Erbschaftsteuer wird häufig als Gerechtigkeits- oder Standortfrage verhandelt. Für Eigentümer stellt sich in der Praxis aber eine andere Frage: Trägt die Ordnung, wenn Anteile übergehen und Liquidität plötzlich aus dem Unternehmen gezogen werden muss? Wer Übergeber, Übernehmer und Substanz getrennt betrachtet, erkennt schnell, warum steuerliche Fragen selten der Kern sind. Entscheidend wird, ob Zielbild, Rollen und Governance so gefasst sind, dass Übergänge planbar bleiben, Beziehungen entlastet werden und das Unternehmen investitionsfähig bleibt, auch wenn Regeln sich verändern.
Die Debatte um die Erbschaftsteuer wird regelmäßig entlang bestimmter Buzzwords geführt, die sich gut zitieren lassen: „Leistungsgerechtigkeit“, „Substanzbesteuerung“, „Arbeitsplätze“, „Privilegien“ etc. Für Eigentümer ist das selten der richtige Einstieg. Denn am Ende geht es immer um die Tragfähigkeit von Entscheidungen, nicht um letztlich austauschbare Begriffe: Welche Ordnung trägt das Unternehmen, wenn Vermögen übergeht, Rollen wechseln und Liquidität plötzlich eine neue Funktion bekommt?
Zwei nüchterne Befunde helfen, den Anlass einzuordnen. Erstens ist die fiskalische Bedeutung der Erbschaftsteuer begrenzt. Bert Rürup beziffert für 2026 eine Steuerschätzung von 12,3 Milliarden Euro; der Anteil am Gesamtsteueraufkommen liege bei „nur etwas mehr als ein Prozent“. Zweitens zeigt der internationale Vergleich, dass eine Erbschaftsteuer in vielen entwickelten Volkswirtschaften nicht als zwingende Finanzierungsquelle angesehen wird. Eine ZEW-Sonderstudie im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen kommt für 33 Länder zum Ergebnis, dass 14 Länder keine Erbschaftsteuer erheben. Weitere Länder stellen Erwerbe an Ehegatten und teils auch Kinder weitgehend steuerfrei.
Wer diese beiden Punkte zusammennimmt, erkennt die eigentliche Herausforderung: Die Erbschaftsteuer ist kein geeignetes Instrument, um Haushaltsfragen zu „lösen“, sie kann aber bei Unternehmensvermögen erhebliche strukturelle Nebenwirkungen erzeugen. Wer sein Lebenswerk schützen will, braucht dafür eine Ordnung, die nicht an Personen hängt und nicht von einzelnen Regelannahmen lebt. Souveräne Kontinuität meint genau diese Fähigkeit: eine Eigentümerarchitektur so zu entwerfen, dass Fortführung, Investitionsfähigkeit und Verantwortungsfähigkeit auch dann erhalten bleiben, wenn Rollen wechseln und Rahmenbedingungen sich verschieben. In einer solchen Ordnung ist die Besteuerung eine lästige, aber eben notwendige Rahmenbedingung, die im Zielbild mitgeführt werden muss und in der Struktur sachgerecht abgebildet wird.
Drei Perspektiven, die im Alltag oft vermischt werden
Eigentümer geraten in der Erbschaftsteuerdebatte vor allem dann in Unruhe, wenn drei Perspektiven ineinandergeschoben werden, die getrennt betrachtet werden müssen: die des Übergebenden, die des Übernehmenden und die der Substanz. Das Ziel ist ein klarer Ordnungsrahmen, der unter wechselnden Regeln tragfähig bleibt.
Ein Eigentümer kann zu Lebzeiten vieles vermeiden, indem er schlicht nichts überträgt. Dieser Satz wirkt provokant, ist aber als Denkfigur nützlich: Er zeigt, dass „Steuer“ selten der Kern ist. Wer nicht überträgt, spart sich Gestaltungsaufwand, Diskussionen in der Familie und die Mühe, frühe Rollen zu definieren. Er kauft sich Zeit und behält Kontrolle. Der Preis dieser Strategie liegt weniger im Steuerrecht als in der Ordnung: Die Entscheidung wird in die Zukunft verschoben und damit stärker vom Zufall abhängig. In der Praxis führt das häufig dazu, dass Nachfolge als Ereignis behandelt wird, obwohl sie eine Entwicklung ist. Sobald die Übergabe nicht mehr aus Ruhe erfolgt, sondern aus einem äußeren Anlass heraus, wird die Familie in eine Eigentümerstruktur gedrückt, die niemand bewusst entworfen hat. Genau dort beginnt der eigentliche Schaden, aber nicht die Steuer „macht“ das Problem: Es ist vielmehr das Fehlen einer Eigentümerarchitektur, die den Übergang als Prozess führt! Damit wird verständlich, weshalb der gedankliche Startpunkt für viele Eigentümer nicht lautet: „Wie reduzieren wir die Steuer?“ Im Fokus steht die Frage: „Welches Zielbild soll das Eigentum über Jahrzehnte tragen, unabhängig davon, welche Regeln gerade gelten?“. In diesem Zielbild klärt sich später auch, welche Instrumente überhaupt sinnvoll sind.
