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Warum ist eine Stiftung in Liechtenstein ein interessantes Modell für den Vermögensschutz?

VON THORSTEN KLINKNER

 

Nach dem erheblichen Imageschaden der im Jahr 2008 durch die Liechtensteiner Steueraffäre und das Verfahren gegen Klaus Zumwinkel entstanden war, wurden die Standards hinsichtlich Transparenz und Steuersystem auf die des EU/EWR-Raums und der OECD angeglichen. Die oft gestellte Frage, ob eine Stiftung in Liechtenstein legal und vertrauenswürdig ist, kann mit „Ja!“ beantwortet werden, denn das Fürstentum ist international als vertrauenswürdiger Partner auch in Steuerfragen anerkannt, und so können die Vorteile einer Stiftung in Liechtenstein auch von Unternehmern in Deutschland genutzt werden.

 

Eine Stiftung in Liechtenstein zu gründen, hat wie jedes andere Projekt Vor- und Nachteile und unterschiedliche Motivationen, die den Willen des Stifters bestimmen. Die Ziele einer Stiftungserrichtung in Liechtenstein können von dem Wunsch geprägt sein, die Familienmitglieder dauerhaft finanziell abzusichern, das Vermögen zu schützen und zu bewahren, oder auch die legalen Steuervorteile zu nutzen. Welche Vorteile eine Stiftung in Liechtenstein haben kann, beschreiben wir im kommenden Stifterbrief ausführlich. Die eigentliche Frage sollte jedoch sein, für welche Ziele sich eine Stiftung in Liechtenstein überhaupt eignet.

 

 


Wofür eignet sich eine Liechtensteinische Stiftung?

 

Eine Stiftung in Liechtenstein eignet sich aus unserer Sicht für folgende Zielsetzungen:

für die langfristige Absicherung des Stifters oder der Stifterin, der Familienangehörigen und weiterer Begünstigter, die bestimmt werden können

  • für die Bewahrung und zweckorientierte Nutzung des Familienvermögens über das Leben der ursprünglichen Vermögeninhaber hinaus (Nachlassregelungen)
  • für die steuerlich optimierte Bewirtschaftung verschiedenster Vermögenswerte wie fremdvermietete Immobilien und Unternehmensbeteiligungen
  • für den Schutz des Familienvermögens vor privaten und unternehmerischen Haftungsrisiken
  • für die Verwirklichung privater oder gemeinnütziger ideeller Zwecke
  • für die Wahrung des Familienfriedens

Warum schützt eine Stiftung in Liechtenstein mein Vermögen?

 

Eine Stiftung lässt sich mit einem Tresor vergleichen. Ob in Deutschland oder Liechtenstein sind die vom Stifter oder anderen eingebrachten Vermögenswerte vor dem unerwünschten Zugriff Dritter geschützt, soweit das rechtlich möglich ist. Das betrifft den Zugriff „Enterbter“ oder im Erbe beschränkter Familienmitglieder, denen ggf. ein Pflichtteil-(ergänzungs)-anspruch zustehen würde. Aber auch sonstigen Gläubigern und dem Staat ist der Zugriff auf das Stiftungsvermögen verwehrt.

 

Die Liechtensteinische Stiftung zur Regelung des Nachlasses oder ideeller gemeinnütziger Zwecke

 

Eine Stiftung in Liechtenstein oder auch Deutschland kann zur Regelung des Nachlasses dienen. So kann eine Stiftung zu Lebzeiten in einem Erbvertrag oder Testament errichtet werden, oder auch ohne beides. Eine ausgewogene Stiftungsgründung, in der alle Beteiligten gehört werden, wird den Familienfrieden stärken und ggf. auf diesem Weg nicht nur Nachlassfragen regeln, sondern auch die Nachfolge.

 

Ein anderer Grund für eine Stiftungsgründung in Liechtenstein ist die Möglichkeit, eine Familienstiftung mit einer gemeinnützigen Stiftung operativ zu verbinden, die dann die ggf. erwirtschafteten Überschüsse einer Familienstiftung für die Unterstützung ideeller Zwecke nutzen kann. Es ist jedoch auch möglich, einfach nur eine gemeinnützige Stiftung zu errichten, die dann ebenfalls von den Vorteilen einer Stiftungserrichtung im Fürstentum profitiert.

 

Die steuerlichen Vorteile einer Stiftung in Liechtenstein

 

Eine Stiftung in Liechtenstein hat steuerliche Vorteile. Das ist hinreichend bekannt, auch dass diese besonders attraktiv sind, wenn deutsche Immobilien in die Stiftung eingebracht werden.

 

Dann nämlich sinkt die laufende Steuerbelastung beispielsweise bei Mieterträgen vom Spitzensteuersatz der deutschen Einkommensteuer (42 % bzw. 45 % zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) auf den deutschen Körperschaftssteuersatz (15 % zzgl. Solidaritätszuschlag). Hinzu kommt, dass die laufende Gewerbesteuerbelastung und bei einer Veräußerung einer Immobilie nach mehr als zehn Jahren entfällt, und Veräußerungsgewinne steuerfrei sind. Doch dies ist nicht nur ein Beispiel der Vorteile einer Stiftung in Liechtenstein. Der kommende Stifterbrief wird sich ausführlich damit befassen.

 

Sie wollen wissen, welche steuerlichen Vorteile eine Stiftung in Liechtenstein Ihnen ganz konkret bringen könnte? Oder ob sie überhaupt für Sie infrage kommen kann? Dann rufen Sie gern an oder buchen Sie unsere Situationsanalyse, die das passende Angebot für Ihre Fragen zum Einstieg ist.