Stiftungen als Instrument im Vermögensschutz

VON THORSTEN KLINKNER

 

Eigentümer setzen zu Recht viel daran, dass das mit viel Energie und Risiko aufgebaute Familienvermögen nicht zersplittert oder geschädigt werden kann – weder durch Streitigkeiten, ungünstige steuerliche Lösungen noch die Angst vor Verantwortung. Diese Schutzfunktion bietet die unternehmensverbundene Stiftung.


Bei vermögenden Unternehmerfamilien hat sich in den vergangenen Jahren ein Begriff besonders in den Vordergrund gespielt. Die Asset Protection, also der umfassende Vermögensschutz, ist ihnen bedeutend wichtiger als die Renditeoptimierung der einzelnen Vermögensklassen. Die Asset Protection bezeichnet dabei die Gesamtheit der Maßnahmen, die ein Vermögen vor Haftungszugriffen, Missmanagement, Schäden durch nachteilige Schenkungen/Erbschaften, einer nicht optimalen Steuergestaltung, Zersplitterung, feindlicher Übernahme und anderen negativen Ereignissen schützen soll. Ziel ist es, durch die Asset Protection eine Brandmauer um das Vermögen zu ziehen und die Weiterentwicklung und den Erhalt des Vermögens auf einer stabilen Basis zu ermöglichen.

 

Diese Suche nach einer übergreifenden Schutzfunktion bezieht sich vor allem auch auf das Unternehmen. 

  • Eigentümer setzen viel daran, dass das Familienvermögen generationenübergreifend nicht zersplittert oder geschädigt werden kann – weder durch Streitigkeiten, ungünstige steuerliche Lösungen auf der Eigentümerebene noch die Angst vor Verantwortung. Das spielt besonders bei komplexen betrieblichen beziehungsweise in Gesellschaften gebundenen Vermögen eine herausragende Rolle.
  • Was passiert, wenn sich kein Gesellschafter-Nachfolger findet oder Erben unvorteilhaft mit den erworbenen Anteilen umgehen?
  • Wie sollen Anteile gerecht auf die nächste Generation übertragen werden, insbesondere wenn nur ein Kind operativ tätig werden möchte? 

Diese Themen beschäftigen viele Unternehmer und Investoren.

 

An dieser Stelle kommen die Grundprinzipien der unternehmensverbundenen Stiftung als mögliches Gestaltungsinstrument zum Tragen.

  • Die Stiftung bietet die gesellschaftsrechtlich sonst nicht mögliche Chance, Vermögenswerte jeder Art hinter eine rechtliche Brandmauer zu bringen, um größtmöglichen Schutz zu gewährleisten. 
  • Die privatnützige Stiftung übernimmt die Eigentümerschaft über ein bestimmtes Vermögen und sichert dieses innerhalb einer individuell stimmigen Struktur dauerhaft. Das Vermögen wird unter dem eigentümerlosen Dach der Familienstiftung verselbstständigt, denn eine Stiftung gehört nur sich selbst, an ihr bestehen keine vermögenswerten Mitgliedschafts- und Beteiligungsrechte. Das bedeutet: Das Unternehmen kann nicht im Rahmen der Erbfolge, in Folge von Streitigkeiten oder aufgrund persönlicher Interessenslagen zersplittert und (teilweise) veräußert werden. Darüber hinaus besteht Schutz vor feindlichen Übernahmen.

Diese Prinzipien folgen dem herausragenden Ziel wohlhabender Unternehmerfamilien, das Vermögen nicht nur in die nächste Generation zu tragen, sondern es so abzusichern, dass es über die Generationen hinweg Bestand hat – die transgenerationale, zukunftsorientierte Eigentümerstruktur ist das Stichwort. Dadurch sichert die Familienstiftung in der Generationenfolge die Kontinuität und Stabilität des Vermögens. Es wird nicht auf mehrere Familienstämme aufgeteilt, sondern im Ganzen innerhalb der Stiftung erhalten.

 

Das bringt neben dem gesellschaftsrechtlich abgesicherten Unternehmenserhalt über die Generationen hinweg auch weitreichende Vorteile für die Familie. Diese profitiert durch klar definierte Ausschüttungsmodalitäten von den Vermögensverwerten, während die Erträge aus der laufenden Vermögensverwaltung wesentlich niedriger besteuert werden als auf der privaten Ebene. Auf Erträge innerhalb der Vermögensverwaltung der Stiftung fallen 15 Prozent Körperschaftssteuer an, die Zuwendungen an die Begünstigten unterliegen der Kapitalertragssteuer, die mit 25 Prozent abgegolten werden (im Gegensatz zur persönlichen Einkommensbesteuerung, die bis zu 45 Prozent betragen kann).

Die Stiftung ermöglicht damit durch ihre besondere Rechtsstellung eine steuerschonende Ertrags- und Ausschüttungspraxis, sodass das Vermögen durch das Prinzip der Familienstiftung erheblich gestärkt wird.

 

Trotz der Schutzfunktion der unternehmensverbundenen Stiftung als Instrument der Asset Protection entscheidet der Stifter als Unternehmer, wie das Unternehmen innerhalb der Familienstiftung in die Zukunft geführt werden soll. Als übergeordnete rechtliche Struktur greift die Stiftung nicht in das operative Geschäft ein, sondern übernimmt ausschließlich die bisherige Gesellschafterstellung. Der Unternehmer kann dementsprechend auch Geschäftsführer bleiben, solange ihm dies möglich ist oder sinnvoll erscheint. 

 

Zur Definition des zukunftgerichteten Vorgehens dient die Stiftungssatzung. Die sogenannte Präambel ist die DNA der Satzung, sie ist unveränderlich und kann sich in der Folge zum Maßstab für alle Gesellschaftsverträge im Unternehmen und in den Arbeitsverträgen entwickeln. Die definierten und verankerten Werte sind keine Lippenbekenntnisse, sondern konkreter Entscheidungsmaßstab.

 

Das bedeutet: Die Stiftung wird als zusätzliches Instrument der Asset Protection zwischen dem Unternehmen und der Außenwelt errichtet, ohne dass sich an der Gestaltung des operativen Geschäfts, der Arbeitsverträge, der Kundenbeziehungen etc. irgendetwas ändert.