Testamentsgestaltung

Das Testament: Testamentsgestaltung für Unternehmer und Investoren

Sie haben über Jahre und Jahrzehnte Ihr Unternehmen aufgebaut. Das Entstandene basiert auf Ihren unternehmerischen Ideen, Ihrer Bereitschaft Risiken und Verantwortung zu übernehmen und Ihrem zeitlichem Engagement.

 

Finanziell ist Ihr gewünschter Lebensstandard gesichert. Sie leben in der eigengenutzten und abbezahlten Immobilie. Ihre weiteren Lebenshaltungskosten und privaten Interessen werden mehr als ausreichend durch Ihre Geschäftsführervergütung finanziert.

 

Ggf. besitzen Sie vermietete Immobilien und oder weitere Kapitalanlagen und können auch über eine Gewinnausschüttung aus dem Unternehmen entschieden.

 

Es ist daher mehr Liquidität vorhanden, als Sie und Ihre Familie benötigen. Und dies wird voraussichtlich auch künftig so sein, wenn das Unternehmen und oder die Immobilien weiter existieren und fortbestehen. Genau für diese generationenübergreifende Unternehmensfortführung suchen Sie einen tragfähigen und zugleich flexiblen Ordnungsrahmen. Das ist unsere Kernkompetenz.

Das Testament als Baustein zur Gestaltung einer langfristigen Struktur

Wenn Sie so wie zahlreiche Unternehmer denken, mit denen wir gesprochen haben, sind insbesondere drei Themen für Sie von höchster Bedeutung:

  1. Sie möchten das Unternehmen erhalten und fortführen. Die „DNA“ des Unternehmens soll bestehen bleiben, soweit es unternehmerisch sinnvoll ist.
  2. Sie möchten Kinder und Enkelkinder sinnvoll fördern und unterstützen. Dabei wäre es schön, wenn Sie den Impuls für Unternehmertum und Leistung geben könnten. Das ist aber für Sie nicht zwingend. Die Kinder sollen ihre eigenen Lebenswege gehen. Sie möchten gezielt unterstützen und nicht durch ein Zuviel an Vermögen der nächsten Generation mehr schaden als nutzen.
  3. Sie möchten das Vermögen erhalten. Streitigkeiten und Prozesse sind Ihnen ebenso zuwider wie ungeplante Steuerlasten auf Substanzwerte, die die Aufbauleistung von Jahrzehnten vernichten.

Niemand weiß besser als Sie, dass sich Dinge auch ändern können. Das haben Sie als Unternehmer vielfach erlebt. Zur Verwirklichung dieser Ziele suchen Sie daher Strukturen, die Klarheit und Stabilität schaffen und zugleich flexibel sind.

Das Testament ist ein wesentlicher Baustein zur Gestaltung einer langfristigen Struktur. Auch wenn es auf den ersten, zweiten und dritten Blick ein unangenehmes Thema ist. Der vierte Blick zeigt den erheblichen Nutzen für das Unternehmen, die Familie und den Vermögensschutz.


Vorsorge ist ein Prozess zu mehr Klarheit, Vermögensschutz und Familienfrieden

Wenn Sie sich mit den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügungen beschäftigen, ist meist der Weg zum Testament nicht weit. Vorsorge hört selten bei persönlichen Belangen auf und wird umso wichtiger, wenn Sie Ihre Familie finanziell absichern und unterstützen möchten und zudem unternehmerische Verantwortung für Ihre Mitarbeiter und den Bestand des Unternehmens übernehmen. Für denjenigen, der nichts regelt, gelten einzig die gesetzlichen Bestimmungen. Und die sind nach der Erfahrung selten das, was sich Unternehmer vorstellen.

 

Man könnte denken, Sie sind bei Ihren Überlegungen zur Vorsorge, zum Testament und zum Risikomanagement in bester Gesellschaft. Doch weit gefehlt. Nur 30 Prozent der Deutschen teilen Ihre Überlegungen, was erhebliche negative Konsequenzen mit sich bringt. Eine mangelnde Voraussicht schädigt das Vermögen, etwaige Unternehmungen sowie insbesondere den Familienfrieden. 28 % aller Zivilrechtsstreitigkeiten betreffen das Erbe. Das muss nicht sein.


