Ist eine Stiftung nur etwas für Großvermögen?

Ist eine Familienstiftung nur etwas für Großvermögen?

Eine Familienstiftung kann Vermögenswerte beliebiger Größenordnung verwalten. Für die erforderliche Vermögensgröße im Zeitpunkt der Errichtung der Familienstiftung kommt in erster Linie darauf an, dass der interessierte Stifter sich über seine Ziele und Motive im Klaren ist.

 

Was möchte er mit der Stiftung erreichen? Und wozu? 

Das Vermögen der Stiftung ist das wirtschaftliche Mittel zur Zweckverwirklichung. Die erforderliche Vermögensgröße ist daher von den geplanten Maßnahmen abhängig. Auch aus diesem Grund es sehr wichtig, bei der Gründung einer Familienstiftung zu reflektieren, was man mit der Stiftung bewirken möchte und auf welche Art und Weise.

 

Für die Gründung einer deutschen Stiftung gibt es kein gesetzliches Mindestvermögen. Entscheidend ist, dass die Erträge der Familienstiftung voraussichtlich ausreichen, um den vom Stifter gewählten Stiftungszweck dauerhaft zu finanzieren. Die Stiftungsbehörde trifft hierzu im Anerkennungsverfahren eine Prognosentscheidung.

 

Nach unserer Projekterfahrung fordern die meisten Stiftungsbehörden in der Regel eine Erstausstattung von EUR 100.000 bis 150.000. Dieses Vermögen kann in Barmitteln oder in Sachwerten übertragen werden.

 

In Liechtenstein gibt es ein gesetzliches Mindestkapital von EUR / CHF / US-Dollar 30.000.

 

Vielfach ist es sinnvoll, die Stiftung zunächst mit Barvermögen zu errichten und anschließend schrittweise weitere Vermögenswerte auf die Stiftung zu übertragen. Grundlage der Übertragung sind insbesondere Kaufverträge (bei Immobilien) und Schenkungen (bei Betriebsvermögen).

 

Wirtschaftlich und steuerlich optimal ist dann der Aufbau der Stiftung „von unten“, das heißt aus den Erträgen des Stiftungsvermögens.

 

Wir beraten Sie gerne bei der Planung und Umsetzung einer Stiftungsidee in Deutschland oder in Liechtenstein.


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Schauen Sie auch in unserer Rubrik Fragen & Antworten, dort werden spezifische Fragen zur Familienstiftung diskutiert. 


Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner ist spezialisiert auf die Gründung von Familienstiftungen

Thorsten Klinkner

Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner führt die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Unternehmerkompositionen GmbH. Er ist auf die Gestaltung von nationalen und internationalen Stiftungs-Strukturen spezialisiert und hat bereits über 140 Gründungsprojekte erfolgreich begleitet.