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Von der Inspiration zur Partitur: Sieben Handlungsempfehlungen für sorgfältigen Vermögensschutz

VON THORSTEN KLINKNER

 

Über unser Monatsthema Vermögensschutz wird viel geschrieben, doch leider weniger über die Dinge, die dafür zu tun sind. Das möchten wir ändern und geben Ihnen mit diesem Stifterbrief einen roten Faden mit Handlungsempfehlungen, die wir mit unseren Praxiserfahrungen für unumgänglich halten.

 

Wie ein Musikstück als Prozess von der Inspiration zur Partitur wächst, ist es auch mit dem Vermögensschutz. Bevor Sie nicht wissen, wohin es gehen soll, welche Zielsetzung Sie haben, kann es keine Sicherheit oder Wachstum geben.


1. Klarheit gewinnen, Ziele festlegen

Für den Vermögensschutz ist die Zielsetzung entscheidend. Sie arbeitet wie ein Filter, welche Informationen in der späteren rechtlichen und steuerlichen Analyse interessant sind, wer in den Prozess mit einbezogen werden sollte und wozu. Denn der Vermögensschutz im Allgemeinen hat viele Variationen. Worum geht es? Um Unternehmensfortführung? Um Vermögensnachfolge? Um die Sicherung des Familienfriedens? Um die Bildung von haftungsfreiem Vermögen? Hier brauchen Sie Klarheit und das Wissen, um Ihre Motivation. Wozu ist der Vermögensschutz so wichtig für Sie? Sie wollen das Unternehmen fortführen lassen? Wozu? Aus einem Traditionsgefühl heraus, der Verpflichtung der Eltern gegenüber oder weil Sie Ihr Lebenswerk erhalten möchten? Was ist Ihr Grundbass oder Fundament? Worauf möchten Sie bauen und welche Ziele verfolgen Sie? Wenn die Tonart unklar ist, kann sie auch niemand unterstützen.

 

2. Den Zielen zum Vermögensschutz ihren richtigen Platz geben

Haben Sie diese ersten wichtigen Entscheidungen getroffen, kann überlegt werden, wer in ihrem Projekt mitspielt. Wer sind die Beteiligten, wen betreffen Ihre Maßnahmen zum Vermögensschutz? Sind es Ehepartner, Eltern, Kinder und Geschwister oder auch Mitgesellschafter, Banken und Führungskräfte im Unternehmen? Was ist Ihnen in welcher Reihenfolge wichtig? Wie sind die Prioritäten?

 

3. Alle Beteiligten einbeziehen

Aus der Erfahrung unserer Projekte kann ich Ihnen die Empfehlung geben, dass es hilfreich ist, schrittweise alle Personen miteinzubeziehen, die dieser Prozess betrifft. Disharmonien entstehen meist, wenn sich jemand übergangen fühlt oder Erwartungshaltungen ungeklärt sind. Also: Was ist für den Einzelnen wichtig? Auch hier brauchen Sie Klarheit über die relevanten Logiken zur Zielerreichung und sollten die unterschiedlichen Systeme differenziert betrachten. Als Systeme sehen wir insbesondere:

  • Familie: Zugehörigkeit, Verbundenheit
  • Unternehmen: Leistung, Kundenorientierung, Wachstum
  • Eigentum: Rendite, Haftungsschutz 

4. Die Würde der Beteiligten achten

In der Auseinandersetzung mit dem Prozess „Vermögensschutz“ ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass niemandem etwas aufgezwungen werden sollte. Das betrifft besonders die nachfolgenden Generationen, die teilweise ein anderes Selbstverständnis haben. Wichtig ist, die jeweiligen Lebensentwürfe zu hinterfragen und in die Überlegungen gleichberechtigt einzubeziehen. Gegenseitige Achtung und eine Kommunikation auf Augenhöhe werden besonders wichtig, wenn es unterschiedliche Auffassungen gibt, aber sie erleichtern, miteinander zufrieden ans Ziel zu kommen.

 

5.  Kooperationen fördern und Synergien nutzen

Aus der Erfahrung in unseren Projekten ist es immer wieder erstaunlich, wie sich Menschen und Prozesse befruchten und Schönes entsteht. Oftmals entstehen Synergien, die am Beginn des Prozesses noch nicht sichtbar waren und aus 1 plus 1 wird dann eben nicht 2, sondern 1.000.

Dazu kurz zwei Beispiele: (1) Ein Gesellschafter oder Geschäftsführer trifft die Entscheidungen zur Vermögenssicherung eigenständig und ohne Absprache mit seinen Kindern oder anderen Beteiligten. Sie werden irgendwann vom plötzlichen Tod des Vaters überrannt und sind nun mit einer Situation konfrontiert, die das ganze Lebensgefüge durcheinanderbringt.

Eine unschöne Situation, die es im Falle des Beispiels (2), hier aus einer Stiftungsstruktur heraus, nicht gibt. Die Kinder werden hier individuell schrittweise nach ihren Neigungen und Fähigkeiten mit in die Stiftung eingebunden, z.B. mit der Teilnahme an der Familienversammlung. Das gemeinsame Interesse an der Stiftung wächst wie die Kinder selbst, ohne dass Gesellschafterrechte übertragen werden. Die Heranwachsenden sind auf gute und schlechte Zeiten vorbereitet und kennen das System mit seinen Wahlmöglichkeiten.

 

6.  Übersichtliche und klare Strukturen gestalten

Mit der Zielsetzung und deren Gewichtung und der Klarheit über die Beteiligten und deren Erwartungshaltungen kann es damit losgehen, übersichtliche und klare Strukturen zu gestalten. Diese haben den Vorteil, dass sie auch in Zukunft gelebt werden können und nachfolgende Generationen dankbar darauf aufbauen können und werden. Denn sie sind nicht nur die Grundlage einer Gestaltung des Vermögensschutzes, sie geben auch die Sicherheit, die Nachfolger und Nachfolgerinnen brauchen.

 

7. Vermögensschutz ist ein Prozess

Vermögensschutz ist ein dynamischer Prozess und es ist in den meisten Fällen mit einem Testament nicht getan. Aus Vermögensschutz wird meist viel mehr. Denn die Diskussion um Lebensentwürfe und Erwartungshaltungen stößt in den Familien und Unternehmen etwas an. Es braucht Zeit, Ruhe und Sorgfalt, den Dingen auf den Grund zu gehen und sich ggf. noch einmal neu zu entscheiden. Oder sich einfach alternative Lösungen wie eine Stiftungsgründung anzusehen, die entscheidend zum Vermögensschutz beitragen kann. Erst, wenn der eine oder andere Satz Ihres Werkes abgeschlossen ist, das „What to do“ erledigt, kommt es zum „How to do“, einem weiteren spannenden Prozess, auf dessen Basis dann die rechtliche und steuerliche Umsetzung erfolgen wird.

 

Wir als Team der Unternehmerkompositionen beraten die Gestaltung von Stiftungsstrukturen auf dieser Grundlage in einem vernetzten Ansatz. Sie bekommen und gestalten mit uns die Strategie sowie die rechtliche und steuerliche Umsetzung. Konkret heißt das möglicherweise, es gibt eine sorgfältige Verzahnung der Stiftungssatzung mit Testament, Ehevertrag und Gesellschaftsverträgen. Denn nur so kann aus unserer Sicht sorgfältiger Vermögensschutz funktionieren.

 

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