Asset Protection durch eine Familienstiftung fördern

VON THORSTEN KLINKNER

 

Eine sorgfältig konzipierte Familienstiftung ist eine wichtige Säule im langfristigen Vermögensschutz und dazu geeignet, eine stabile Basis für die Sicherung und Entwicklung von aufgebauten Vermögenswerten zu bilden. Der Wille des Stifters und die Rolle der Familie stehen dabei im Vordergrund.


In Deutschland lebt eine wachsende Anzahl an Familien, die über substanzielle Vermögenswerte über alle Anlageklassen hinweg verfügen: Unternehmen/Beteiligungen, Immobilien, Wertpapiere etc. Zugleich gehen sehr viele dieser Familien mit ihrem Vermögen sehr diskret um. Sie zeigen es ungern in der Öffentlichkeit und versuchen, die erarbeiteten/ererbten Vermögenswerte bestmöglich zu schützen und für die kommenden Generationen zu sichern. Oberste Priorität hat für sie die generationenübergreifende, zukunftsorientierte Eigentümerstruktur - weit vor dem Verbrauch des Vermögens für private Zwecke.

 

Daher steht für diese Familien der Begriff der „Asset Protection“ ganz vorne, also der umfassende Vermögensschutz. Eigentümer setzen viel daran, dass das Familienvermögen nicht zersplittert oder geschädigt werden kann – weder durch Streitigkeiten, ungünstige steuerliche Lösungen noch die Angst vor Verantwortung. Das spielt besonders bei komplexen betrieblichen beziehungsweise in Gesellschaften gebundenen Vermögen eine herausragende Rolle. Was passiert, wenn sich kein Gesellschafter-Nachfolger findet oder die Erben unvorteilhaft mit den erworbenen Anteilen umgehen? Diese Sorgen haben viele Unternehmer und Investoren.

 

Weiterentwicklung und Erhalt des Vermögens

 

Mittlerweile hat sich für den umfassenden Ansatz im Vermögensschutz der Begriff der Asset Protection etabliert. Asset Protection bezeichnet die Gesamtheit der Maßnahmen, die ein Vermögen vor Haftungszugriffen, Missmanagement, Schäden durch nachteilige Schenkungen/Erbschaften, einer nicht optimalen Steuergestaltung, Zersplitterung, feindlicher Übernahme und anderen negativen Ereignissen schützen soll. Das Ziel besteht darin, durch Asset Protection eine Brandmauer um das Vermögen zu ziehen und Weiterentwicklung sowie Erhalt des Vermögens auf einer stabilen Basis zu ermöglichen.

 

Um den Erhalt eines Vermögens abzusichern, setzen mehr und mehr Familien auf das Instrument der Familienstiftung. Dabei geht es vor allem darum, Vermögenswerte jeder Art in einen sicheren Hafen zu bringen, um größtmöglichen Schutz zu gewährleisten. Die Familienstiftung als selbstständiges Rechtsinstitut übernimmt die Eigentümerrolle über ein Vermögen, sodass grundsätzlich keine Vermögenswerte veräußert werden können.  Zugleich wird die Ausschüttungspraxis so geregelt, dass die Familie und andere Begünstigte von den Gewinnen aus einem Unternehmen oder Investment-Portfolio profitieren. Und zwar so, wie es der Stifter und nun ehemalige Vermögenseigentümer in der Stiftungssatzung definiert hat.

 

Die Satzung als ganz entscheidender Punkt

 

In der Satzung wird festgelegt, wie der Vorstand der Familienstiftung mit dem eingebrachten Vermögen umzugehen hat, auf welchem Wertefundament die Zukunft basieren soll, welche Entwicklungen, wie Zu- und Verkäufe von Unternehmensteilen, möglich sind und vieles andere mehr. Daher ist die Satzung ein ganz entscheidender Punkt in der Stiftungserrichtung. Sie definiert den strategischen Umgang mit den Vermögenswerten und schafft die Grundlage für die Weiterentwicklung des Familienvermögens – auch unter Führung des operativen Vermögens durch ein Fremdmanagement. Erst durch eine ganz individuelle Planung und Gestaltung wird die Familienstiftung zu einem schlagkräftigen und tragfähigen Instrument. Es ist keine andere Rechtsform bekannt, mittels derer sich ein Vermögen derart über die Generationen erhalten lässt wie mit einer sorgfältig konzipierten Familienstiftung.

 

Das Vermögen ist in dieser Konstruktion vor internem und externem Zugriff geschützt. Zugleich ist die Versorgung der Familie jederzeit gesichert. Hierin besteht der originäre Zweck der Familienstiftung. Die Gewinne des Unternehmens können ganz nach persönlicher Vorstellung an die Familie oder auch andere Begünstigte verteilt werden. Der Stifter-Unternehmer entscheidet ganz allein, in welcher Höhe Summen an die Begünstigten gezahlt werden. Damit ist die Versorgung der Familie auch dann gewährleistet, wenn der Geschäftsführer-Gesellschafter aus dem Unternehmen ausscheidet und ein Fremdmanagement installiert wird. Die Gewinne verbleiben in der Familie, wie es auch in Alleingesellschafterstellung der Fall wäre.

 

Zumal die Wirtschaftlichkeit der Vermögensverwaltung über eine Familienstiftung sogar noch durch bestimmte Steuervorteile erhöht wird. Auf Erträge innerhalb der Vermögensverwaltung der Stiftung fallen 15 Prozent Körperschaftsteuer an, die Zuwendungen an die Begünstigten unterliegen der Kapitalertragsteuer, die mit 25 Prozent abgegolten werden (im Gegensatz zur persönlichen Einkommensbesteuerung, die bis zu 45 Prozent betragen kann). Die Stiftung ermöglicht durch ihre besondere Rechtsstellung eine steuerschonende Ertrags- und Ausschüttungspraxis, sodass das Vermögen durch das Prinzip der Familienstiftung erheblich gestärkt wird.

 

Großer persönlicher Veränderungsprozess

 

Die Familie ist ohnehin ein entscheidender Aspekt in jeder Stiftungsstrategie. Im Mittelpunkt steht, die Wünsche und Vorstellungen des Stifters hinsichtlich Eigentum und Familie zu erfahren und mit ihm gemeinsam ergebnisoffen seine Idee einer zukunftsorientierten Eigentümerstruktur zu erfahren. Das folgt dem Motto: Die Errichtung einer Familienstiftung ist ein großer persönlicher Veränderungsprozess und führt zu einer neuen Denk- und Handlungsweise bei Steuerung und Schutz eines Vermögens. Daher beruht der vorgelagerte strategische Beratungsprozess auf einer hohen und gleichsam diskreten Dialogbereitschaft und der Klärung der sozialen Beziehungen.

 

Daher eignet sich die Familienstiftung auch dafür, einen neuen Zusammenhalt in der Unternehmerfamilie zu schaffen und alle Beteiligten an das Unternehmen anzubinden – ohne aber eine Organ- oder Gesellschafterstellung einnehmen zu müssen, wenn dies nicht gewünscht ist. Denn die Stiftung schafft verschiedene Betätigungsfelder, von der operativen Tätigkeit im Betrieb bis hin zur Vorstands- oder Beiratsfunktion innerhalb der Stiftung. Damit lassen sich Familienmitglieder dauerhaft ins Management einbinden und an Verantwortung für den Umgang mit einem Vermögen heranführen.