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Schließt eine unternehmensverbundene Stiftung die Unternehmerfamilie von der Unternehmensführung aus?

Antwort:

 

Nein, keinesfalls.

Gerade die unternehmensverbundene Familienstiftung eröffnet verschiedene und sehr persönlich ausgestaltbare Wege in die Unternehmensleitung, und auch, wenn dies gewünscht ist, in die verschiedensten Beteiligungsformen innerhalb der Stiftung: im Rahmen des Vorstands, in der Familienversammlung, etc.

 

Nachfolgende Generationen können hier erste Erfahrungen mit dem Unternehmen sammeln, in das sie zukünftig einmal hineinwachsen sollen, wenn das ihr Wunsch ist. So können sie beispielsweise bereits ab dem 16. Geburtstag und als nicht stimmberechtigtes Mitglied im Rahmen der Familienversammlung die Prozesse innerhalb der Stiftung, aber auch die Bedeutung des Unternehmens für die Familie kennenlernen.


Mit wachsender persönlicher Verbundenheit und langjähriger Kenntnis der Situation und Entwicklung des Unternehmens entwickelt sich auch ein Verantwortungsgefühl, das zukünftige Nachkommen an das Unternehmen bindet und ihren Eintritt – aufgrund von Kenntnis und Können, weniger aufgrund ihrer Geburt – erleichtert, und für alle Beteiligten selbstverständlicher macht. Insgesamt kann die Stiftung damit den Sinn der Familienmitglieder für die familiäre Gemeinschaft und Verbundenheit sowie die Bedeutung des Unternehmens und seine Entwicklung aufbauen und dauerhaft festigen. 

 

Bereits bestehende Teile der Unternehmensführung, nicht zuletzt der/die Stifter*in selbst, haben darüber hinaus über die Gestaltung der Stiftungssatzung die umfangreiche Möglichkeit, Einfluss auf die Tätigkeiten der Stiftung auszuüben. Die Stiftungsverfassung verankert dabei die Unternehmenskultur und die Werte des Stifters dauerhaft in der Führung des Unternehmens. Das betrifft nicht nur die unternehmerischen, sondern vor allem auch die familiären Werte. Insbesondere für Gesellschafter von Familienunternehmen, die dieses selbst aufgebaut, oder wesentlich erweitert haben, in der Stiftung ihr Lebenswerk sehen, und das zu einem Großteil auf ihrem Pioniergeist und ihrer Arbeitsweise basiert, ist die Satzung der Stiftung ein sehr geeignetes Werkzeug, die Leitplanken auch für Beschlüsse hinsichtlich der Unternehmensleitung über ihren Tod hinaus vorzugeben und generationenübergreifend in die Zukunft zu bringen. Dies alles verleiht dem Unternehmen Stabilität und langfristige Planbarkeit.


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