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Gestaltung der Vermögensnachfolge mit einer Familienstiftung

Gestaltung der Vermögensnachfolge mit einer Familienstiftung
Gestaltung der Vermögensnachfolge mit einer Familienstiftung

Sie möchten Vermögen generationenübergreifend schützen? Die Errichtung einer Familienstiftung ist hierzu eine langfristig tragfähige Option. 

In diesem Stifterbrief stelle ich Ihnen grundlegende Schritte vor, die sinnvoll sind, wenn Sie sich mit der Errichtung einer Familienstiftung zur Gestaltung der Vermögensnachfolge auseinandersetzen möchten, um das Vermögen für nachfolgende Generationen zu schützen und zusammenhalten.

Dabei ist es möglich, die unterschiedlichsten Vermögensgegenstände in der Vermögensnachfolge mit einer Familienstiftung zu sichern und in einer klaren Struktur fortzuführen. Unternehmensanteile und Immobilien können in einer Familienstiftung zusammengehalten werden, ebenso wie Patente, Kunstgegenstände oder Edelmetalle.

Vermögensnachfolge – das Ziel als Kompass zur Vermögensanalyse

Viele Vermögensinhaber haben zunächst den Eindruck, dass ihr Vermögen nicht groß oder umfangreich genug ist, um es in eine Familienstiftung zu überführen. Diese Einschätzung verstellt den Blick auf die Möglichkeiten. Die Frage nach dem erforderlichen Mindestvermögen einer Familienstiftung habe ich in unseren FAQ beantwortet. Es geht bei einer sinnvollen Gestaltung der Vermögensnachfolge im Ausgangspunkt gar nicht so sehr um die Größe oder den finanziellen Wert des Vermögens, sondern um das individuelle Ziel des Vermögensinhabers für die Zukunft.

 

Zielführende grundlegende Fragen zum Einstieg in die Gestaltungsüberlegungen sind nach meiner Erfahrung:

 

  • Wozu soll das Vermögen generationenübergreifend geschützt werden? Was ist das Motiv?
  • Was soll mit dem Vermögen in der Zukunft geschehen?
  • Welche Unsicherheiten und Risiken bestehen?
  • Welche Fähigkeiten sind zur Verwaltung des Vermögens erforderlich?
  • Wem soll die Ertragskraft dienen?
  • Was ist das ideale Bild?

Die sorgfältige und ergebnisoffene Reflexion der Zielstruktur, des „großen Ganzen“ schafft die sinnvolle Grundlage zur langfristigen tragfähigen Gestaltung der Vermögensnachfolge. Wir haben unsere Beratung hierauf ausgerichtet. Eine Übersicht über unseren Beratungsprozess finden Sie hier.

 

Wenn das angestrebte Bild klar ist, gibt es zahlreiche Möglichkeiten zur Gestaltung der Vermögensnachfolge.

Bevor aus der Vielfalt der Möglichkeiten die individuell passende Gestaltung gewählt und die rechtliche und steuerliche Strukturierung des Vermögens für die Nachfolge umgesetzt werden kann, muss das Vermögen definiert und eingeordnet werden.

 

Das angestrebte Ziel gibt den Kompass zur Analyse des Vermögens. Auf der Grundlage einer präzisen Übersicht, die auch zwischen Privatvermögen und Betriebsvermögen differenziert, sollte der Vermögensinhaber entscheiden, welche Vermögenswerte im Privatvermögen bleiben sollen und wozu. Bei komplexen Vermögen ist es sinnvoll, die Vermögensübersicht mit moderner IT zu strukturieren. Daran anschließend ist es wichtig zu klären, was mit den jeweiligen Vermögenswerten und den daraus resultierenden Vermögenserträgen in der Zukunft passieren soll. Insbesondere ist es zentral, sich Gedanken dazu zu machen, ob und wie nachfolgende Generationen an dem Ertrag des Vermögens oder bestimmter ausgewählter Vermögenswerte partizipieren sollen.