Das Testament: Ohne Vorsorge keine Klarheit

Die Auseinandersetzung mit der Vorsorge ist nicht nur eine wichtige und leider noch immer unbeliebte Angelegenheit. Sie ist auch ein Weg zu Klarheit, Vermögenschutz und zur Wahrung des Familienfriedens, wenn unerwartet oder auch nach einer Krankheit ein Erbfall auftritt. Das kann insbesondere, wenn minderjährige Kinder betroffen sind, leider nicht nur emotional sehr belastend sein, sondern auch vermögensschädigend.

 

Es beginnt bei unvorhergesehenen Steuerforderungen, die auch Ihre Unternehmungen oder Immobilien gefährden können und hört bei bedenkenswerten Entscheidungen der Vormundschaft bei Minderjährigen auf, wenn es keine Vorsorgebestimmungen gibt. Wer möchte schon, dass letztlich das Jugendamt über die Kinder entscheidet?

Jetzt denken Sie vielleicht, das sei selten. Ist es aber leider nicht, denn oftmals heißt es: „Testament? Dafür bin ich noch zu jung, zu gesund oder oder.“ Ein sorgloser Umstand, der sich jederzeit und unerwartet schnell ändern kann.

Sie möchten einen Überblick über die potentielle Erbschaftsteuer und wissen, was im Erbfall passieren würde?

Wir beraten Sie strategisch, rechtlich und steuerlich aus einer Hand und bieten Ihnen eine Situationsanalyse an.


Die Testamentserstellung in 4 Phasen

 

Phase 1:

Beim Erstellen eines Testaments ist es zunächst wichtig, dass Sie sich Klarheit darüber verschaffen, was Sie bewirken möchten. Ist es das Wahren oder Erreichen des Familienfriedens, die Sicherung und Fortführung des Unternehmens oder sind es rechtliche und steuerliche Belange? Eine gute rechtliche und steuerliche Gestaltung auf auf einer klaren Zielsetzung auf. Lassen Sie uns hierüber sprechen.

 

Phase 2:

Haben Sie diesen Punkt erreicht, geht es an die solide steuerliche Planung, in der Freibeträge, Finanzierungen und die Absicherung des Ehepartners eine Rolle spielen.

 

Phase 3:

Die dritte Phase besteht aus der sorgfältigen rechtlichen Formulierung und der Beachtung der Formvorschriften. Zahlreiche Testamente sind fehlerhaft und nicht aktuell.

 

Phase 4:

Schließlich müssen Besonderheiten eingehend betrachtet werden, denn Sondersituationen erfordern besondere Maßnahmen. Zum Beispiel ein Behindertentestament, ein Berliner Testament oder Gestaltungen zur generationenübergreifenden Fortführung eines Unternehmens oder einer Immobiliengesellschaft. Ggf. mit einer Einbindung einer Sitftung.


Testamentsgestaltung und Erbe für Unternehmer und Investoren

Unsere 24-Fragen-Checkliste für Sie:

 

1. Haben Sie bereits vorher schon Verfügungen getroffen, zum Bespiel in Form älterer Testamente? Müssen diese ggf. notariell widerrufen werden oder reicht die Vernichtung des Testaments?

 

2. Gibt es schon ein gemeinschaftliches Ehegatten-Testament („Berliner Testament“)? Bindet Sie dieses in Ihrer Verfügungsbeschränkung? Möchten Sie allein verfügen oder mit Ihrem Ehepartner?

 

3. Haben Sie Kinder? Geschwister? Leben Ihre Eltern noch?

 

4. Wem soll was vererbt werden? Möchten Sie eine konkrete Aufteilung? Gibt es eine Liste der potenziellen Erben oder einen Stammbaum?

 

5. Aus welchen Vermögensgütern besteht die spätere Erbmasse? Sind diese leicht zu teilen? Gibt es eine vollständige Aufstellung?

 

6. Gibt es emotional wichtige Güter? Ein Familienheim? Was soll damit geschehen?

 

7. Haben Sie einen Ehevertrag?

 

8. Müssen Vermögenswerte noch umstrukturiert werden? Gibt es zum Beispiel Nachschusspflichten oder notwendige Unternehmensumstrukturierungen? Gibt es Finanzierungen, die abgelöst werden sollten?

