Der Verkauf von Vermögenswerten an eine Liechtensteinische Familienstiftung kann eine steuerlich attraktive Alternative zur Schenkung sein.
Wichtige steuerliche Aspekte des Verkaufs:
Die steuerliche Behandlung eines Immobilienverkaufs hängt davon ab, aus welcher Struktur die Immobilie veräußert wird.
Mögliche steuerfreie Veräußerung nach § 23 EStG (Privatvermögen)
Ein Verkauf aus dem steuerlichen Privatvermögen ist nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG steuerfrei, wenn:
Verkauf aus einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft
Verkauf aus einer gewerblichen Personengesellschaft oder gewerblich geprägten GmbH & Co. KG
Fazit: Immobilien sollten möglichst vor einer Veräußerung aus der Gewerblichkeit herausgeführt werden, um eine Steuerbefreiung nach § 23 EStG zu nutzen.
Der Verkauf von GmbH- oder AG-Anteilen ist steuerlich besonders vorteilhaft, wenn er aus einer Holding-GmbH erfolgt.
Grundlage: § 8b Abs. 2 KStG
Verkauf von GmbH-Anteilen durch eine Privatperson (kein Holding-Modell)
Fazit:
Damit die Stiftung den Kaufpreis zahlen kann, sind verschiedene Finanzierungsoptionen möglich:
Fazit: Die Finanzierung sollte frühzeitig strategisch geplant werden, um steuerliche und wirtschaftliche Vorteile zu sichern.
Grundsatz: Der Verkauf einer Immobilie an die Stiftung löst Grunderwerbsteuer aus, da die Stiftung eine eigenständige Rechtsperson ist.
Fazit: Die Grunderwerbsteuer muss in die Transaktionsplanung einbezogen werden, um eine unnötige Steuerbelastung zu vermeiden.
Zur den Übersichtsseiten:
II. Vergleich der möglichen Übertragungswege - Schenkung, Verkauf oder Darlehen?
III. Laufende steuerliche Verpflichtungen – Was müssen Stifter, Begünstigte und die Stiftung langfristig beachten?
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Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner führt die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Unternehmerkompositionen GmbH. Er ist auf die Gestaltung von nationalen und internationalen Stiftungs-Strukturen spezialisiert und hat bereits über 150 Gründungsprojekte erfolgreich begleitet.