Das Unternehmen mit einer Liechtensteiner Familienstiftung schützen

Familienstiftung in Liechtenstein

IHRE MASSGESCHNEIDERTE VERMÖGENSARCHITEKTUR MIT INTERNATIONALER WEITSICHT

Wenn Unternehmer ein Vermögen geschaffen haben, das über Generationen hinweg erhalten und geschützt werden soll, reichen klassische Nachfolgeregelungen oft nicht mehr aus. Ab einer bestimmten Größenordnung sind weitere Gesellschaftsverträge, Testamente oder Familien-GmbHs nicht mehr die Lösung – sondern Teil des Problems. Es braucht eine übergeordnete, tragfähige Eigentümerstruktur.

 

Die Familienstiftung in Liechtenstein bietet genau das: Eine international anerkannte, rechtssichere und steueroptimierte Struktur für Vermögensinhaber, die auf der Eigentümerebene klare Verhältnisse schaffen wollen. Sie trennt unternehmerische Führung, professionelle Vermögensverwaltung und wirtschaftliche Nutzung der Erträge – und sichert zugleich die Entscheidungsfreiheit, Gestaltungsautonomie und Kontinuität der Familie.

 

Diese Seite gibt Ihnen einen strategischen Überblick und verlinkt auf vertiefende Inhalte zu Steuerstruktur, Stiftungsrecht und Gestaltungsmöglichkeiten. Im Zentrum steht das System – mit der Stiftung an der Spitze.


Das System auf einen Blick

Die Liechtensteiner Familienstiftung auf einen Blick

Die Struktur einer Liechtensteinischen Familienstiftung folgt einer klaren Systemlogik, die rechtliche Stabilität, steuerliche Effektivität und unternehmerische Handlungsfähigkeit miteinander verbindet:

  • Die Stiftung steht an der Spitze der Vermögensarchitektur. Sie ist Eigentümerin des gesamten Systems, verfolgt keine eigenen wirtschaftlichen Interessen und verwaltet das Vermögen dauerhaft im Sinne des Stifterwillens. Sie ist frei von Erbfolgestreitigkeiten, Anteilsübertragungen oder persönlichen Interessen Dritter.
  • Darunter agiert eine geschäftsführende Holdinggesellschaft, häufig mit Sitz in Deutschland, Liechtenstein oder der Schweiz. Sie bündelt die operative Führung der Unternehmensbeteiligungen und bildet die steuerliche und betriebswirtschaftliche Schaltzentrale der Struktur.
  • Das Vermögen ist funktional gegliedert. Unternehmensbeteiligungen, Immobilien und liquide Mittel werden in getrennten Einheiten gehalten – entweder durch Tochtergesellschaften oder direkt durch die Stiftung. Bestehende Family Office-Strukturen oder Vermögensverwaltungsmandate lassen sich passgenau einbinden.
  • Die Governance ist klar geregelt und mehrstufig organisiert. Stiftungsrat, Protektor und ggf. ein unabhängiger Revisor sichern die Umsetzung des Stifterwillens, ermöglichen professionelle Kontrolle und wahren den Familienbezug.

 

Diese Architektur schafft Ordnung auf der Eigentümerebene, eröffnet internationale Flexibilität und schützt die Substanz dauerhaft – generationenübergreifend, strukturell abgesichert und strategisch durchdacht.


Die fünf zentralen Vorteile einer Liechtensteiner Familienstiftung für Vermögensinhaber

  1. Internationale Nachfolge ohne Erbschaftsteuer: Die Stiftung ist eine eigenständige juristische Person – sie stirbt nicht. Es entsteht keine Erbfolge, keine Erbengemeinschaft und keine Erbschaftsteuer auf die Vermögenssubstanz. Das Vermögen bleibt dauerhaft gebunden und geschützt – auch bei Generationenwechseln oder Wegzügen.
  2. Strukturierte Verantwortung auf Eigentümerebene: Durch die Stiftungssatzung und die Governance-Struktur kann präzise geregelt werden, wer wann welche Rolle übernimmt. Familienmitglieder können eingebunden werden, ohne in der operativen Haftung zu stehen. Entscheidungsrechte und Kontrollfunktionen werden gezielt verteilt. Das reduziert Konfliktpotenziale und erhöht die Handlungsfähigkeit.
  3. Steuerliche Privilegien auf Stiftungsebene: Die Stiftung unterliegt in Liechtenstein einer pauschalen Mindeststeuer von 1.800 CHF oder – bei steuerpflichtigen Erträgen – einer moderaten Körperschaftsteuer von 12,5 %. Kapitalerträge aus Beteiligungen sowie Wertsteigerungen bei Aktien sind grundsätzlich steuerfrei. Der Eigenkapitalabzug reduziert zusätzlich die Bemessungsgrundlage. Es gibt keine Erbersatzsteuer.
  4. Internationale Bewegungsfreiheit für die Familie: Die Stiftung bleibt voll handlungsfähig, selbst wenn die Familie global lebt. Das schafft strategische Freiheit – auch für nachfolgende Generationen.
  5. Dauerhafter Schutz des Lebenswerks: Die Stiftung ist auf Bestand und Kontinuität ausgerichtet. Sie kann nicht verkauft oder beerbt werden. Der Stifter legt in den Statuten, Beistatuten und Reglementen die Spielregeln fest und schützt damit das Lebenswerk vor Zersplitterung, Fremdeinfluss oder Aushöhlung.

 


Wie Sie mit uns arbeiten

Wir gestalten die Struktur ausgehend vom Ganzen: Ihrer Familie, Ihrem Unternehmen, Ihrem Vermögen. Im Zentrum steht der Stifterwille, aus dem wir eine maßgeschneiderte Stiftungsarchitektur entwickeln – rechtlich, steuerlich und strategisch durchdacht.

Unsere Boutique ist ausschließlich auf die Gestaltung von Stiftungen spezialisiert. Wir arbeiten vernetzt mit ausgewählten Steuerberatern, Banken und Treuhandgesellschaften in Liechtenstein, Deutschland und der Schweiz.

 

Mehr zur Zusammenarbeit:



Vertiefung & Orientierung


Abschließende Empfehlung

Wenn Sie eine Struktur schaffen möchten, die Klarheit auf der Eigentümerseite schafft, Ihr Lebenswerk schützt und internationalen Handlungsspielraum ermöglicht, ist die Familienstiftung in Liechtenstein ein starker Anker.

Gerne entwickeln wir mit Ihnen ein Modell, das zu Ihrer Familie, Ihrem Unternehmen und Ihren Werten passt.


Mit der Liechtensteiner Familienstiftung das Unternehmen schützen.
Mit der Liechtensteiner Familienstiftung das Vermögen schützen.


Wir sind auch  dank unseres erstklassigen Netzwerkes, der beste Partner bei der Gründung einer Familienstiftung für Sie. Steuerberater und Rechtsanwalt Thorsten Klinkner wird Ihre Fragen und Ziele umfassend aus allen Blickwinkeln betrachten. 

 

Unsere Mandantenbetreuung wird mit Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch Ihre Vorstellungen und Ziele besprechen und darauf basierend Ihre möglichen nächsten Schritte besprechen.


Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner ist auf die Gestaltung von Familienstiftungen spezialisiert

Thorsten Klinkner

Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner führt die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Unternehmerkompositionen GmbH. Er ist auf die Gestaltung von nationalen und internationalen Stiftungs-Strukturen spezialisiert und hat bereits über 150 Gründungsprojekte erfolgreich begleitet.