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Zusammenhalt und Übertragung einer privaten Kunstsammlung im Rahmen einer Stiftung

Viele Unternehmer wenden sich neben ihrer wirtschaftlichen Betätigung privat den schönen Künsten zu und bauen über die Jahre künstlerisch wie auch monetär wertvolle Sammlungen auf. Hierbei wird die Kunstsammlung nicht selten auch ein wichtiger Bestandteil des gesamten Vermögens. Nicht immer wird die Begeisterung für die Kunst jedoch von den nachfolgenden Generationen geteilt. Außerdem ist der Sammlungs-Übergang in Erbfällen problematisch, bei denen größere Erbengemeinschaften die neuen Eigentümer der Sammlung werden. In diesen Fällen drohen der Verkauf und sogar die Zersplitterung der sorgsam zusammengetragenen Werke.

 

Die lebzeitige Übertragung der Sammlung auf eine Stiftung sichert den dauerhaften Verbund der Kunstwerke. Auf diese Art können Kunstgegenstände vollständig als zu erhaltendes Familienvermögen vor Veräußerungen geschützt werden. Alternativ können aber auch Vermögensumschichtungen bis zu einem vorher festgelegten Umfang zugelassen werden.


Hierbei können Sammler zudem von erheblichen Steuerbefreiungen profitieren – sowohl im Rahmen einer gemeinnützigen Stiftung als auch durch eine Familienstiftung. Die Übertragung von Vermögen auf eine gemeinnützige Stiftung ist grundsätzlich steuerfrei. Die Förderung der Kunst stellt einen gemeinnützigen Zweck dar, sodass das Halten von Kunstgegenständen im Rahmen einer gemeinnützigen Stiftung, auch wenn diese sich im betrieblichen Vermögen eines Unternehmens befinden, steuerfrei gestellt wird. Darüber hinaus können Kunstgegenstände umsatzsteuerfrei veräußert werden, wenn die Stiftung entsprechend einer öffentlichen Einrichtung (Theater, Museum) kulturelle Aufgaben wahrnimmt. In einer gemeinnützigen Stiftung können ertraglose Kunstgegenstände dazu eingesetzt werden, den gemeinnützigen – somit steuerfreien – Status zu erhalten. Die Leihgabe von Kunstgegenständen an Kunstmuseen oder Kunstateliers verwirklicht den gemeinnützigen Zweck.

 

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