Nächstes Live- Webinar Am 16. Juli 2026 um 18 Uhr - Live!

Webinar: 100 Jahre und mehr — wie unternehmerische Lebenswerke Generationen überdauern

  • 75 Minuten klare Antworten: Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner, konkret, verständlich, direkt anwendbar. In der zweiten Stunde werden Ihre individuellen Fragen live beantwortet.
  • 5 Erfolgsprinzipien langlebiger Lebenswerke: Die langlebigsten Unternehmerfamilien der Welt sind an bestimmten Merkmalen erkennbar und genau daran lässt sich auch die eigene Lage prüfen. Würth begleitet uns dabei als durchgehendes Fallbeispiel.
  • Kostenfrei & exklusiv live: Konkrete Optionen für Deutschland und Liechtenstein - ohne Aufzeichnung, ausschließlich im Live-Webinar.



Was Unternehmer auf der Eigentümerebene bewegt

Wer Unternehmer auf der Eigentümerebene begleitet, hört immer wieder dieselben Sätze:

 

„Es darf nicht alles umsonst gewesen sein."

„So viele Unternehmen gehen im Erbgang kaputt. Das ist so schade."

„Ich möchte das Fundament für die nächsten hundert Jahre legen."

 

In diesem Webinar erläutert Thorsten Klinkner, wie eine Architektur in eigener Handschrift entsteht — am Beispiel Reinhold Würths, der seit 1987 zeigt, wie es geht.

 

Die Erbschaftsteuer-Lage 2026

Was Sie lernen. Was Karlsruhe gerade prüft, wann die Entscheidung erwartet wird und welcher Planungs- und Umsetzungs-Korridor bis dahin offen ist. Wie Würths Architektur seit 1987 drei BVerfG-Entscheidungen, zwei große Reform-Gesetze und 2017 die erste Erbersatzsteuer in Höhe von rund einer Milliarde Euro in derselben Form mitgetragen hat. Die Architektur funktioniert weiter — und die Ziele Reinhold Würths bei der Errichtung 1987 sind erreicht: das Unternehmen wird in der nächsten Generation geführt, die Familie ist versorgt, das Lebenswerk steht.

 

Was Sie danach tun können. Ihren eigenen Planungs-Horizont realistisch einschätzen. Den Unterschied zwischen Errichten und Vollziehen verstehen. Klären, ob für Sie ein Weg vor der Reform infrage kommt — und welche Stiftungsjurisdiktion (Deutschland oder Liechtenstein) zu Ihrer Lebenswerk-Architektur passt.

Der Drei-Generationen-Mythos

Was Sie lernen. Wie das verbreitete Diktum lautet — „Die erste Generation gründet, die zweite verwaltet, die dritte studiert Kunstgeschichte" — und warum es die Wirklichkeit nicht trifft. Wie die Würth-Architektur fünf Generationen trägt: von Adolf Würths Schraubengroßhandlung 1945 bis zu Reinholds Urenkeln. Maria Würth, Reinholds Enkelin, hat Kunstgeschichte in Tübingen studiert — und leitet seit 2025 die Kunst- und Kulturaktivitäten der Würth-Gruppe. Was im Diktum als Verschwendung steht, ist in der Würth-Architektur Beitrag zur Substanz.

 

Was Sie danach tun können. Das Diktum ablegen. Generationen-Fortführung als Architektur-Frage angehen — auch wenn nicht jede Generation operativ im Unternehmen tätig ist. Ihre eigene Generationen-Linie klar sehen, einschließlich der Lebenswege, die jenseits der Geschäftsführung liegen.

Die Frage „Wo anfangen?"

