Ein Darlehen des Stifters an die Familienstiftung stellt eine steuerlich vorteilhafte Alternative zur Schenkung oder zum Verkauf dar.
Keine Schenkungsteuer
Vermeidung einer verdeckten Schenkung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG:
Einkommensteuerliche Behandlung der Zinsen
Abzugsfähigkeit der Zinsen auf Stiftungsebene
Zinssätze für Darlehen an die Stiftung (Stand 2024)
Währung Mindestzinssatz für Darlehen der Stiftung
CHF 2,00 %
EUR 3,75 %
USD 5,25 %
GBP 5,25 %
Wichtig: Falls ein Darlehen unter diesen Zinssätzen vereinbart wird, kann die Steuerverwaltung Liechtenstein eine steuerliche Korrektur vornehmen.
Zinsen als steuerpflichtige Einnahmen in Liechtenstein?
Fazit: Die Verzinsung muss den safe harbor Regeln entsprechen, um steuerlich voll anerkannt zu werden.
Ein Stifter überträgt eine Immobilie im Wert von 5 Mio. € auf seine Liechtensteinische Familienstiftung.
Anstatt eines Verkaufs oder einer Schenkung gewährt er der Stiftung ein Darlehen mit folgenden Konditionen:
Steuerliche Effekte:
Fazit: Das Darlehen ermöglicht der Stiftung die schrittweise Übernahme der Immobilie, während der Stifter eine geplante Kapitalrückführung erhält.
1. Risiko: Einstufung als verdeckte Schenkung
Lösung:
2. Risiko: Zinssätze unter den safe harbor Werten
Lösung:
3. Risiko: Keine steuerliche Anerkennung des Darlehens in Deutschland
Lösung:
Fazit: Ein steuerlich optimiertes Darlehen erfordert sorgfältige Vertragsgestaltung und Dokumentation.
Vorteile eines Darlehens an die Stiftung:
Wann ist ein Darlehen sinnvoll?
Zur den Übersichtsseiten:
II. Vergleich der möglichen Übertragungswege - Schenkung, Verkauf oder Darlehen?
III. Laufende steuerliche Verpflichtungen – Was müssen Stifter, Begünstigte und die Stiftung langfristig beachten?
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Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner führt die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Unternehmerkompositionen GmbH. Er ist auf die Gestaltung von nationalen und internationalen Stiftungs-Strukturen spezialisiert und hat bereits über 150 Gründungsprojekte erfolgreich begleitet.