Familienstiftung Liechtenstein

II. Vergleich der möglichen Übertragungswege – Schenkung, Verkauf oder Darlehen?


Die Wahl des Übertragungsmodells ist ein entscheidender Faktor für die steuerliche Optimierung der Vermögensübertragung auf eine Liechtensteinische Familienstiftung.

 

  • Nicht jede Übertragungsart führt zur Schenkungsteuerpflicht.
  • Jeder Übertragungsweg hat spezifische steuerliche Konsequenzen.
  • Die optimale Lösung hängt von der Art des übertragenen Vermögens ab.

 

Dieser Abschnitt vergleicht die drei zentralen Übertragungswege:

  1. Unentgeltliche Übertragung (Schenkung)
  2. Veräußerung (Verkauf an die Stiftung)
  3. Darlehensweise Überlassung (Gestaltung als Kredit)

Ziel:

Dieser Vergleich zeigt die steuerlichen Vor- und Nachteile der drei Modelle und hilft Vermögensinhabern, eine fundierte und steueroptimierte Entscheidung zu treffen.

steuerliche Vor- und Nachteile Familienstiftung Liechtenstein

1. Schenkung – Steuerpflichtig, aber in bestimmten Fällen steuerlich vorteilhaft

2. Verkauf an die Stiftung – Steuerlich vorteilhafte Alternative mit gezielten Gestaltungsmöglichkeiten

3. Darlehen an die Stiftung – Steuerlich optimierte Finanzierungsmöglichkeit

4. Steuerlicher Vergleich der Übertragungswege: Schenkung, Verkauf und Darlehen

5. Ertragsteuerliche Konsequenzen – Welche Auswirkungen hat die Vermögensübertragung auf die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und die Wegzugsbesteuerung?

6. Besteuerung der Familienstiftung in Liechtenstein



Mit einer Liechtensteiner Familienstiftung schützen Sie Ihr Vermögen.
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Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner berät Sie bei der Gründung Ihrer Familienstiftung in Deutschland und Liechtenstein.

Thorsten Klinkner

Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner führt die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Unternehmerkompositionen GmbH. Er ist auf die Gestaltung von nationalen und internationalen Stiftungs-Strukturen spezialisiert und hat bereits über 150 Gründungsprojekte erfolgreich begleitet.