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Die Familienstiftung: Eine gute Alternative zur Familien–KG bei der Unternehmensnachfolge und Vermögensabsicherung

Im vergangenen Teil unseres Stifterbriefs haben wir Ihnen die Familien–KG als eine der zahlreichen Bausteine im Rahmen der Unternehmensnachfolge vorgestellt. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen ein weiteres Gestaltungsinstrument zur Unternehmensnachfolge und Vermögensabsicherung vorstellen, nämlich die Familienstiftung. 

 

Auch wenn der Großteil der deutschen Stiftungen gemeinnützige Zwecke verfolgen, sind diese ein effektives Vehikel, um einen langfristigen Familienfrieden zu erreichen und vorhandenes Vermögen generationenübergreifend zu schützen.


Was sind Stiftungen?

Einer der häufigsten Irrglauben ist, dass eine Stiftung mit Gesellschaften wie GmbH, AG, oHG oder KG vergleichbar sei. Eine Stiftung ist zwar eine juristische Person. Das besondere hierbei ist aber, dass die Stiftung keine Gesellschafter oder Mitglieder hat und daher keine Gesellschaft im Sinne des Gesetzes ist. Eine Stiftung gehört nur sich selbst. Mithilfe eines ihr übertragenen Vermögens verfolgt die Stiftung einen vom Stifter bestimmten Zweck.

 

Eine Stiftung hat damit drei Hauptmerkmale: Gesellschafterlosigkeit, verselbstständigtes Vermögen und einen Stiftungszweck, der vom Stifter einseitig bestimmt wird. Es gibt eine Reihe von verschiedenen Stiftungstypen, die meist anhand ihres Zwecks und ihrer steuerlichen Behandlung unterschieden werden. Ganz grundsätzlich wird einerseits zwischen nichtrechtsfähigen und rechtsfähigen Stiftungen und anderseits zwischen Stiftungen des öffentlichen oder des privaten Rechts unterschieden. Die Errichtung und Anerkennung erfolgt nach den Vorgaben der Bestimmungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 80–88 BGB) und den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zur Stiftung.

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