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Die Bundestagswahl 2021 und der Vermögensschutz

Was ändert sich nach der Bundestagswahl 2021 für Unternehmer?

Das Jahr 2021 verspricht nicht nur politische Spannung im Zusammenhang mit einer Bundestagswahl, sondern im Ergebnis auch anschließend Spannung für die Wirtschaft und damit für Unternehmer und den Vermögensschutz.

 

Um Ihnen wirtschaftsbezogene Anhaltspunkte für eine eigene Wahlentscheidung zu ermöglichen, haben wir die Wahlprogramme der größten Parteien analysiert und fassen für Sie die wichtigsten Punkte im Hinblick auf Unternehmerschaft und allgemeine steuerliche Punkte zusammen. Die vollständigen Wahlprogramme finden Sie auf den Internetseiten der einzelnen Parteien.

 

Gerade im Hinblick auf eine Wiedereinführung der Vermögensteuer und eine möglicherweise drohende Erhöhung der aktuell schon bestehenden Erbschaftsteuer haben wir genau hingeschaut.

 

Die große Mehrheit der OECD-Staaten hat beispielsweise die Vermögensteuer entweder nicht erhoben oder wieder abgeschafft. Derzeit wird sie nur noch in Frankreich, Luxemburg, Norwegen, Spanien und der Schweiz erhoben. Aktuell sprechen sich SPD, Linke und Grüne in verschiedenen Ausprägungen für die Wiedereinführung der Vermögensteuer aus. Eine verstärkte Besteuerung von großen Vermögen schließt auch keine gegenläufigen Effekte aus, wie beispielsweise die Verlagerung des Steuersubtrats ins Ausland und ausbleibende Investitionen im Inland.

Wir gehen bei der Reihenfolge vom Wahlergebnis, bzw. der Fraktionsstärke der letzten Bundestagswahl aus.

 

CDU:

  • Finanztransaktionssteuer, die Kleinanleger und die private Altersvorsorge nicht belastet.
  • Etablieren einer kapitalgedeckten Altersvorsorge: Pensionsfonds ohne staatlichen Zugriff
  • Bisherigen Freibetrag auf Kapitaleinkünfte erhöhen
  • Start-Up Finanzierung erleichtern und steuerlich begünstigen
  • Solidaritätszuschlag abschaffen
  • Mitarbeiterkapitalbeteiligung verbessern
  • Unternehmensbesteuerung senken
  • Steuerliche Verlustverrechnung erhöhen
  • Schwellenwerte für die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen erhöhen und die Ist-Versteuerung ausweiten
  • Steuerförderung der Gebäudesanierung auf vermietete Immobilien und Gewerbeimmobilien ausdehnen
  • Vermögenswirksame Leistungen stärken und Höchstbetrag anheben + steuerfreie VL-Gewinne nach Mindesthaltefrist
  • Keine Vermögensteuer
  • Keine Anhebung der Erbschaftsteuer 

SPD:

  • Finanztransaktionssteuer
  • Solidaritätszuschlag für „Spitzenverdiener“ bleibt
  • Ablehnung von nicht-staatlichen Krypto-Währungen
  • 3% Einkommensteueraufschlag auf Einkommen ab EUR 250.000
  • Vermögensteuer von 1% (Vermögensgrenze noch nicht klar)
  • Vermögensteuer: Die SPD möchte „auch um die Finanzkraft der Länder für wichtige Zukunftsaufgaben zu verbessern“, die Vermögensteuer wieder in Kraft setzen.
  • Erbschaftsteuer: Erhöhung der Erbschaftsteuer für Unternehmenserben, Betriebsvermögen („Überprivilegierung großer Betriebsvermögen abschaffen“)
  • Mindestbesteuerung für vermögenshaltende Familienstiftungen
  • Globale Mindestbesteuerung von Konzernen
  • Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne bei nicht selbst genutzten Grundstücken nach 10 Jahren abschaffen, also keine steuerfreien Verkäufe mehr.
  • Mieterhöhungen regulieren
  • Steuerliche Abzugsfähigkeit von „Manager*innengehältern“ auf das 15-fache des Durchschnittseinkommens der Beschäftigten im Betrieb begrenzen