Was Sie lernen. Warum vor jeder Rechtsform, jeder Steuer-Frage und jeder Familienverfassung das Zielbild auf der Eigentümerebene steht. In welcher Reihenfolge eine Architektur stabil entsteht: erst Zielbild, dann Ordnung, dann Rechtsform. Wie Reinhold Würth 1987 in genau dieser Reihenfolge gehandelt hat — zuerst das Zielbild der generationenübergreifenden Fortführung, dann die Stiftungs-Architektur, dann fünf Familienstiftungen mit der gemeinnützigen Stiftung Würth daneben.

 

Was Sie danach tun können. Den nächsten Schritt Ihres eigenen Weges erkennen. Wissen, ob Sie zuerst eine Klärung auf der Eigentümerebene brauchen — oder direkt eine Umsetzung im Instrument. Eine Architektur in eigener Handschrift gestalten.


Thorsten Klinkner

Seit der Gründung der UnternehmerKompositionen im Jahr 2011 habe ich rund 180 Familienstiftungen gegründet.

 

Ich arbeite auf der Eigentümerebene von Unternehmerfamilien. Mein Schwerpunkt liegt darin, unternehmerische Lebenswerke durch tragfähige Eigentümerarchitekturen über Generationen zu sichern.

 

Tragfähige Eigentümerarchitekturen entstehen typischerweise innerhalb von zwei Jahren.

 

Das Webinar zeigt Ihnen, worauf es ankommt.

 

Herzliche Grüße



Die Stimmen unserer Mandanten und Netzwerkpartner


FAQ zum Webinar

1. Was macht ein Unternehmen über hundert Jahre tragfähig?

 

Nicht die Größe des Vermögens und nicht das Glück einer einzelnen begabten Generation, sondern die Architektur der Eigentümerebene. Die langlebigsten Unternehmerfamilien der Welt, Merck seit 1668, Haniel seit 1756, Carl Zeiss seit 1889, Lee Kum Kee seit 1888, eint nicht ein gemeinsames Geschäftsmodell, sondern ein gemeinsames Bauprinzip: Sie haben die Eigentümerebene so geordnet, dass sie nicht von einzelnen Personen abhängt, sondern institutionell trägt.

 

Was über Generationen weitergegeben wird, ist dabei weniger das Kapital als die Fähigkeit, Wert immer wieder neu zu schaffen. Das Webinar verdichtet diese Beobachtung in fünf Erfolgsprinzipien: Ordnung, Kontroll-Brücke, generative Erneuerung, Eigentümer-Bildung und Wirkung über die eigene Zeit hinaus und zeigt an Würth durchgehend, wie sie zusammenwirken.

 

2. Sind Familienstiftungen nicht nur etwas für Milliardäre wie Würth

 

Eine sinnvolle Stiftungs-Architektur ist keine Frage der absoluten Unternehmensgröße, sondern der institutionellen Tragfähigkeit. Reinhold Würth hat seine Stiftungen 1987 errichtet, als das Unternehmen erheblich kleiner war als heute. Die Unternehmensgruppe ist unter dem Dach der Stiftungen stetig gewachsen. Die zentrale Voraussetzung wird häufig mit dem Wort „enkelfähig" beschrieben: Das Unternehmen trägt sich aus seinen eigenen Strukturen: Organisation, Führung, Prozesse und arbeitet aus eigener Kraft, auch über Generationen-Übergaben hinweg.

 

Hinzu kommen eine solide Finanzierung und eine plausible langfristige Marktperspektive. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Architektur unabhängig von der absoluten Größe sinnvoll errichten, typischerweise ab einem mittelständischen Unternehmenswert oder einer Beteiligungs-Substanz im zweistelligen Millionen-Bereich.

 

3. Verliere ich nicht die Kontrolle über mein Lebenswerk, wenn ich übertrage?

 

Reinhold Würth hat 1987 errichtet und blieb danach 37 Jahre aktiv an der Spitze des Unternehmens. Sein Weg verlief in drei aufeinander gestuften Rollen: 1987 bis 1994 Geschäftsführer der Adolf Würth GmbH & Co. KG, 1994 bis 2006 Vorsitzender des Beirats der Würth-Gruppe, 2006 bis 2024 Vorsitzender des Stiftungsaufsichtsrats. Heute ist er Ehrenvorsitzender des Stiftungsaufsichtsrats. Das ist Architektur, kein Zufall und das bisher größte Wachstum der Würth-Gruppe kam nach der Übertragung.

