Ist mit einer Familienstiftung das Vermögen weg?

Der Stifter behält in der Familienstiftung die Kontrolle über das Vermögen.

Viele Vermögensinhaber, die sich für die die Gründung einer Familienstiftung interessieren fragen sich: „Familienstiftung. Ist dann das Vermögen weg?“

 

Rechtlich betrachtet erfolgt durch die Übertragung von Privatvermögen an eine Familienstiftung eine Entreicherung im Privatvermögen. Das bedeutet aber keineswegs, dass das Vermögen wirtschaftlich verloren geht.

 

Sobald die Stiftung anerkannt ist, übernimmt der Stiftungsvorstand die Vermögensverwaltung gemäß der Stiftungssatzung und des vom Stifter definierten Willens. Dies kann auch in Form einer Richtlinie zur Vermögensverwaltung festgehalten werden.

 

Der Stifter hat die Möglichkeit, selbst Mitglied des Vorstands zu sein oder allein als Stiftungsvorstand zu handeln. Dadurch behält er die volle Kontrolle über das Vermögen der Stiftung, basierend auf den von ihm festgelegten Regeln. Die Erträge der Stiftung werden gemäß den Vorgaben der Satzung an die Begünstigten ausgeschüttet, wobei der Stifter selbst auch zu den Begünstigten gehören kann.

 

In der Beratungspraxis zeigt sich, dass anfängliche Bedenken schnell ausgeräumt werden. Der Stifter erkennt, dass er nach wie vor die umfassende Kontrolle über sein bisheriges Privatvermögen haben kann. 

 

Gleichzeitig gewinnt er Ruhe und Sicherheit, da sein Vermögen innerhalb der Familienstiftung vor den Risiken des Privatvermögens geschützt ist. Eine Familienstiftung kann somit eine effektive Möglichkeit sein, Vermögen zu schützen, Kontrolle zu behalten und langfristige finanzielle Sicherheit für die Familie zu gewährleisten. Wenn Sie mehr über Familienstiftungen und deren Vorzüge erfahren möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


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Schauen Sie auch in unserer Rubrik Fragen & Antworten, dort werden spezifische Fragen zur Familienstiftung diskutiert. 


Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner ist spezialisiert auf die Gründung von Familienstiftungen

Thorsten Klinkner

Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner führt die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Unternehmerkompositionen GmbH. Er ist auf die Gestaltung von nationalen und internationalen Stiftungs-Strukturen spezialisiert und hat bereits über 140 Gründungsprojekte erfolgreich begleitet.