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Nachfolgeplanung: Familienstiftung in Liechtenstein - Fokus Aktiendepot

Vermögensinhaber, die ihr Vermögen langfristig und umfassend schützen möchten, stoßen im internationalen Kontext auf die Begriffe "asset protection" und "wealth preservation". Ein bewährtes Instrument für diesen Zweck ist die Familienstiftung, insbesondere in Liechtenstein. Im Folgenden erläutere ich die wesentlichen Vorteile sowie die entscheidenden Schritte bei der Gründung einer Familienstiftung in Liechtenstein zur Nachfolgeplanung, mit einem besonderen Fokus auf Aktien als Anlageinstrument.

 

Wenn Sie mehr zu den Möglichkeiten einer Familienstiftung in Liechtenstein erfahren möchten, lade ich Sie herzlich zu meinem Webinar am 13. März 2024 um 11.00 Uhr ein. In diesem Webinar gebe ich Ihnen gerne eine Orientierung zur rechtlichen und steuerlichen Wirkungsweise und zeige Praxisbeispiele zu Wertpapieren, Immobilien und Unternehmensbeteiligungen. Sie können sich hier kostenfrei anmelden.

 


Wozu eine Familienstiftung?

Stiftungen sind eine attraktive und weltweit etablierte Option, wenn es darum geht, Vermögen langfristig zu strukturieren und vor äußeren Einflüssen zu schützen. Die Liechtensteinische Familienstiftung bietet dabei einige entscheidende Vorteile:

Einfache Gründung und geringes Mindestkapital

Das liechtensteinische Stiftungsrecht ermöglicht eine flexible und zügige Gründung. Mit einem gesetzlich geregelten Mindestkapital von EUR 30.000 (oder CHF/USD) bietet es aufgrund dieser gesetzlichen Klarheit und Planungssicherheit einen klaren Vorteil gegenüber deutschen Stiftungen.

Es gibt kein behördliches Prüfungsverfahren. Die Stiftung wird in der Regel durch das hierzu beauftragte Treuhandunternehmen gegründet. Anschließend werden die Gründungsdokumente beim Amt für Justiz hinterlegt.

Keine Erbersatzsteuer

Im Gegensatz zu deutschen Familienstiftungen unterliegen liechtensteinische Stiftungen nicht der Erbersatzsteuer. Aufgrund der Langfristigkeit einer Stiftungsstruktur ist dieser steuerliche Vorteil der entscheidende für die wirtschaftliche Entwicklung des Vermögens.

Flexibilität

Liechtenstein erlaubt eine flexible Gestaltung der Statuten und Beistatuten, was eine Anpassung an sich ändernde Rahmenbedingungen erleichtert.

Langfristiger Vermögensschutz

Die Liechtensteinische Familienstiftung ermöglicht es, Vermögen über Generationen hinweg zu schützen. Die langfristige Strukturierung bewahrt vor Erbstreitigkeiten und äußeren Einflüssen, z.B. eine internationale Wohnsitzverlegung innerhalb der Familie, Scheidungsauseinandersetzungen und persönliche Haftungsrisiken.

In der Nachfolgeplanung kann die Familienstiftung insbesondere mit einem Testament und einem Ehevertrag verzahnt werden.

Kontinuität und generationenübergreifende Planung

Die klare Struktur der Familienstiftung verbunden mit einem professionellen Stiftungsmanagement gewährleistet eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Vermögens sowie eine Vermögensverwendung auf der Grundlage klar definierter Spielregeln.

Klare Regelungen hinsichtlich des Vermögens schaffen klare Erwartungshaltungen bei allen Beteiligten und tragen damit wesentlich zum Familienfrieden bei.

Internationale Diversifizierung

Der Standort Liechtenstein mit seinen sehr starken volkswirtschaftlichen Eckdaten ermöglicht eine Diversifizierung und ein damit verbundenes Risikomanagement in der Vermögensarchitektur.