 

Zwei Ebenen sind klar zu trennen. Die Eigentümerebene wird auf die Stiftungs-Architektur übertragen und liegt dort dauerhaft, institutionell, generationenübergreifend, in einer Form, die das Lebenswerk über die eigene Zeit hinaus trägt. Die operative Geschäftsführung des stiftungsverbundenen Unternehmens bleibt eine eigenständige Ebene, auf der der Stifter weiter führt, zunächst als Geschäftsführer, dann als Vorsitzender des Unternehmensbeirats, dann als Vorsitzender des Stiftungsaufsichtsrats. Jede dieser Rollen ist operativ wirksam; die Architektur trägt die Stufung.

 

Das ist die Pointe: Was Sie loslassen, ist das Eigentum. Was Sie behalten, ist die operative Führung Ihres Unternehmens, solange Sie sie ausüben wollen und die institutionelle Steuerung Ihrer Architektur über die Stiftungsorgane. Bettina Würth hat die Wirkung dieser Architektur rückblickend nach fünfunddreißig Jahren in drei Worten beschrieben: Freiraum, Leichtigkeit, Sicherheit (WIR Magazin, Rubrik „Eigentum", Oktober 2022). Die Eigentümer-Erfahrung der dritten Generation: Gerade durch die Loslösung vom Eigentum entstand der Raum, Verantwortung in der Architektur zu übernehmen und in ihr frei zu sein.

 

4. Was hat es mit dem Drei-Generationen-Mythos auf sich?

 

Das verbreitete Diktum lautet: „Die erste Generation gründet, die zweite verwaltet, die dritte studiert Kunstgeschichte." Häufig wird es mit einer Quote von „70 oder 90 Prozent gescheiterter Familienunternehmen in der dritten Generation" unterlegt. Diese Quote ist empirisch unbelegt, die langlebigen Dynastien widerlegen den Fluch. Die zehn Prozent, die es über Generationen tragen, sind kein Zufall: Sie sind Architektur.

 

Die Würth-Architektur trägt fünf Generationen, von Adolf Würths Schraubengroßhandlung 1945 bis zu Reinholds Urenkeln. Maria Würth, Reinholds Enkelin, hat Kunstgeschichte studiert und leitet seit 2025 die Kunst- und Kulturaktivitäten der Würth-Gruppe. Was im Diktum als Verschwendung erscheint, ist in einer durchdachten Architektur Beitrag zur Substanz. Generationenfortführung gelingt als Architektur-Frage, nicht als Frage der Begabung einer einzelnen Generation.

 

5. Reicht nicht meine bestehende Familien-GmbH oder Holding?

 

Familien-GmbH und Stiftung leisten unterschiedliche Dinge und werden in einer durchdachten Architektur kombiniert, nicht gegeneinander gestellt. Eine Familien-GmbH bündelt Anteile in einer Generation. Sie zersplittert beim Erbfall in der nächsten Pflichtteilsergänzungs-Ansprüche, Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, permanenter Verzahnungsaufwand mit Testament und Pflichtteilsregelungen sind der Preis. Eine Stiftung wirkt auf einer anderen Ebene: Sie löst die Bindung an einzelne Personen auf und institutionalisiert die Eigentümerebene über Generationen hinweg. Die Würth-Architektur zeigt, wie zahlreiche Rechtsformen kombiniert werden.

