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Vermögensschutz durch eine Familienstiftung - 30 wesentliche Aspekte

VON THORSTEN KLINKNER

 

Guten Tag.

Wie schützt eine Familienstiftung Ihr Vermögen? Nach den Erfahrungen in unserer Projektarbeit sind besonders diese 30 Aspekte relevant. Diese wollen wir gern mit Ihnen teilen. 

 

  1. Stiftungsvermögen ist haftungsfrei und pfändungssicher. Unter dem Dach der Stiftung können Unternehmer mit hohen wirtschaftlichen Risiken einen sicheren Hafen gestalten.
  2. Nichts gefährdet ein Familienvermögen mehr als ein Erbstreit. Eine gute Stiftungssatzung enthält klare Spielregeln für alle Beteiligten. Sie schafft Prozessgerechtigkeit und reduziert damit erheblich das Konfliktpotential sowie nervenaufreibende und kostenintensive Prozesse über die Erb- und Vermögensnachfolge.
  3. Familien vermeiden mit einer Familienstiftung eine ungeplante Erbschaftsteuer auf die Vermögenssubstanz. Die Erbersatzsteuer in Deutschland ist gestaltbar. In Liechtenstein gibt es keine Erbersatzsteuer. Auch grenzüberschreitende Strukturen sind möglich.
  4. Heirat und Trennung von Familienmitgliedern haben keine Auswirkung auf das Stiftungsvermögen. Es ist kein Ehevertrag erforderlich. Für Stiftungsvermögen entsteht keine Erbengemeinschaft.
  5. Auf Auslandsvermögen unter dem Dach der Stiftung ist eine doppelte Erbschaftsbesteuerung durch mehrere Staaten ausgeschlossen.
  6. Für Stiftungsvermögen ist eine ungewollte „Seitenvererbung“ in eine andere Familie ausgeschlossen. Das Vermögen bleibt für die Familie generationenübergreifend erhalten.
  7. Für Stiftungsvermögen muss kein Testament geschrieben werden.
  8. Eine Familienstiftung vermeidet die häufig ungewollten Bindungswirkungen eines Berliner Testaments. Mehr hierzu in unserem kostenlosen E-Book.
  9. Eine (ggf. sehr kostenintensive) Testamentsvollstreckung ist nicht erforderlich.
  10. Bei stiftungsverbundenen Personengesellschaften entfällt in der Generationenfolge die ansonsten erforderliche permanente Abstimmung von Gesellschafsvertrag und Testament der Gesellschafter.
  11. Zur Gestaltung der Unternehmensnachfolge kann eine durchdachte Stiftungssatzung die wesentlichen Leitplanken fixieren, die DNA des Unternehmens.
  12. Für wichtige Fachkräfte und hochqualifizierte Führungskräfte ist eine unternehmensverbundene Stiftung ein Zeichen für den Fortbestand des Unternehmens. Die Nachfolge ist geregelt.
  13. Eine Stiftung als Gesellschafter kann rechtssicher und langfristig feindliche Übernahmen ausschließen.
  14. Eine Stiftung schützt Patente und Lizenzen sowie andere wesentliche Betriebsgrundlagen dauerhaft.
  15. Minderjährige Familienglieder können von der Familienstiftung profitieren, ohne dass ein Ergänzungspfleger bestellt werden muss.
  16. Ein behindertes Familienmitglied kann von einer Familienstiftung unterstützt werden. Die Notwendigkeit eines Behindertentestaments entfällt.
  17. Eine überfordernde und demotivierende Vermögenübertragung „auf einen Schlag“, auf die nächste Generation wird ausgeschlossen. Stattdessen werden Familienmitglieder gezielt und sinnvoll gefördert.
  18. Heranwachsende Familienglieder können über die Stiftungsorgane an das Vermögen herangeführt werden. Ohne eine – ggf. unumkehrbare – Übertragung von Eigentümer- und Gesellschafterrechten.
  19. Familienmitglieder können im stiftungsverbundenen Unternehmen tätig werden. Sie müssen es aber nicht.
  20. Ein stiftungsverbundenes Familienunternehmen muss nicht voreilig verkauft werden, wenn (noch) niemand aus der nächsten Generation das Familienunternehmen fortführen möchte.
  21. Das Unternehmen kann unter dem Dach der Stiftung „geparkt“ werden und bleibt für die Familie generationenübergreifend erhalten.
  22. Stiftungsvermögen lenkt den Blick auf das Gemeinsame und kann eine verzweigte Familie zusammenhalten.
  23. Im Fall einer angeordneten Betreuung aufgrund einer wirtschaftlichen Geschäftsunfähigkeit bleibt das Stiftungsvermögen vor Fremdeinflüssen geschützt.
  24. Die Familie ist international flexibel. Jeder kann in das Land seiner Wahl ziehen. Das Risiko einer Wegzugsbesteuerung ist ausgeschlossen.
  25. Betriebsaufspaltungen können langfristig und planungssicher stabilisiert werden. Es droht kein „steuerliches Platzen“ der Betriebsaufspaltung mit der damit verbundenen Besteuerung der stillen Reserven.
  26. Stiftungsvermögen ist intransparent. Es besteht keine Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Jahresabschlusses.
  27. Die Vermögensverwaltung innerhalb der Stiftung ist steueroptimal. Mieteinnahmen und Dividenden werden mit 15 % versteuert. Beteiligungserträge aus Kapitalgesellschaften und Gewinne aus der Veräußerung von Aktien mit 0,75 %.
  28. Auf Ebene der Stiftung besteht kein Risiko einer gewerblichen Infizierung der Vermögensverwaltung.
  29. Die Familienstiftung kann flexibel als Vertragspartner agieren. Damit ist die gesamte Bandbreite der steuerlichen Gestaltung möglich.
  30. Immobilienfinanzierungen sind unabhängig vom Alter des Stifters möglich. Die Bonität der Stiftung ist altersunabhängig.

Hier finden Sie diese 30 wichtigen Punkte zum Download.