In diesem Stifterbrief erläutern wir Ihnen die Besteuerung der Stiftung in Liechtenstein, sowie die diversen Vorzüge in der Strukturierung des Vermögens.
Im Fürstentum Liechtenstein gegründete Familienstiftungen gehören zu juristischen Personen und zum verselbständigten Vermögen nach dem Recht eines EU/EWR-Mitgliedstaates und besitzen als solche auch in der Bundesrepublik die volle Rechtsfähigkeit. Insbesondere können liechtensteinische Familienstiftungen im Inland Sachen und Rechte jeglicher Art, z.B. Immobilien, erwerben.
Die oft gestellte Frage, ob eine Stiftung in Liechtenstein legal und vertrauenswürdig ist, kann mit „Ja!“ beantwortet werden, denn das Fürstentum ist international als vertrauenswürdiger Partner auch in Steuerfragen anerkannt, und so können die Vorteile einer Stiftung in Liechtenstein auch von Unternehmern in Deutschland genutzt werden.
Wie schützt eine Familienstiftung Ihr Vermögen? Nach den Erfahrungen in unserer Projektarbeit sind besonders diese 30 Aspekte relevant. Diese wollen wir gern mit Ihnen teilen.
Von Thorsten Klinkner
Im heutigen Stifterbrief, dem dritten zum Thema „Vergleich der Stiftungssatzungen in Deutschland und Liechtenstein“ werfen wir einen Blick auf die Transparenz der Satzung für die Außenwelt.