 

An der Spitze stehen fünf privatnützige Familienstiftungen Carmen-, Adolf-, Bettina-, Marion-, Markus-Würth-Familienstiftung, errichtet 1987, mit der gemeinnützigen Stiftung Würth daneben. Darunter steht die Adolf Würth GmbH & Co. KG als oberste Top-Einheit der Gruppe in Deutschland; die Familienstiftungen sind ihre Gesellschafterinnen und halten so das Unternehmensvermögen institutionell. Die Frage ist daher weniger „Familien-GmbH oder Stiftung“, sondern „welche Komposition aus Rechtsformen trägt die drei Wirkungsfelder Unternehmen, Familie und Vermögen über Generationen”. Die Antwort ist meistens eine Komposition, in der die Stiftung das Rückgrat bildet und die GmbH & Co. KG (oder eine vergleichbare Gesellschaft) die operative Spitze verantwortet.

 

6. Was ist der Unterschied zwischen deutscher und liechtensteinischer Stiftung?

 

Beide sind Familienstiftungen mit unterschiedlichem Charakter. Die Wahl ist keine Rang-Frage („welche ist besser?“), sondern eine Architektur-Frage („welche trägt mein Lebenswerk?”). Beide Optionen stehen gleichrangig zur Verfügung.

 

Die deutsche Familienstiftung nach §§ 80 ff. BGB ist die klassische Eigentümer-Achse für inländisch operative Unternehmen. Sie ruht in einer einzigen, festgelegten Satzung, der bei Errichtung verankerte Wille des Stifters bindet die Stiftungsorgane dauerhaft (§ 82 BGB). Sie trägt alle dreißig Jahre die Erbersatzsteuer (Reinhold Würth zahlte 2017 rund eine Milliarde Euro, in seinen Worten ein „Patriotismus-Beitrag" für das Standortland Deutschland).

 

Die liechtensteinische Stiftung nach Art. 552 ff. PGR ist eine gleichrangig wählbare Dachstruktur. Sie arbeitet mit einer mehrschichtigen Stiftungsdokumentation: Statuten als öffentliches Gründungsdokument, Beistatuten als nicht-öffentliche Ergänzung, Reglemente als interne Geschäftsordnungen, flankiert durch den Stifterwillen als Identitätsdokument. Ihre größere Gestaltungstiefe folgt aus dem detaillierteren Gestaltungsinstrumentarium des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts: Der Stifter gestaltet Anpassungswege bereits bei Errichtung weit aus. Einen periodischen Erbersatzsteuer-Turnus kennt sie nicht. Ein bekanntes Beispiel einer Liechtenstein-Stiftung als Dachstruktur ist IKEA: Die Inter IKEA Foundation trägt die Marken- und Konzept-Rechte, die Interogo Foundation die Reserve- und Investment-Ebene, Mehrstiftungs-Architektur entlang Funktionsebenen, gegenüber Würths Mehrstiftungs-Architektur entlang Familienstämmen.

 

Ein aktueller Hinweis zur Sorgfalt: Der § 15 AStG (Zurechnungsbesteuerung ausländischer Familienstiftungen) wird derzeit neu gefasst, ein BMF-Diskussionsentwurf liegt seit dem 18. November 2025 vor, der Stand ist offen. Geplant ist unter anderem, den Entlastungsnachweis erstmals auf Drittstaaten wie Liechtenstein auszudehnen. Das ordne ich im Webinar sachlich ein.

 

7. Was bedeutet die Erbersatzsteuer alle 30 Jahre?

 

Die deutsche Familienstiftung unterliegt nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG alle dreißig Jahre einer fingierten Erbschaftsteuer. Sie wird so behandelt, als hätte ein Generationenwechsel stattgefunden, auch wenn keine Vererbung erfolgt ist. Die rechtliche Konstruktion ist seit 1974 etabliert; sie hat seither alle Reform-Wellen unverändert überdauert.

