
Die Schweiz gilt vielen als neutrales Terrain. Doch wer sie als bloßen Rückzugsort begreift, verkennt ihren Wert als aktiven Ordnungsraum. In diesem dritten Beitrag unserer Reihe zeigen wir, warum die Schweiz für unternehmerische Familien eine stabile Grundlage für Eigentum bietet und zunehmend zu einem Ort wird, an dem Gestaltungskraft institutionell gebündelt werden kann. Wir werfen einen besonderen Blick auf die Rolle von Familienstiftungen, ihre aktuellen rechtlichen Grenzen – und auf die Initiativen, die genau diese Grenzen zu erweitern suchen.
Das politische System der Schweiz ist auf Stabilität, Verhältnismäßigkeit, Bürgerbeteiligung und Dezentralität ausgelegt. Diese Prinzipien machen den Staat nicht schwächer, sondern stärker – weil sie Ordnung nicht verordnen, sondern ausbalancieren. Für Unternehmerfamilien bedeutet das: Wer Strukturen mit Langfristigkeit errichten will, braucht einen Kontext, in dem Wandlungsfähigkeit und Regelklarheit einander nicht ausschließen.
Die Schweiz ist ein solcher Kontext. Insbesondere bei Fragen der Eigentümerarchitektur hat sich die Schweiz als Ordnungsraum etabliert: Eigentum kann hier bewahrt und in neue Ordnungen überführt werden – etwa durch Beteiligungsholdings, Stiftungsmodelle und verbindliche Governance-Strukturen. Die Rolle der kantonalen Steuerhoheit und die Möglichkeit, mit Entscheidungsträgern vor Ort individuelle Lösungen zu entwickeln, sind dabei entscheidende systemische Vorteile.
Familienstiftung in der Schweiz: Noch begrenzt, aber nicht ohne Zukunft
Tatsächlich ist die Schweiz bei Familienstiftungen heute noch restriktiv. Die sogenannte Unterhaltsstiftung, also eine Stiftung zur langfristigen finanziellen Versorgung von Familienmitgliedern, ist nach geltendem Recht nicht zulässig. Doch diese Begrenzung steht politisch zur Disposition: Eine breit getragene Initiative strebt eine Änderung an. Ziel ist es, die Schweizer Stiftung als Instrument der generationenverbindenden Eigentumsordnung zu öffnen und so dem gesellschaftlichen Bedarf nach planbarer Nachfolge und nachhaltiger Vermögensarchitektur zu entsprechen. Wir begleiten diese Entwicklungen intensiv.
Für unsere Mandanten, die bereits heute Gestaltungsbedarf haben, erarbeiten wir tragfähige Strukturen auf Basis bewährter Kombinationen – etwa mit einer liechtensteinischen Stiftung als formgebender Träger und einer Schweizer AG als operativer Vermögensdachstruktur. Diese Architektur ermöglicht die Umsetzung von Governance-Regeln, Familiensatzungen und Verantwortungsmechanismen, die über Generationen tragfähig sind.
Besonders relevant wird diese Initiative auch im Hinblick auf Nachlassplanungen für grenzüberschreitend vernetzte Familien. Während in Deutschland Nachfolgelösungen oft durch komplexe Pflichtteilsmechanismen beeinträchtigt werden, könnte eine zukünftige Öffnung der Unterhaltsstiftung in der Schweiz mehr Spielraum für familiäre Bindungsarchitektur bieten – ohne auf das klassische Erbrecht reduziert zu werden. Die Stiftung wird so nicht nur als steuerlich motiviertes Instrument gesehen, sondern als institutionelle Antwort auf das Bedürfnis nach familiärer Kontinuität und geordneter Vermögensübertragung.
Ordnungsraum statt Fluchtraum: Die Schweiz als strategische Entscheidung
Die Wahl eines Standortes für die Eigentümerstruktur ist nie neutral – sie ist Ausdruck eines tieferen Willens zur Ordnung. Wer sich für die Schweiz entscheidet, wählt nicht den Weg des geringsten Widerstands, sondern den höchsten Anspruch an institutionelle Tragfähigkeit. Das zeigt sich nicht zuletzt in der Rolle der Schweiz im internationalen Steuer- und Abkommenssystem: Ein dichtes Netz an Doppelbesteuerungsabkommen, eine stärkegebundene Währung, verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsgarantie und funktionierende Bürgerbeteiligung bieten einen seltenen Ordnungsrahmen, in dem Eigentum dauerhaft bekräftigt wird. Dieser Raum ist kein statischer. Er lebt von der Fähigkeit, unternehmerische Ideen in strukturierte Wirklichkeit zu übersetzen. Genau darin liegt die Zukunft der Familienstiftung in der Schweiz. Und genau darin liegt unser Beratungsauftrag: Ordnungsstrukturen zu schaffen, die Wandel ermöglichen, ohne zu destabilisieren.
Die Schweiz bietet dafür den verfassungsgestützten Resonanzraum. Es ist an uns, ihn mit Verantwortung zu füllen. Dabei lohnt sich der Blick auf das politische System der Schweiz, das in einer eigenen Rubrik auf unserer Homepage ausführlich dargestellt wird.
Mit meiner mehr als zwölfjährigen Erfahrung entwickle ich für erfolgreiche Unternehmer und vermögende Persönlichkeiten individuelle, grenzüberschreitende Stiftungsstrategien und Vermögensarchitekturen mit Substanz für echte Lösungen. Dazu dient auch der neuentwickelte „What-to-do-Workshop“ als erster Schritt zu einer spezifischen Eigentümerarchitektur mit Substanz.