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OHB SE: Nächste Unternehmerfamilie nutzt Familienstiftung zur Asset Protection

EIN BLOG-BEITRAG VON THORSTEN KLINKNER

 

Die Mehrheitseigentümer von Deutschlands größtem Raumfahrtunternehmen OHB aus Bremen haben ihre Aktienanteile in eine Familienstiftung eingebracht. Das Ziel der Familienstiftung ist die langfristige Bindung des unternehmerischen Familienvermögens: Bei allen Entscheidungen der Stiftung sollen die Sicherung, der Erhalt und die Fortführung des OHB-Konzerns zentraler Maßstab sein.

 

Auch OHB SE nutzt die Familienstiftung zur Asset Protection

Die OHB SE mit Sitz in Bremen ist eine börsennotierte Technologiegruppe mit Aktivitäten in der Luft- und Raumfahrt. Die Geschäftsfelder des Unternehmens sind Telematik und Satellit, Raumfahrt und Sicherheit, Nutzlasten und Wissenschaft, Internationale Raumfahrt sowie Raumtransport und Aerospace-Strukturen. Das Familienunternehmen wird von Marco Romed Fuchs als CEO geführt, Sohn der Unternehmensgründer Christa und Manfred Fuchs. Deutschlands größtes Raumfahrtunternehmen hat laut eigenen Angaben rund 3.000 Mitarbeiter weltweit, davon etwa 1.200 in Bremen. Der Umsatz lag laut Jahresabschluss 2021 im vergangenen Jahr bei rund 917 Millionen Euro, das EBIT (also der sich aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ergebende Gewinn ohne Berücksichtigung von Zinsen und Steuern) bei 47 Millionen Euro mit einer Marge von 5,1 Prozent.

 

Kürzlich ist die Eigentümerfamilie einen weiteren Schritt in die Zukunft gegangen. Die Hauptaktionäre Christa und Marco Fuchs haben ihre direkt und indirekt gehaltenen Aktien vollständig in die neu gegründete Fuchs-Familienstiftung eingebracht und damit die Eigentumsverhältnisse an dem Bremer Raumfahrttechnologieunternehmen gesichert. Ziel der Stiftung sei die langfristige Bindung des unternehmerischen Familienvermögens (Asset Protection). Die Familie hält 69,72 Prozent der OHB-Anteile, teilte der Konzern mit. Als Vorsitzender der Familienstiftung wird nach wie vor Marco Fuchs die Mehrheit an dem Konzern kontrollieren.

 

Familienstiftung OHB: Die Anteile der Familie sind durch einen Stimmrechtsvertrag gebündelt

 

Zweck der Stiftungsgründung und des erfolgten Aktienübertrags ist die Schaffung einer stabilen Struktur zur nachhaltigen Sicherung der Eigentumsverhältnisse am Unternehmen. Das Ziel der Stiftung in Bezug auf OHB, die langfristige Bindung des unternehmerischen Familienvermögens von Marco und Christa Fuchs, manifestiert sich in der Stiftungssatzung: Bei allen Entscheidungen der Stiftung soll zentraler Maßstab die Sicherung, der Erhalt und die Fortführung des OHB-Konzerns sein, heißt es in einer offiziellen Mitteilung. Die Anzahl der Familien-Anteile, die durch einen Stimmrechtsvertrag gebündelt sind, hat sich durch diesen Schritt nicht verändert: Der Aktienpool Fuchs umfasst auch weiterhin 69,72 Prozent der Anteile an der OHB SE.

 

Die Familienstiftung hat sich als Instrument zur Asset Protection etabliert

Das ist ein strategisch interessanter Schritt der Eigentümerfamilie. Christa Fuchs und ihr Sohn Marco schützen damit ihre Anteile am Familienunternehmen vor Zersplitterung, feindlicher Übernahme und anderen Faktoren und Ereignissen, die möglicherweise die Kontrollverhältnisse in dem Konzern verlagern könnten. Es geht um nicht weniger als eine optimierte Struktur für die langfristige unternehmerische Zukunft, die Absicherung des Unternehmens und damit um eine nachhaltige Asset Protection.