Vermögensnachfolge – Erbrecht und Erbschaftsteuer

Bei der Nachfolgeplanung des Vermögens sieht man sich regelmäßig schnell dem Erbrecht und erbschaftsteuerlichen Thematiken ausgesetzt. Themen wie das Pflichtteilsrecht, etwaige Bindungen durch frühere Testamente bzw. Erbverträge sowie etwaige steuerliche Belastungen durch die Erbschafts- und Schenkungssteuer kommen sofort auf und sollten in allen möglichen Lösungswegen diskutiert werden.

 

Es gibt unterschiedliche rechtliche und steuerliche Instrumente, die je nach Familienkonstellation, persönlicher Zielsetzung und unternehmerischer Aktivität verschiedene Auswirkungen haben. Hier stelle ich Ihnen gerne acht grundsätzliche Bausteine vor, die auch miteinander kombinierbar sind. Selten ist ein „Alles-Oder-Nichts“ Ansatz sinnvoll. Vielfach führt die Kombination unterschiedlicher Bausteine zum Ziel.

Acht beispielhaft kombinierbare Bausteine sind:

 

1. Schaffung von erbschaftsteuerlich begünstigtem Betriebsvermögen

Zur Optimierung der Erbschaftsteuer bei der Vermögensnachfolge, kann  ggf. begünstigtes Betriebsvermögen geschafften werden.

Ein Beispiel im Immobilienbereich ist das Wohnungsunternehmen. Ein weiteres Beispiel sind Handelsgesellschaften. Mit jedem Betriebsvermögen sind allerdings branchenspezifische operative Risiken verbunden. Es sollte daher jeweils individuell sorgfältig geprüft werden, ob insoweit eine ausreichende Erfahrung besteht, um die relevanten Risiken zu beherrschen.

 

2. Ansätze zur Reduzierung der steuerlichen Bewertung

Der steuerliche Wert des übertragenen Vermögens kann durch einen Nießbrauch oder eine Auflage gemindert werden. Vereinbarungen über einen Vorbehaltsnießbrauch sollten jedoch in den wirtschaftlichen Wirkungen langfristig durchdacht werden, da hier bei der übergebenden Generation durch die vorbehaltenden Erträge ggf. wiederum signifikantes Vermögen entsteht. Es gab schon mehr als einen Vermögensinhaber, der überrascht war, nach der Nachfolge mit Vorbehaltsnießrauch ein zweites Mal die Vermögensnachfolge regeln zu müssen.

 

3. Schenkungen mit Nutzung der erbschaftsteuerlichen Freibeträge

Für schenkweise Vermögensübertragungen im Privatvermögen können die persönlichen Freibeträge der Erbschaft- und Schenkungsteuer genutzt werden.

 

4. Versicherungsverträge

Versicherungsverträge können in der generationenübergreifenden Vermögensstrukturierung eingesetzt werden und sind auch mit einer Familienstiftung kombinierbar.


5. Gründung von Familiengesellschaften

Familiengesellschaften bieten die Möglichkeit, Familienmitglieder schrittweise zu beteiligen. Die Wertzuwächse entstehen dann jeweils unmittelbar bei der nächsten Generation, die als Gesellschafter beteiligt ist.


6. Familienstiftung in Deutschland

Die Gründung einer Familienstiftung Deutschland ist eine weitere zielführende Alternative. Das Wesen der Stiftung besteht dabei in der klaren Trennung des Stiftungsvermögens vom Privatvermögen. Erbschaftsteuerlich wird die reguläre Erbschaftsteuer durch die planbare Erbersatzsteuer ersetzt, die alle dreißig Jahre für das Vermögen der Stiftung festgesetzt wird.

 
7. Familienstiftung in Liechtenstein

Nach der der Übertragung von Vermögenswerten auf eine Familienstiftung in Liechtenstein ist das Vermögen für immer erbschaftsteuerfrei. Allerdings müssen belastbare Wege zur Übertragung der Vermögenswerte in die Stiftungs-Struktur entwickelt werden. Dabei sind wiederum die vorstehend genannten Möglichkeiten relevant.