Erlaubt die Eigentümerordnung echte Verantwortung
Für den Übernehmenden ist der Ausgangspunkt meist einfacher. Er erhält Vermögen, ohne es selbst aufgebaut zu haben. Daraus folgt häufig die intuitive Bereitschaft, einen Teil abzugeben, wenn die Steuer als Ausdruck wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit verstanden wird. Auch hier lohnt sich Ordnung: Der Übernehmende übernimmt das Vermögen und zugleich eine Rolle. Je unklarer diese Rolle definiert ist, desto eher entstehen verdeckte Konflikte: Erwartungsdruck („Du musst das so fortführen“), Loyalitätskonflikte („Ich schulde es der Familie“), Abwehr („Ich werde fremdbestimmt“). Eine tragfähige Eigentümerstruktur entlastet den Übernehmenden, weil sie Legitimation, Entscheidungspfade und Zuständigkeiten nicht an Personen bindet, sondern in Governance übersetzt. Damit verschiebt sich die Frage. Es geht weniger um Zustimmung oder Ablehnung einer Steuer als darum, ob die Eigentümerordnung dem Übernehmenden erlaubt, Verantwortung zu übernehmen, ohne gleichzeitig Beziehungen zu beschädigen. Der entscheidende Unterschied zeigt sich beim Blick auf die Substanz. Bei einem liquiden Depot reduziert eine Steuerzahlung den Bestand. Das kann schmerzen, gefährdet aber selten die Funktionsfähigkeit des Vermögenssystems, solange die Größenordnung beherrschbar bleibt.
Unternehmensfortführung und Liquiditätslogik kombinieren
Bei Unternehmensvermögen ist die Mechanik anders. Die Steuer schuldet typischerweise der Erwerber, nicht das Unternehmen. Liquidität entsteht dann häufig über Entnahmen, Ausschüttungen, Verkäufe von Assets oder Fremdfinanzierung auf Ebene der Gesellschafter. In jedem Fall wird Geld aus einem System gezogen, dessen Stabilität gerade davon lebt, dass Kapital für Investitionen, Innovation, Krisenpuffer und Personalbindung verfügbar bleibt. Wer Unternehmensfortführung ernst nimmt, muss deshalb immer auch über Liquiditätswege sprechen, nicht erst über Steuersätze. Hier liegt der Punkt, den viele Länder in ihrer Standortlogik berücksichtigen: Wenn Betriebsvermögen in Übergängen strukturell geschwächt wird, trifft das eine Familie und mittelbar auch Beschäftigung, Investitionen und Steueraufkommen an anderer Stelle. Der internationale Vergleich zeigt zumindest, dass zahlreiche Staaten auf eine Erbschaftsteuer verzichten oder sie stark begrenzen.
Begünstigung von Betriebsvermögen als Standortfaktor ohne moralische Aufladung
Wenn die Erbschaftsteuer – gemessen am Gesamtaufkommen – begrenzt bleibt, aber im Einzelfall erhebliche Auswirkungen auf die Investitionsfähigkeit eines Unternehmens haben kann, entsteht ein sachlicher Schluss: Die Behandlung von Betriebsvermögen ist weniger eine Frage der fiskalischen Notwendigkeit als eine Frage der Ordnungswirkung im Wirtschaftsraum. Rürup formuliert ausdrücklich, dass selbst eine Verdoppelung des Aufkommens die Haushaltsprobleme nicht lösen würde. Man kann daraus ableiten, dass eine stabile und verlässliche Verschonung (oder eine weitergehende Freistellung) für fortgeführtes Betriebsvermögen als Standortfaktor wirkt, weil sie Übergänge planbarer macht und Investitionsfähigkeit schützt. Das ist keine politische Wertung, sondern ein Blick auf die Systemfolgen. Für den Eigentümer ergibt sich daraus ein zweiter, oft unterschätzter Denkraum: Eine Ordnung, die nur unter der Annahme günstiger Regeln funktioniert, bleibt fragil – aber eine Ordnung, die auch bei ungünstigeren Regeln tragfähig bleibt, schafft Entscheidungsruhe.
In einem Gedankenexperiment lässt sich Eigentum ordnen, als gäbe es keine Erbschaftsteuer. Viele Eigentümer gewinnen Klarheit, wenn sie das Steuerproblem kurz aus dem Zentrum nehmen. Man stellt sich ein Regelumfeld vor, in dem die Erbschaftsteuer keine Rolle spielt. In einem solchen Bild treten die eigentlichen Strukturfragen nach vorn:
Wer soll künftig in welcher Rolle entscheiden?
- Welche Zwecke soll das Eigentum dauerhaft verfolgen?
- Welche Freiheitsgrade braucht das Unternehmen, um unternehmerisch zu bleiben?
- Welche Schutzfunktionen braucht die Familie, damit Beziehungen nicht an Strukturfragen zerbrechen?
Aus diesem Zielbild lässt sich die Architektur entwickeln. Erst danach entscheidet sich, welche Instrumente passen und welche nur scheinbar elegant wirken.