 

AfD:

  • Abschaffung des Euro
  • Abschaffung folgender Steuern: Luftverkehrsteuer, Grundsteuer, Grunderwerbsteuer, Gewerbesteuer, Energiesteuer, Schaumweinsteuer, Kaffeesteuer, Biersteuer, Vergnügungssteuer, Schankerlaubnissteuer, Jagd- und Fischereisteuer, Zweitwohnungsteuer, Erbschaftsteuer, Vermögensteuer
  • Einführung Digitalsteuer auf Umsatzbasis
  • Ausländer ohne deutschen Wohnsitz zahlen +20% Grunderwerbsteuer
  • Wohnungsbaugenossenschaften bevorzugen
  • Staatsgold nach Deutschland holen

FDP:

  • Spekulationsfrist von drei Jahren für private Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren + Erhöhung Sparerfreibetrag
  • Spitzensteuersatz mit dem Ziel „verschieben“, dass dieser erst ab Einkommen von EUR 90.000 greift
  • Automatische Steuererhöhungen verhindern
  • Solidaritätszuschlag abschaffen
  • Keine Vermögensteuer, aber Überprüfung der Erbschaftsteuer
  • „Überflüssige Steuern“ = Schaumweinsteuer, Zwischenerzeugnissteuer, Biersteuer, Luftverkehrsteuer, Kaffeesteuer abschaffen
  • Unternehmenssteuerlast auf 25% senken
  • Lineare Abschreibung auf 3% erhöhen

 

Linke:

  • Abgeltungsteuer abschaffen, dafür Versteuerung mit Einkommen nach neuem Steuersystem: Je nach Höhe von Einkommen und Kapitalgewinn (0%-75%). Steuerfreiheit für Einkommen bis EUR 14.4000 p.a.
  • Sozialbeiträge auf Kapitaleinkünfte
  • Finanztransaktionssteuer 0,1 % für jede Transaktion
  • 53% Einkommensteuer ab EUR 81.000 Bruttoeinkommen p.a.
  • Erbschaftsteuer erhöhen
  • 5% Vermögensteuer oberhalb von EUR 1 Mio + Vermögensabgabe ab EUR 2 Mio.
  • 60% gesonderte Reichensteuer für Jahreseinkommen über EUR 260.533 und 75% für mehr als EUR 1 Mio. Einkommen p.a.
  • Solidaritätszuschlag erhalten
  • Derivate verbieten, Immobilienfonds schließen
  • Steuererhöhung für Immobilienverkäufe, Spekulationsfrist abschaffen, also keine steuerfreien Verkäufe mehr
  • Enteignung von Immobilien bei Leerstand
  • Mietwohnungen in angespannten Wohnungsmärkten dürfen nicht als Ferienwohnung angeboten werden
  • Räumung in die Wohnungslosigkeit gesetzlich verbieten
  • Bedingungsloses Grundeinkommen

 

Grüne

  • Abgeltungsteuer abschaffen, dafür Versteuerung mit persönlichem Einkommensteuersatz progressiv (bis zu 48%)
  • Finanztransaktionsteuer
  • Höherer Einkommensteuersatz: 45% ab EUR 100.000 Einkommen, 48% ab EUR 250.000
  • Vermögensteuer 1% oberhalb von EUR 2 Mio Vermögen pro Person
  • Steuerpflicht auch nach Umzug ins Ausland
  • Zwangsvermietung und Bebauungszwang von privatem Bauland
  • Anhebung der Quellensteuer
  • Besteuerung von Digitalkonzernen mit 25%
  • Neue Steuer auf Plastikprodukte
  • Erhöhung Grunderwerbsteuer für „große Wohnungsunternehmen“
  • Mietobergrenzen

Wir haben uns ergänzend ebenfalls noch einmal im Detail angesehen, ob in den jeweiligen Wahlprogrammen eine Erwähnung der Rechtsform Stiftung allgemein, oder der Familienstiftung im Speziellen vorkommt. Die Passagen möchten wir Ihnen nicht vorenthalten:

 

CDU:

  • Es werden nur bestimmte Stiftungen erwähnt (Bsp: Stiftung Warentest, Alexander-von-Humboldt-Stiftung), die weiter gefördert werden sollen. Die Form Stiftung an sich wird nicht erwähnt.