 

Die wirtschaftlich planbare Mechanik ruht insbesondere auf drei Schichten. Erstens: Die Verschonungsregelungen für unternehmerisches Vermögen (§§ 13a bis 13d ErbStG) gelten für die Erbersatzsteuer entsprechend (§ 13a Abs. 11 ErbStG) — der Verschonungsabschlag von 85 oder 100 Prozent wirkt also auch hier. Zweitens: § 24 ErbStG ermöglicht die Verrentung der Erbersatzsteuer in dreißig Jahresraten zu 5,5 Prozent Zinsen. Diese Verrentungs-Möglichkeit besteht seit 1974 im Wortlaut praktisch unverändert, eine juristische Konstante über mehr als ein halbes Jahrhundert. Drittens: Die langfristige Vorhersehbarkeit (der Termin steht ab Errichtung fest) erlaubt eine frühzeitige Rücklagenbildung für den absehbaren Stichtag.

 

Reinhold Würth hat 2017, beim ersten Dreißig-Jahres-Turnus seit der Stiftungsgründung 1987, rund eine Milliarde Euro Erbersatzsteuer gezahlt, in seinen eigenen Worten: „Das ist faktisch eine Milliarde, die wir nicht haben." Drei Jahre später ordnete er die Belastung im ZEIT-Interview als Patriotismus-Beitrag ein: „Wir bleiben hier und zahlen die Erbschaftssteuer, weil wir Deutsche sind." (DIE ZEIT, 14. Juli 2020)

 

Die Würth-Architektur hat die Belastung 2017 strukturell unbeeinträchtigt verkraftet. Die Erbersatzsteuer ist eine kalkulierbare, langfristig planbare Belastung der deutschen Familienstiftung, weder Sonderrisiko noch unkalkulierbares Ereignis. Sie ist konstitutiver Bestandteil der dreißig-Jahres-Architektur.

 

8. Sollte ich nicht erst die Karlsruher Entscheidung abwarten

 

Beim Bundesverfassungsgericht ist eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verschonung des Betriebsvermögens anhängig (1 BvR 804/22); sie ist auf der BVerfG-Jahresvorschau für 2026 zur Entscheidung gelistet. Geprüft wird die Privilegierung von Betriebs- gegenüber Privatvermögen. Die Politik wartet bewusst auf Karlsruhe, ein gesetzgeberischer Alleingang vor der Entscheidung ist nicht erkennbar. Für die eigene Architektur sprechen drei Überlegungen dafür, in Ruhe statt unter Zeitdruck zu gestalten.

 

Erstens: Der realistische Planungs- und Umsetzungs-Horizont für eine sorgfältig gestaltete Eigentümerarchitektur liegt bei mindestens neun Monaten, wer auf die Entscheidung wartet, gestaltet danach unter Druck.

Zweitens: Die zehn-Jahres-Frist des Pflichtteilsergänzungsanspruchs nach § 2325 BGB läuft ab dem Tag der Übertragung, nicht ab dem Tag einer Reform.

Drittens: Eine vor der jeweiligen Reform errichtete und lebzeitig vollzogene Architektur genießt in vielen Konstellationen Bestandsschutz oder günstigere Übergangsregeln. Reinhold Würth hat 1987 errichtet, acht Jahre vor der ersten BVerfG-Reform-Welle. Seither haben drei BVerfG-Leitentscheidungen (1995, 2006, 2014) und vier substantielle Reformen (1993, 1997, 2008/09, 2016) die Rechtsarchitektur grundlegend verändert. Die Würth-Stiftungen bestehen in derselben Form fort. Das ist die eigentliche Lehre des Prinzips „Jede Generation beginnt neu": Eine tragfähige Architektur trägt durch Reformen hindurch.

 

9. Was passiert, wenn meine Familie sich später streitet?

 

Familienkonflikte sind die häufigste interne Ursache für Krisen in Familienunternehmen. Eine Stiftungs-Architektur, die das aufnimmt, beantwortet die Frage in zwei Linien.