Stiftungsdach als Form dauerhafter Fortführung
Wenn sich politische oder rechtliche Rahmenbedingungen verändern und Betriebsvermögen weniger begünstigt wird, ist Handeln möglich, ohne dass Eigentümer zwangsläufig den Lebensmittelpunkt verlagern müssen. Das zentrale Prinzip lautet dabei: Eigentum wird aus der Zufälligkeit einzelner Biografien heraus in einen Ordnungsrahmen überführt, der Fortführung über Generationen ermöglicht. Eine unternehmensverbundene Stiftung kann in dieser Logik als Dach einer Eigentümerarchitektur dienen. Entscheidend ist dabei die Governance: Sie muss Rollen, Kontrollpfade, Konfliktbearbeitung und Entscheidungslegitimation so abbilden, dass das System unter Stress handlungsfähig bleibt.
IKEA lässt sich als Beispiel dafür lesen, wie ein unternehmerisches Lebenswerk aus der Biografie einzelner Personen heraus in eine belastbare Eigentümerordnung überführt werden kann. In der Praxis ist IKEA nicht „eine“ Gesellschaft, sondern eine Marke in einem Franchisesystem; als zentrale Akteure werden drei Stiftungen genannt, davon zwei in Liechtenstein und eine in den Niederlanden. Die Inter IKEA Foundation (Liechtenstein) steht für die Ebene des Konzepts: Sie ist Franchisegeber des IKEA-Konzepts und organisiert die Beziehung zu den Franchisenehmern, die die IKEA-Stores betreiben und IKEA-Produkte vermarkten und verkaufen. Die Interogo Foundation (Liechtenstein) hält als „Sparschwein“ über die Interogo Holding AG ein Investmentvehikel. Für beide liechtensteinischen Stiftungen wird als Zweck deutlich die Sicherung und Bewahrung der Unabhängigkeit und Langlebigkeit des IKEA Konzepts sowie die Bereitstellung der dafür erforderlichen Finanzreserven formuliert.
Der gedankliche Kern dieser Architektur liegt nicht im „Ort“, sondern in der Trennung und Kopplung von Eigentumsfunktionen: Konzept- und Markenebene, operative Franchise-Ebene sowie Reserve- und Investmentebene sind so strukturiert, dass Unabhängigkeit, Fortführung und finanzielle Widerstandsfähigkeit institutionell gesichert werden können. Die Haltung dahinter verdichtet sich in dem zugeschriebenen Satz des Gründers: „Niemand kann einem Unternehmen ein ewiges Leben garantieren, aber niemand kann sagen, dass ich es nicht versucht habe.“
Nächster Schritt als Prüfrahmen für Eigentümer
Wer das Thema als Eigentümerarchitektur behandelt, kann den nächsten Schritt ohne äußeren Druck definieren. Der folgende Prüfrahmen ist oft ausreichend, um den eigenen Status zu klären, bevor Instrumente diskutiert werden:
- Das Zielbild ist so beschrieben, dass ein Dritter die gewünschte Fortführung und die Grenzen der Veränderung versteht.
- Rollen und Entscheidungswege auf der Eigentümerebene sind von operativen Rollen getrennt und in der Governance nachvollziehbar fixiert.
- Für den Erb- oder Übergabefall existiert ein Liquiditätsweg, der Investitionsfähigkeit nicht strukturell beschädigt.
- Die Architektur bleibt auch dann tragfähig, wenn steuerliche Rahmenbedingungen ungünstiger werden.
- Die Ordnung ist so gebaut, dass Konflikte sichtbar werden, ohne dass sie das Unternehmen in Haftung nehmen.
Die ordnende Schlussfolgerung lautet daher: Bei Betriebsvermögen entscheidet selten ein Steuersatz über Fortführung, sondern die Liquiditätslogik der Übergabe. Je weniger Eigentümerordnung vorbereitet ist, desto eher werden Strukturentscheidungen unter Zeitdruck getroffen, und desto stärker entsteht der Zwang, Substanz aus dem Unternehmen zu ziehen. Eine tragfähige Eigentümerarchitektur setzt deshalb früher an. Sie klärt das Zielbild, definiert Rollen und Entscheidungswege auf der Eigentümerebene und sorgt dafür, dass Governance als nachvollziehbarer Rahmen gesehen wird, der Konflikte bearbeitbar macht und Investitionen schützt. Wenn diese Punkte unscharf bleiben, entsteht regelmäßig der Bedarf nach einem geschützten Ordnungsraum, in dem Zielbild und Eigentümerlogik präzise erarbeitet werden können. In der Sprache von UnternehmerKompositionen ist das der Lebenswerk-Architektur Workshop. Er dient der Klärung, welche Verantwortung übertragbar werden soll, welche Freiheitsgrade das Unternehmen benötigt und welche Regeln Legitimation und Handlungsfähigkeit auch dann sichern, wenn steuerliche Rahmenbedingungen ungünstiger ausfallen. Aus dieser Ordnung heraus lassen sich Instrumente wie Stiftungslösungen sachgerecht einordnen und so gestalten, dass sie Fortführung tragen, statt neue Abhängigkeiten zu erzeugen.


