VON THORSTEN KLINKNER
In unserem Monatsthema Stiftung und aktives Unternehmen möchten wir Vorurteile aufnehmen, die uns im Praxisalltag immer wieder begegnen. Hier treffen sich unterschiedliche Interessen, lückenhaftes Wissen und ein Umstand, den ich mit einem Zitat von Paul Hawken umschreiben möchte: „Wenn jeder findet, dass Sie eine gute Idee haben, sind Sie zu spät!“. Denn das eingespielte Duo aus Unternehmen und Stiftung ist weder ein „Korsett“, in dem das Atmen schwerfällt, noch unflexibel und schon gar nicht ungeeignet für Unternehmer, die frei gestalten wollen. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen und sind jederzeit für Ihre Anregungen und Fragen da.
Handlungsfreiheit als unternehmerisches Gebot
Unternehmerin und Unternehmer wird man meist aus dem Wunsch, frei gestalten zu können. Freiheit, Anpassungsfähigkeit und Handlungsfähigkeit in allen Situationen sind die Werte, die Unternehmerinnen und Unternehmer teilen. Unternehmer zu sein, ist eine spannende Reise, mit Höhen und Tiefen und permanenter Anpassung an die Rahmenbedingungen, die gesellschaftlicher, politischer, marktverändernder, rechtlicher, steuerlicher und letztlich auch familiärer Natur sein können.
Nun begegnen wir immer wieder dem Vorurteil im Umfeld, dass eine Stiftung ein „Korsett“ sei, was nicht nur falsch ist, sondern den Blick auf die Vorteile und Gestaltungsmöglichkeiten der Verbindung einer Stiftung und eines oder verschiedener Unternehmen verschließt.
Die Stiftung als „Dach“ des Unternehmens
In den meisten Fällen stecken in einem Unternehmen sehr viel Know-how, Leidenschaft und Kraft. Das sind ideelle und materielle Werte, die geschützt und generationenübergreifend fortgeführt werden sollen.
Für diesen Zweck bietet sich eine unternehmensverbundene Familienstiftung an, die als Dach der Unternehmerinteressen und fungiert. Die Stiftung steht an der Schnittstelle zwischen Unternehmen und Familie. Sie kann als (ggf. mittelbare) Holding eingesetzt werden. Bei einer Holding handelt es sich um einen Rechtsträger, der die Anteile an operativen Gesellschaften hält. Dabei bietet die Verbindung mit einer Stiftung an der Spitze der Struktur im Unterschied zu klassischen Holding-Rechtsformen, wie einer GmbH oder AG, wesentliche Vorteile.
Die Stiftung als stabiler und verlässlicher Gesellschafter
Die Unternehmensgruppe unter dem Dach einer Stiftung wird häufig unmittelbar durch eine Kapitalgesellschaft („Führungsholding“) geleitet, die sämtliche Anteile an den operativen Gesellschaften hält und die Geschäftstätigkeit steuert.
Die Anteile an der Führungsholding wiederum werden durch einen Rechtsträger ohne Gesellschafter, Mitglieder oder ähnliche Einflussgruppen gehalten: Der anteilslosen Familienstiftung, die als Bank, Versorgungswerk oder Bewahrer der Unternehmenskultur ihren Einsatz findet. Sie wirkt als Fels in der Brandung gegen wirtschaftliche Auswirkungen aus dem Privatvermögen, wie Minderjährigkeit, Trennung, Erbstreit, steuerlichem Wegzug oder Haftung. Die Familienstiftung ist damit ein stabiler und (lebens-)krisensicherer Gesellschafter.
Fünf Dinge leistet das kraftvolle Duo aus Familienstiftung und Holding
1. Die Unternehmensgruppe ist vor persönlichen Schicksalsschlägen, wie Todesfällen, Privatinsolvenz, Scheidungsfällen oder Erbstreitigkeiten, geschützt. Durch die fehlende Gesellschafterstellung und die Eigenständigkeit der Stiftung entsteht eine dauerhafte und effektive Asset Protection, sowie die Sicherung des Stiftungs-/bzw. Familienunternehmensvermögens in einem separat geschützten Bereich. Ergänzend dazu entfallen:
- Güterstandsklauseln für das Familienunternehmen.
- Finanzielle Gefahren durch Pflichtteilsansprüche (zehn Jahre nach der Anteilsübertragung) und privaten Gläubigern auf Gesellschafterebene.
- Gesellschaftsrechtliche Verfügungsbeschränkungen, Nachfolgeregelungen und Abfindungsregelungen.
- Erbengemeinschaften.
Der regelmäßige Übergang des Vermögens auf die nächste Generation muss nicht mehr kostspielig durch Testamente und/oder vorweggenommene Erbfolgen gestaltet werden. Organisatorisch erfolgt der Übergang durch die wachsende Teilhabe an der Stiftungsorganisation, in welche die nachfolgende Generation hineinwächst. Dazu kann die Stiftungsorganisation jedem Familienmitglied oder Begünstigten individuell eine in der Intensität selbst gewählte Mitwirkung gewährleisten.
2. Die Mitglieder der Stifterfamilie partizipieren an den Erträgen der Unternehmensgruppe in sinnvoll gesteuerter Form, und zwar so, dass die gezahlten Erträge Positives bewirken, fördern und ermutigen. Die Voraussetzungen dafür sind in der Satzung zu definieren.
3. Die Unternehmensgruppe wird nach reflektierten Prinzipien gesteuert und in der Außendarstellung mit einer klaren Unternehmensphilosophie vertreten. Als Dach und Schutz erhält die unternehmensverbundene Familienstiftung explizite Aufgaben zur Steuerung der Unternehmensgruppe, wie die Verankerung der zentralen Wertekultur und Vision, durch die in der Stiftungssatzung verankerten Leitlinien – der „DNA“ des Unternehmens oder der Unternehmensgruppe. Darüber hinaus kann die Stiftung dem Unternehmen Stiftungsmittel als Eigen- oder Fremdkapital zur Verfügung stellen.
4. Die unterschiedlichen Logiken der Systeme Familie, Unternehmen und Eigentum können sachgerecht und unabhängig voneinander geregelt werden. Die Stiftung steht an ihren Schnittstellen. So ist es z. B. möglich, auch leistungsabhängige Vergütungen von familiär geprägten Zuwendungen der Stiftung zu trennen.
5. Die Flexibilität und der Handlungsspielraum werden durch die Stiftung als Dach der Unternehmensgruppe unterstützt. Das betrifft beispielsweise die Wahl der Rechtsform, die Art der Finanzierung, die Beteiligung Dritter, das Geschäftsmodell oder auch die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung. Auf familiärer Ebene sind die Familienmitglieder durch die fehlende Gesellschafterstellung hinsichtlich ihrer Ansässigkeit frei. Im Fall eines mittelfristigen oder dauerhaften Wegzugs in das Ausland droht keine steuerliche Belastung.
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