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Jenseits der Grenze: Wenn Eigentum nicht an Ländergrenzen haltmacht

Eigentum ist ein dynamisches Verantwortungssystem. In einer zunehmend globalisierten Wirklichkeit gilt es, diese Verantwortung auch jenseits nationaler Steuer- und Rechtsgrenzen zu denken. Der zweite Teil unserer Reihe zeigt, wie grenzüberschreitende Eigentümerarchitekturen – insbesondere im Zusammenspiel zwischen Liechtenstein und der Schweiz – zu einem stabilen, zukunftsoffenen Ordnungsrahmen für Unternehmerfamilien werden können. Denn Eigentum entfaltet nur dann Wirkung, wenn es souverän strukturiert ist.

 

Viele Unternehmerfamilien tragen eine implizite Ordnung in sich: eine Idee von Verantwortung, eine Haltung zur Weitergabe, ein Bewusstsein für das, was über die eigene Generation hinaus Bestand haben soll. Doch ohne eine tragfähige Struktur bleibt diese Ordnung ein Wunschbild. Eigentum braucht Systeme, die diese innere Ordnung übersetzen: in Recht, in Funktion, in Steuerbarkeit. Gerade in grenzüberschreitenden Vermögensverhältnissen bietet sich eine Kombination an, die in unserer Beratung vielfach erprobt ist: Die liechtensteinische Familienstiftung als strategisches Eigentümervehikel und die schweizerische Aktiengesellschaft (AG) als funktionale Holdingstruktur. Diese Verbindung erlaubt es, klare Governance-Regeln zu etablieren, Steuerbelastungen planbar zu halten und die rechtliche Verbindung zum internationalen Umfeld zu sichern. Zugleich bietet sie genügend Differenzierung, um operative Verantwortung und strategische Steuerung sinnvoll zu trennen.

 

Im grenzüberschreitenden Erb- und Stiftungsrecht zeigt sich zudem ein wachsender Bedarf an Klarheit: Während die Schweiz in vielen Fällen eine testamentarische Regelung nach dem Wohnsitzstaat erlaubt, kann es bei internationalen Familienkonstellationen zu Konflikten zwischen deutschem Pflichtteilsrecht und schweizerischer Rechtsanwendung kommen. Die gezielte Kombination aus liechtensteinischer Stiftung und Schweizer Holding schafft nicht nur steuerliche und organisatorische Ordnung, sondern bietet auch einen anschlussfähigen Rahmen, der familiäre Zersplitterung im Erbfall vorbeugt.


Warum Schweiz und Liechtenstein? Zwei Systeme, eine Philosophie

Was diese Architektur besonders tragfähig macht, ist das Zusammenspiel zweier souveräner Systeme mit hoher Rechtssicherheit, liberaler Wirtschaftsordnung und internationaler Anschlussfähigkeit. Die Schweiz punktet mit ihrer kantonalen Steuerhoheit, ihrer stabilen Währung, einem dichten Netz an Doppelbesteuerungsabkommen und einem politischen System, das Subsidiarität praktiziert, nicht nur predigt. Liechtenstein wiederum bietet mit seinem Stiftungsrecht ein bewährtes, vielfach erprobtes Instrument zur rechtlichen Verselbstständigung von Vermögen. Beide Länder eint ein Verständnis von Eigentum als Verantwortung, nicht als bloßer Besitz. In der Praxis bedeutet das: Der Wille des Stifters kann über Jahrzehnte hinweg rechtlich geschützt, steuerlich effizient und familiär verbindlich umgesetzt werden. Gerade für international aufgestellte Unternehmerfamilien entsteht so ein Ordnungsraum, in dem kulturelle Vielfalt und rechtliche Klarheit sich sinnvoll ergänzen.

 

Während Liechtenstein mit der Familienstiftung seit jeher ein funktionierendes Modell für generationenverbindliche Eigentumsarchitektur bietet, ist die Situation in der Schweiz aktuell in Bewegung. Zwar ist die klassische "Unterhaltsstiftung" derzeit nicht zulässig – also eine Stiftung, die in erster Linie dem Unterhalt von Nachkommen dient. Doch eine politische Initiative strebt eine Änderung an: Ziel ist es, auch in der Schweiz stiftungsbasierte Nachfolge- und Familienmodelle rechtssicher zu etablieren. Diese Debatte beobachten wir eng und beraten unsere Mandanten dazu, wie sich heute bereits tragfähige Lösungen realisieren lassen – beispielsweise über die Kombination mit einer liechtensteinischen Stiftung.


Verbindlichkeit braucht mehr als nationales Denken

Die Entscheidung für eine grenzüberschreitende Eigentümerstruktur stellt eine bewusste Erweiterung der Ordnungsebene dar. Unternehmer, die sich auf diese Architektur einlassen, wählen nicht den kleinsten gemeinsamen Nenner, sondern den größten denkbaren Ordnungsrahmen. Die Schweiz dient als Verstärker unternehmerischer Haltung: Sie steht für politische Berechenbarkeit, institutionelle Intelligenz und rechtliche Integrität. Die damit verbundene Grenzenlosigkeit ist das Ergebnis guter Struktur. Eigentum, das wirkt, braucht Möglichkeitsräume. Und diese entstehen dort, wo Systeme professionell orchestriert werden: Unsere Aufgabe ist es, diese Orchestrierung rechtlich, steuerlich und familiär tragfähig zu gestalten.

 

Mit meiner mehr als zwölfjährigen Erfahrung entwickle ich für erfolgreiche Unternehmer und vermögende Persönlichkeiten individuelle, grenzüberschreitende Stiftungsstrategien und Vermögensarchitekturen mit Substanz für echte Lösungen. Dazu dient auch der neuentwickelte „What-to-do-Workshop“ als erster Schritt zu einer spezifischen Eigentümerarchitektur mit Substanz. Der Workshop richtet sich als Vermögensinhaber, die Verantwortung übernehmen, Zukunft gestalten und die wichtigen Punkte richtig klar und präzise regeln wollen.