Die liechtensteinische Familienstiftung ist ein hochflexibles Strukturinstrument für Unternehmerfamilien mit internationalem Vermögen. Sie verbindet steuerliche Optimierbarkeit mit individueller Gestaltungstiefe und vertraulicher Governance. Im Vergleich zur deutschen Familienstiftung bietet sie erhebliche Vorteile. Insbesondere bei komplexer Vermögensstruktur, internationalem Lebensmittelpunkt oder hoher Diskretionsnotwendigkeit.
Niedrige Ertragsteuer mit Eigenkapitalzinsabzug
Liechtenstein erhebt auf Stiftungserträge lediglich 12,5 % Ertragsteuer. Hinzu kommt der Eigenkapitalzinsabzug (derzeit ca. 4 % p. a.), der die effektive Steuerlast weiter senken kann.
Steuerfreiheit für Auslandsvermögen
Kapitalgewinne, Dividenden, ausländische Mieteinnahmen oder Betriebsstättenerträge bleiben steuerfrei sofern keine gewerbliche Tätigkeit erfolgt. Das ist besonders relevant bei international gestreutem Vermögen.
Keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer
Liechtenstein erhebt keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer. Auch die in Deutschland alle 30 Jahre anfallende Erbersatzsteuer entfällt vollständig.
Hinweis für deutsche Steuerinländer: Die Übertragung in die Stiftung oder spätere Ausschüttungen können in Deutschland steuerpflichtig sein. Eine sorgfältige steuerliche Abstimmung ist unerlässlich.
Satzung und Governance maßgeschneidert
Der Stifter kann Regelungen zur Vermögensverwendung, Satzungsänderung oder zum Widerruf flexibel ausgestalten. Auch bei der Organstruktur (z. B. Stiftungsrat, Protektor, Familienrat) besteht hoher Gestaltungsspielraum.
Privatvermögensstruktur (PVS)
Bei reiner Vermögensverwaltung kann die Stiftung als PVS registriert werden: pauschale Jahressteuer von 1.800 CHF, keine Steuererklärungspflicht. Ideal für diskrete Vermögenshaltung ohne operative Tätigkeit.
Die liechtensteinische Stiftung erlaubt Trust-ähnliche Strukturen – besonders anerkannt bei US-Persons oder in angelsächsischen Jurisdiktionen. Für global aufgestellte Unternehmerfamilien ist das ein entscheidender Vorteil gegenüber deutschen Stiftungen.
Begünstigte und interne Vermögensstrukturen müssen nicht offengelegt werden. Weder Beistatuten noch wirtschaftlich Berechtigte sind öffentlich einsehbar. Das schützt sensible Familienverhältnisse und strategische Vermögensplanung.
Die Familienstiftung in Liechtenstein ermöglicht:
Die deutsche Familienstiftung bietet bei präziser, individueller Gestaltung eine tragfähige Lösung für Unternehmerfamilien mit nationalem Fokus. Die liechtensteinische Stiftung hingegen ermöglicht – bei entsprechender Koordination – eine international anschlussfähige, steuerlich optimierbare und diskrete Struktur mit hoher Anpassungsfähigkeit.
Beide Varianten sind keine Gegensätze, sondern unterschiedliche Antworten auf die Frage:
Welcher architektonische Rahmen passt zu meinem Lebenswerk?
Diese Struktur bietet sich insbesondere an für:
Die liechtensteinische Familienstiftung ist kein Steuersparmodell. Sie ist ein strukturstarkes Instrument für Vermögensarchitektur mit Substanz. Ihre Wirksamkeit entfaltet sich nur bei sorgfältiger, rechtlich und steuerlich fundierter Gestaltung in Deutschland und Liechtenstein.
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Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner führt die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Unternehmerkompositionen GmbH. Er ist auf die Gestaltung von nationalen und internationalen Stiftungs-Strukturen spezialisiert und hat bereits über 150 Gründungsprojekte erfolgreich begleitet.