 

9. Gibt es besondere familiäre Situationen wie pflegebedürftige Angehörige oder behinderte Erben?

 

10. Möchten Sie eine Testamentsvollstreckung einrichten, um den Erben bei komplexeren Erbmassen Hilfe an die Seite zu stellen?

 

11. Haben Sie im Testament mögliche Ausgleichsansprüche Dritter beachtet? (Stichwort Pflichtteil bei Enterbung) Besteht die Möglichkeit, einen Pflichtteilsverzichtsvertrag zu schließen?

 

12. Wenn Unternehmensteile vererbt werden: Sieht der Gesellschaftsvertrag Beschränkungen für Vererbung oder Nachfolge vor?

 

13. Wenn Immobilien testamentarisch vererbt werden sollen: Haben Sie Klarheit über die rechtlichen Möglichkeiten wie Nießbrauch, lebenslanges Wohnrecht für sich selbst etc.? Sind die Immobilien eventuell bereits mit diesen Rechten belastet?

 

14. Möchten Sie Erbengemeinschaften im Testament vermeiden? Gibt es potenzielle Streitpunkte in der Familie?

 

15. Gab es bereits Schenkungen oder sonstige Zuwendungen der vorweggenommenen Erbfolge? Haben Sie Klarheit über mögliche Ausgleichsansprüche oder -leistungen?

 

16. Haben Sie die steuerlichen Konsequenzen einer Vererbung bedacht, insbesondere als Belastung für die späteren Erben?

 

17. Welche praktischen Dinge möchten Sie im Testament regeln? (Stichwort Art der Beerdigung, Regelungen zu Beerdigungskosten, Art des Grabes, digitaler Nachlass)

 

18. Soll das Testament handschriftlich oder notariell beurkundet errichtet werden? Beachten Sie die Formvorschriften?

19. Bei handschriftlichen, nicht notariell hinterlegten Testamenten: Wer soll erfahren, wo Sie Ihr Testament aufbewahren?

 

20. Haben Sie an ebenfalls wichtige Regelungen wie Patientenverfügungen oder Vollmachten (auch über Ihren Tod hinaus) gedacht?

 

21. Haben Sie sich genug Zeit genommen, um Ihre Wunschvorstellung im Testament ausreifen zu lassen?

 

22. Haben Sie sich gleichzeitig einen Zeitplan gesetzt, um die Umsetzungsschritte anzugehen?

 

23. Möchten Sie die Erben auf Ihre Verfügungen vorbereiten, damit es bei Testamentseröffnung zu keinen Überraschungsmomenten kommt und insbes. Nachfolger sich emotional auf ihre spätere Rolle vorbereiten können?

 

24. Nach Testamentserstellung: Wann haben Sie Ihre Verfügungen das letzte Mal auf ihre Aktualität geprüft? Sind alle Regelungen aktuell? Gab es Änderungen in der unternehmerischen oder familiären Struktur? 


Wir unterstützen Sie bei der Beantwortung dieser Fragen. Sind die Antworten gefunden, können sich nun sinnvoll damit beschäftigen, Steuern zu optimieren oder mehr Sicherheiten zu schaffen. Für diejenigen, die Ihre Ziele klar vor Augen haben, gibt es auch wirtschaftliche Konzepte zur Umsetzung der angestrebten Ziele.

 

Wir als Unternehmerkompositionen sind auf die Gestaltung langfristiger Strukturen spezialisiert und beraten Sie bei der Erstellung eines Testaments rechtlich und steuerlich aus einer Hand, insbesondere in komplexen Sondersituationen und zur Fortführung von Unternehmen.

 

Nutzen Sie uns als Sparringspartner und Impulsgeber, wir zeigen Ihnen die vielfältigen Möglichkeiten, die sich auch mit einer Stiftungsgründung eröffnen.

 

Welche dies konkret sind, stellen wir Ihnen in unserem kostenlosen E-Book „Testament- was ist zu beachten? Zwischen Pflichtteil und Erbschaftssteuer“ , in einem persönlichen Gespräch oder auch gern in einer Online-Präsentation vor.




Ihre persönliche Ansprechpartnerin bei uns ist:

Marion Itjeshorst

Sie haben Fragen oder möchten einen Beratungstermin? Sehr gerne können Sie mit Frau Itjeshorst telefonisch oder per E-Mail Termine vereinbaren:

marion.itjeshorst@unternehmerkompositionen.de oder unter: +49 (0) 2132 915 74 90