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Internationalisierung des Vermögens – Artikel 3: Internationale Holding-Struktur mit Liechtenstein-Stiftung und Schweizer Aktiengesellschaft

Unternehmerisches Wachstum macht nicht an Landesgrenzen halt. Wer neue Märkte erschließen oder Geschäftsbereiche international ausrichten möchte, steht vor einer entscheidenden Frage: Wie lässt sich unternehmerische Expansion rechtlich und steuerlich so gestalten, dass sie langfristig tragfähig, flexibel und generationenfest bleibt? 

 

Eine zunehmend bewährte Struktur baut auf drei Säulen: der Familienstiftung im Fürstentum Liechtenstein als Anker des Vermögens, einer Holdinggesellschaft in der Schweiz und international operativen Tochtergesellschaften. Der dritte Beitrag unserer Reihe zeigt, wie diese „Top-down“-Struktur nicht nur unternehmerische Ziele unterstützt, sondern auch rechtliche Risiken entschärft und die Beweglichkeit international tätiger Familien sichert.

Die Globalisierung von Geschäftsmodellen ist für viele Unternehmerfamilien längst Realität. Ob durch den Aufbau digitaler Plattformen, den Eintritt in neue Märkte oder die gezielte Erweiterung bestehender Beteiligungen – das Bedürfnis nach internationaler Handlungsfähigkeit wächst. Damit rückt die Strukturfrage in den Mittelpunkt: Wo wird das neue Unternehmen angesiedelt, wer hält die Anteile, und wie ist die Verbindung zur Familie organisiert? Antworten darauf müssen nicht nur wirtschaftlich sinnvoll sein, sondern auch rechtlich belastbar und steuerlich planbar.

 

Ein strategisch durchdachter Weg beginnt mit der Gründung einer unternehmensverbundenen Stiftung im Fürstentum Liechtenstein. Diese FL-Stiftung ist nicht nur Ort der Kapitalbildung, sondern auch Trägerin der Holdingstruktur. Sie schafft eine stabile Eigentümerebene außerhalb des Privatvermögens und sichert damit die operative Handlungsfähigkeit über Generationen hinweg. Die rechtliche Verselbstständigung des Stiftungsvermögens schützt die unternehmerischen Beteiligungen vor zersetzender Erbfolge, privaten Haftungsrisiken und dem Zugriff Dritter. Damit wird die Stiftung zur Hüterin der wirtschaftlichen Substanz und zur Plattform für nachhaltiges, generationenübergreifendes Wirtschaften.


Schweiz bietet ideale Rahmenbedingungen für internationale Beteiligungen

Die Stiftung hält als nächste Ebene die Anteile an einer Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz. Die Wahl der Schweiz als Holdingstandort ist kein Zufall. Die Schweizer AG (auch als CH-AG bekannt) bietet aufgrund ihres dichten Netzes an Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) weltweit ideale Rahmenbedingungen für internationale Beteiligungen. Mit über 100 aktiven Abkommen verfügt die Schweiz über eines der weltweit umfassendsten DBA-Netzwerke. 

Diese Infrastruktur ermöglicht es, Gewinntransfers, Dividendenflüsse oder Lizenzzahlungen zwischen Staaten effizient zu gestalten. Hinzu kommt die hohe Rechtssicherheit, die unternehmerfreundliche Auslegungspraxis der Steuerbehörden und die wirtschaftspolitische Stabilität des Landes. 

 

All das macht die Schweizer AG zu einem international anerkannten Holdingvehikel, das von Geschäftspartnern, Banken und Investoren gleichermaßen geschätzt wird. Von dieser Holding aus werden operative Gesellschaften im In- und Ausland gegründet oder gebündelt. Diese können – je nach Marktanforderung – lokal organisiert, steuerlich optimiert und mit Kapital ausgestattet werden. Die zentrale Steuerung über die Schweizer AG ermöglicht Synergien, strategische Bündelung und eine gezielte Nutzung internationaler Standards. Gleichzeitig bleibt die unternehmerische Verantwortung klar gegliedert: Die operative Umsetzung erfolgt dezentral, die Steuerung und Kapitalallokation bleiben zentral und strategisch angebunden.


Vorteil der steuerlichen Neutralität bei erbschafts- und wegzugsrelevanten Fragestellungen

Diese Struktur wird bewusst „von oben nach unten“ aufgebaut. An der Spitze steht die FL-Stiftung, die aus Sicht der beteiligten Jurisdiktionen kein Steuersubjekt im klassischen Sinn ist, sondern ein Vermögensträger mit klar definierter Zweckbindung. 

Sie kann durch ihre Satzung und die Governance-Elemente wie Stiftungsrat oder Kontrollorgan so ausgestaltet werden, dass familiäre Mitwirkung ebenso gesichert ist wie professionelle Kontrolle. Ihr vorgeschalteter Charakter schützt das Gesamtvermögen vor erbrechtlichen Zersplitterungen und sichert die Unternehmensführung auf lange Sicht. 

 

Die darauf aufbauende Schweizer Holding übernimmt die strategische Koordination und gegebenenfalls die Ergebnisbündelung. Die operativen Gesellschaften schließlich agieren marktnah und können sich den jeweiligen nationalen Rahmenbedingungen flexibel anpassen.

 

Ein besonderer Vorteil dieser Struktur liegt in ihrer steuerlichen Neutralität bei erbschafts- und wegzugsrelevanten Fragestellungen. Da die Stiftung als Eigentümerin fungiert, entsteht bei einem Wechsel des Wohnsitzes innerhalb der Familie weder eine Wegzugsbesteuerung noch eine unmittelbare Belastung durch das Erbschaftsteuerrecht. 

Das internationale Steuersubstrat ist strukturell von der Person der Gesellschafter abgekoppelt. Selbst bei komplexen Familienkonstellationen mit mehreren Wohnsitzen in verschiedenen Staaten bleibt die Unternehmensstruktur stabil und unangreifbar. Dies schafft nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch persönliche Bewegungsfreiheit für die Familienmitglieder, unabhängig davon, ob sie sich dauerhaft im Ausland aufhalten oder grenzüberschreitend tätig sind.


Strategische Klarheit mit rechtlicher Stabilität und steuerlicher Planbarkeit verbinden

Gerade für wachstumsorientierte Unternehmerfamilien, die neue Märkte erschließen oder Innovationen global ausrollen möchten, ist eine solche Struktur ein kraftvolles Instrument. Sie verbindet strategische Klarheit mit rechtlicher Stabilität und steuerlicher Planbarkeit. Die Kombination aus FL-Stiftung, CH-AG als Holding und internationalem Geschäftsbetrieb ist Ausdruck eines modernen, global gedachten Unternehmertums – und ein Weg, auf dem sich unternehmerische Freiheit und familiäre Kontinuität nicht ausschließen, sondern strukturell verbinden lassen.

 

Ich berate mit meiner mehr als zwölfjährigen Erfahrung Unternehmer und deren Familien bei der Errichtung einer individuellen Vermögensarchitektur, die Wohnsitz, unternehmerische Aktivität und Vermögensstandort in den Blick nimmt.