und die Besteuerung der Destinatäre ein.

Was sind die „Geschäftsleitung“ und der „Sitz“ einer Stiftung?
Praxishinweise · 25. November 2020
Worin unterscheiden sich die Geschäftsleitung einer Stiftung und der Sitz einer Stiftung? Die Antwort finden Sie hier von Stiftungsexperten erstellt.

Rettung steuerlicher Verlustvorträge für stiftungsverbundene Unternehmen
Stifterbrief · 11. April 2019
Bei der Übertragung eines Familienunternehmens in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft stellt sich die Frage, ob bisher noch ungenutzte steuerliche Verlustvorträge nach der Anteilsübertragung an eine Stiftung mit künftigen Gewinnen verrechnet werden können.

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