 

8. Verlagerung des Wohnsitzes

Auch die Verlagerung des Wohnsitzes kann ein Element der Nachfolgeplanung sein. Ich berate insbesondere den Zuzug in die Schweiz und verfüge in der Schweiz über ein erstklassiges und praxiserprobtes Netzwerk. Informationen zur Schweiz finden Sie hier

 

Vermögensnachfolgeplanung – vernetzte Betrachtung

Meine Spezialisierung ist die Gestaltung und Planung der Vermögensnachfolge mit Familienstiftungen in Deutschland und Liechtenstein. Dabei arbeite ich in regelmäßig mit Beraten zusammen, die sich auf einen der vorstehend genannten Bausteine spezialisiert haben. Auf der Grundlage meiner praktischen Projekterfahrung möchte ich Vermögensinhaber ermutigen: Tragfähige Lösungen zur Zufriedenheit aller Beteiligten können gelingen!

 

Eine Vermögensnachfolge betrifft unterschiedliche Lebensbereiche. Es geht nicht nur um das Unternehmen, den Immobilienbestand oder das Aktiendepot. Auch die familiäre Seite spielt eine sehr große Rolle. Wer ist überhaupt beteiligt? Welche Interessen bestehen? Wurde schon einmal innerhalb der Familie über die Zielsetzungen gesprochen?

 

Das Geflecht unterschiedlicher Beziehungen und die Komplexität eines gewachsenen Vermögens kann durch eine systematische Vorgehensweise aufgelöst werden. Auf der Grundlage einer vernetzten Betrachtung werden die Systeme Familie, Unternehmen, Vermögen gesondert betrachtet und die Vermögensnachfolgeplanung auf diese Weise professionell gestaltet.

Vermögensnachfolge in der Praxis

In der Beratungspraxis ist die Vermögensnachfolge ein facettenreiches und anspruchsvolles Thema. Alle Möglichkeiten haben rechtliche und steuerliche Anforderungen, die für den Vermögensinhaber nicht unmittelbar erkennbar sind.

 

Eine solide Beratung der Vermögensnachfolge ist Aufgabe professioneller Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare und es hilft nach der Praxiserfahrung wenig, wenn Vermögensinhaber versuchen, sich mit allgemeinen Präsentationen in jede Möglichkeit zur Gestaltung einzuarbeiten. Denn abstrakt-generelle Übersichten können nur einen Überblick über die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen geben und einen Impuls für das eigene Handeln setzen.

 

Die zentrale Aufgabe des Vermögensinhabers ist es, das individuelle Ziel klar zu benennen und sich für die erforderliche Reflexion Zeit und Raum neben dem oft anspruchsvollen Tagesgeschäft zu schaffen.

 

Die Ziele sind höchst unterschiedlich. Hier einige Ausgangssituationen aus der Beratungspraxis der Vermögensnachfolge:

 

  • Ein Unternehmer hat einen oder mehrere innerfamiliäre Interessenten für die operative Unternehmensnachfolge. Überdies gibt es Nachkommen, die kein Interesse am Familienunternehmen zeigen.
  • Ein Unternehmer hat keinen innerfamiliären Nachfolger, möchte das Unternehmen aber langfristig erhalten.
  • Das Vermögen besteht aus einem Immobilienbestand mit Einzelimmobilien im In- und Ausland, Mehrfamilienhäusern und Geschäftsimmobilien.

Durchdenkt man all diese Ausgangssituationen länger, wird deutlich, dass in der Vermögensnachfolge Spezialisten in der Gestaltung zu Rate gezogen werden sollten und dass diese auch Zeit und Ruhe braucht.

Fazit und Angebot

Eine unternehmensverbundene Familienstiftung ist ein sehr gutes Instrument zur Gestaltung der Vermögensnachfolge. Ich bin auf die Gestaltung der Möglichkeiten spezialisiert und berate interessierte Unternehmerfamilien gerne. Vereinbaren Sie direkt und unkompliziert ein kostenloses Erstgespräch