 

Die Familienstiftung hat sich als Instrument zur Asset Protection etabliert. Das selbstständige Rechtsinstitut übernimmt die Eigentümerrolle über ein Vermögen, so dass grundsätzlich keine Vermögenswerte aufgespalten oder geschädigt werden können. Zudem sichert die Familienstiftung in der Generationenfolge die Kontinuität und Stabilität des Vermögens (Asset Protection). Es wird nicht auf mehrere Familienstämme aufgeteilt, sondern im Ganzen innerhalb der Stiftung erhalten. Es ist keine andere Rechtsform bekannt, mittels derer sich ein Vermögen derart über die Generationen erhalten lässt, wie mit der Familienstiftung.

 

Familienstiftung: Die Familie profitiert als Begünstigte von den Erträgen

 

Denn nach der Übertragung an die Familienstiftung ist das Vermögen Eigentum dieser und damit vollständig dem Privatvermögen des Stifters entzogen. Über die Stiftungssatzung können für künftige Generationen verbindliche und unabänderliche Vorgaben als Ausfluss des Stifterwillens verankert werden. Gleichzeitig profitiert die Familie als Begünstigte von den Erträgen, die das von der Stiftung gehaltene Vermögen erwirtschaftet, so dass – gleich dem Gesellschafter eines Unternehmens – die finanzielle Absicherung aus den Gewinnen gesichert bleibt. Mit herkömmlichen gesellschaftsrechtlichen Konstruktionen lassen sich langfristig wirksame Schutzmechanismen nur sehr eingeschränkt entwickeln.

 

Die Generationen übergreifende Unternehmenssicherung beziehungsweise Unternehmensfortführung steht für Familienunternehmer in der Regel im Fokus aller Überlegungen. Die Situation wird aber schwieriger, denn für viele Menschen erscheint die Unternehmensnachfolge als immer weniger attraktiv. Als eine interessante Lösung hat sich die unternehmensverbundene Familienstiftung als Unterform der rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts entwickelt. Die Familienstiftung übernimmt die Gesellschafterstellung und schützt eingebrachte Vermögenswerte wie Unternehmensanteile vor privaten Risiken. Da sie aber nicht versterben kann, entsteht durch diese Gestaltung niemals ein Erbfall, in dessen Folge es zur Vermögensverteilung kommen kann.

 

Familienstiftung ist für den Mittelstand eine Alternative in der Nachfolgeregelung und nachhaltigen Asset Protection

Durch die Asset Protection mittels einer Familienstiftung bleibt das Unternehmen als Ganzes für die Zukunft mit seiner Tradition erhalten, sofern der Eigentümer als Stifter dies in der Stiftungssatzung vorgibt. Gleichzeitig besteht weiterhin die volle unternehmerische Flexibilität. Die Gründung einer unternehmensverbundenen Familienstiftung ist damit auch für den Mittelstand eine Alternative der Nachfolgeregelung und Asset Protection, und nicht auf Top-Konzerne begrenzt. Letztlich kann jeder strategisch denkende und auf Erhalt ausgerichtete Unternehmer oder Investor die Familienstiftung nutzen, weit über die Asset Protection hinaus. Es kommt auf die Geisteshaltung von Stifter und Familie an, und die Pläne und Wünsche für das unternehmerische Vermögen.

 

Die Familie hingegen profitiert dabei von klar definierten Ausschüttungsmodalitäten, wobei die Erträge aus der laufenden Vermögensverwaltung wesentlich niedriger besteuert werden als auf der privaten Ebene: Auf Erträge innerhalb der Vermögensverwaltung der Stiftung fallen 15 Prozent Körperschaftssteuer an, die Zuwendungen an die Begünstigten unterliegen der Kapitalertragssteuer, die mit 25 Prozent abgegolten werden.

 

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