Schutz der Privatsphäre

Eine Familienstiftung in Liechtenstein kann in hohem Maß diskret ausgestaltet werden und kann somit die Familie insbesondere vor Wirtschaftskriminalität schützen. Die Zusammensetzung und die Entwicklung des Stiftungsvermögens sind nicht öffentlich.


Schwerpunkt: Aktiendepot

Ein besonderer Fokus dieses Artikels liegt auf der Nutzung von Aktien als Anlageinstrument. Der Reingewinn einer Familienstiftung in Liechtenstein wird grundsätzlich mit 12,5 % versteuert. Allerdings sind Dividenden und Wertsteigerungen in der Familienstiftung ertragsteuerfrei. Es entsteht lediglich die jährliche Mindeststeuer von CHF 1.800.

Beispiel: Wertpapierdepot mit einem Ausgangswert von CHF 5.000.000

Angenommen, ein Vermögensinhaber bringt ein Wertpapierdepot im Wert von CHF 5.000.000 in die Familienstiftung ein. Bei einer jährlichen durchschnittlichen Wertsteigerung von 8 % ergibt sich nach:

 

  • 5 Jahren: Depotwert von CHF 6.794.334
  • 10 Jahren: Depotwert von CHF 9.925.504
  • 20 Jahren: Depotwert von CHF 21.503.902
  • 30 Jahren: Depotwert von CHF 45.163.374.

 

Nach 30 Jahren unterliegt der Wertzuwachs – anders als bei einer deutschen Familienstiftung nicht der Erbersatzsteuer, da in Liechtenstein eine derartige Substanzsteuer nicht erhoben wird. Dies ermöglicht eine langfristige und steuerlich effiziente Vermögensentwicklung.

 

Die schenkweise Übertragung des Depots auf die Stiftung löst im Übertragungszeitpunkt in Deutschland grundsätzlich eine Schenkungsteuer aus. Diese Belastung ist hoch und beträgt je nach Vermögenswert zwischen 

30 % und 50 %.

 

Der entscheidende wirtschaftliche Effekt ergibt sich aus der langfristigen Perspektive. Im genannten Beispiel entsteht in 30 Jahren ein erbschaftssteuerfreier Wertzuwachs von ca. CHF 40. Mio. Dieser Vorteil überwiegt die Transaktionskosten zur Gründung und die erforderlichen Kosten für das Management der Stiftung in der Regel deutlich. Ich berate Sie gerne bei einer individuellen Analyse.

Gründung einer Liechtenstein Stiftung

Die Errichtung erfolgt durch Stiftungserklärung, letztwillige Verfügung oder fiduziarische Gründung durch einen Treuhänder. Die Statuten werden individuell nach den Vorgaben des Stifters erstellt und beim Register in Liechtenstein angezeigt.


Fazit: Individuelle Entscheidung gefragt

Die Wahl zwischen einer deutschen und einer liechtensteinischen Familienstiftung erfordert eine individuelle Analyse. Ich biete interessierten Vermögensinhabern die folgenden Dienstleistungen an:

 

1. Fundierte Orientierung:

Klare Einblicke in die rechtlichen und steuerlichen Wirkungsweisen einer Familienstiftung in Liechtenstein.

 

2. Vergleichende Analyse: 

Detaillierte Gegenüberstellung der Stiftungsstandorte Deutschland und Liechtenstein.

 

3. Gestaltung eines Gesamtkonzepts: 

Entwicklung eines individuellen Konzepts und Integration der Familienstiftung in die Vermögensarchitektur.

 

4. Gestaltung des Stifterwillens: 

Professionelle Unterstützung bei der klaren Definition der Intentionen des Stifters.

 

5. Unterstützung bei der Treuhandauswahl: 

Hilfe bei der Auswahl eines professionellen Treuhandunternehmens für die effektive Verwaltung der Stiftung.

 

6. Praxisbewährte Vernetzung mit Spezialberatern: 

Einbindung in ein Netzwerk von Experten für angrenzende Themen im wirtschaftlichen Aufbau der Struktur.

 

7. Projektkoordination: 

Effiziente Koordination aller Schritte für einen reibungslosen Prozess.

 

Für eine individuelle Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.