SPD:

  • Stichwort Erbschaftsteuer: „Mit einer effektiven Mindestbesteuerung werden wir die Überprivilegierung großer Betriebsvermögen abschaffen. Auch für vermögenshaltende Familienstiftungen werden wir eine Mindestbesteuerung einführen.“ (Wahlprogramm „Aus Respekt vor deiner Zukunft“, Seite 23).
  • Stichwort Medien: „Wir werden Journalismus im Gemeinnützigkeitsrecht verankern, so dass auch die Stiftungsfinanzierung möglich ist, ohne dass damit marktwirtschaftliche Strukturen konterkariert werden.“ (Wahlprogramm, Seite 50)

AfD:

  • Überschrift Kulturförderung: „Vereine und Stiftungen, die staatlich gefördert werden, müssen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen.“ (Wahlprogramm „Deutschland, aber normal“, Seite 159).

FDP:

  • Stichwort Bürgerliches Engagement: „Wo Vereine, Stiftungen und andere Organisationsformen Zuwendungsempfänger von staatlicher Struktur- und Projektförderung sind, muss der Staat sicherstellen, dass sie und ihre Projektpartner auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen.“ (Wahlprogramm, „Nie gab es mehr zu tun“, Seite 53).

Linke:

  • Stichwort Entwicklungsfinanzierung: „Entwicklungsfinanzierung aus öffentlicher Hand! Das Geld für Entwicklungszusammenarbeit muss aus öffentlichen Mitteln stammen. Den undemokratischen Einfluss privater Stiftungen und großer Kapitalgeber wollen wir ebenso beenden wie öffentlich-private Partnerschaften.“ (Wahlprogramm „Zeit zu handeln“, Seite 116)
  • Überschrift „Geldwäsche bekämpfen“: „Eigentumsstrukturen müssen aufgedeckt werden. Das 2017 eingeführte Transparenzregister zur zentralen Identifikation der Eigentümer von Firmen und Stiftungen enthält zu viele Schlupflöcher bei den Meldepflichten.“ (Wahlprogramm, Seite 87).
  • Transparente Forschung und gesellschaftliche Verantwortung: Kooperationsvereinbarungen, Sponsoring und sonstige Verträge zwischen öffentlichen Hochschulen und privaten Unternehmen und Stiftungen müssen offengelegt werden. Sie nehmen direkt oder indirekt Einfluss auf Wissenschaft.

Grüne:

  • Überschrift des Kapitels lautet „Schmutziges Geld einziehen“. Danach folgt: „Unser Land ist derzeit ein Paradies für Geldwäsche. Wir werden mit einer umfassenden Strategie gegen Geldwäsche vorgehen. Bei allen Gesellschaften, Stiftungen und sonstigen Konstrukten muss umfassende Transparenz über die wirtschaftlich Berechtigten bestehen. Lücken und Umgehungsmöglichkeiten des Transparenzregisters werden geschlossen.“ (Wahlprogramm „Deutschland, alles ist drin“, Seite 45).

Unser Fazit: Besonders die Formulierung im Wahlprogramm der Linken „Eigentümer von Firmen und Stiftungen“ zeugt nicht von besonderer Kenntnis der Rechtslage. Der Eindruck in manchem Wahlprogramm, eine Stiftung hätte einen wie auch immer gearteten Bezug zu Geldwäsche, halten wir für völlig abwegig und schlichtweg falsch. Es bleibt jedem Wähler selbst zu entscheiden, welches Programm in seiner Gesamtheit überzeugt und wo er sein Kreuz am 26. September 2021 macht. Spannung versprechen dann nach der Wahl mögliche Regierungskonstellationen, bei denen zwischen mehreren Parteien Kompromisse gefunden werden müssen.