Erste Linie: Die Architektur entsteht gemeinsam mit der Familie. Reinhold Würth hat das im Gespräch mit Prof. Jörn Block beschrieben. Sein Beweggrund: „Spätestens in der zweiten Erbengeneration Streit zwischen den Stämmen." Sein Vorgehen: „Mit meinen lang erwachsenen Töchtern habe ich sehr vernünftig gesprochen." Sein Ergebnis: Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge gegen gute Entschädigung von Destinatärsleistungen (Block / May / Betzer / von Au, Springer Gabler 2020).

Die Architektur wird im gemeinschaftlichen Klärungsprozess erarbeitet, nicht über die Familie verfügt.

Zweite Linie: Die Architektur schützt strukturell, was im Klärungsprozess vereinbart wurde. Reinhold Würth hat das in zwei Bildern verdichtet: „Das Unternehmen ist wie eine Stahlkugel, eine Konstruktion in sich." Und: „Da kann kein Familienmitglied ran. Das ist sakrosankt." (Private Banking Magazin, 2024) Bei Mehr-Stämme-Familien kann die Architektur als Mehrstiftungs-Modell ausgestaltet werden, eine Stiftung je Stamm, ein gemeinsamer Stiftungsaufsichtsrat, ein Familienrat als familiäre Stimme. Spätere Reibung ist damit nicht ausgeschlossen,wo Menschen leben, gibt es Reibung. Den Eigentums-Bestand des Unternehmens können sie jedoch nicht mehr beschädigen. Das ist Prinzip 1 in der Praxis: Ordnung schafft den Raum, in dem die Familie im Frieden bleibt.

 

10. Was bekomme ich konkret aus dem Webinar mit?

 

75 Minuten verdichtete Substanz und 60 Minuten persönliche Antworten. Beide Hälften sind gleichrangig. In der ersten Stunde stehen die fünf Erfolgsprinzipien im Mittelpunkt, durchgehend an Würth und ergänzt um Jahrhundert-Belege von Merck bis Carl Zeiss. In der zweiten Stunde beantworte ich Ihre individuellen Fragen persönlich. Sie nehmen drei konkrete Dinge mit. Erstens: Fünf Prinzipien als Prüfraster, mit dem Sie die Tragfähigkeit Ihrer eigenen Eigentümerebene einordnen können — unabhängig davon, ob Sie eine Stiftungs-Architektur erwägen oder bestehende Strukturen weiterführen. Zweitens: Den Würth-Maßstab seit 1987 als empirischen Vergleichsanker — was über vier Reform-Wellen, drei BVerfG-Entscheidungen und eine Erbersatzsteuer in Milliardenhöhe strukturell gehalten hat. Drittens — und das entsteht nur im Live-Gespräch an diesem Abend: eine persönliche Antwort auf Ihre eigene Frage. Die ersten 75 Minuten gelten für alle Eigentümer; die zweite Stunde gilt Ihnen. In der Live-Sprechstunde bringe ich die fünf Prinzipien auf Ihre Konstellation — Ihre Gesellschafterstruktur, Ihre Generationen-Linie, Ihre Frage nach Deutschland oder Liechtenstein. Sie fragen nach, bis die Antwort für Sie klar ist; Sie hören, wie ich auf die Fragen anderer Eigentümer in vergleichbaren Lagen eingehe; und Sie nehmen einen nächsten Schritt mit, der zu genau Ihrer Situation passt — live, im Gespräch. Vorausgesetzt, Sie stellen Ihre Frage. Wer danach tiefer einsteigen möchte, kann das in einem zweiten Schritt tun. Wer das Mitgenommene auf dem eigenen Weg umsetzt, hat das Webinar ebenfalls genutzt.

 


Dem Fachpublikum bekannt durch:

Thorsten Klinkner hat im Laufe seiner beruflichen Tätigkeit zahlreiche Fachveröffentlichungen zu stiftungs‑, steuer‑ und nachfolgerechtlichen Themen veröffentlicht. Nachfolgend zeigen wir eine Auswahl seiner Publikationen.