Familienstiftung Liechtenstein

II. Vergleich der möglichen Übertragungswege – Schenkung, Verkauf oder Darlehen?


1. Schenkung – Steuerpflichtig, aber in bestimmten Fällen steuerlich vorteilhaft


2. Verkauf an die Stiftung – Steuerlich vorteilhafte Alternative mit gezielten Gestaltungsmöglichkeiten

Der Verkauf von Vermögenswerten an eine Liechtensteinische Familienstiftung kann eine steuerlich attraktive Alternative zur Schenkung sein.

  • Schenkungsteuer entfällt, da es sich um eine entgeltliche Übertragung handelt.
  • Die Ertragsteuerpflicht hängt von der Art des übertragenen Vermögens ab.

Wichtige steuerliche Aspekte des Verkaufs:

Steuerliche Folgen bei Verkauf an die Liechtensteiner Stiftung

2.1 Verkauf von Immobilien – Steuerfreier oder steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn?

Die steuerliche Behandlung eines Immobilienverkaufs hängt davon ab, aus welcher Struktur die Immobilie veräußert wird.

 

Mögliche steuerfreie Veräußerung nach § 23 EStG (Privatvermögen)

Ein Verkauf aus dem steuerlichen Privatvermögen ist nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG steuerfrei, wenn:

  • Die Immobilie mehr als 10 Jahre im Privatvermögen gehalten wurde, oder
  • Die Immobilie im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.
Familienstiftung Liechtenstein Verkauf Immobilie nach 10 Jahren

Verkauf aus einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft

 

  • Steuerfrei, wenn die Immobilie seit mehr als 10 Jahren im Besitz der Gesellschaft ist.
  • Gewinne werden den Gesellschaftern zugerechnet (keine Gewerbesteuerpflicht).

 

Verkauf aus einer gewerblichen Personengesellschaft oder gewerblich geprägten GmbH & Co. KG

  • Veräußerungsgewinn immer steuerpflichtig, unabhängig von der Haltedauer.
  • Gewerbesteuerpflicht für den Veräußerungsgewinn.

 

Fazit: Immobilien sollten möglichst vor einer Veräußerung aus der Gewerblichkeit herausgeführt werden, um eine Steuerbefreiung nach § 23 EStG zu nutzen.


2.2 Verkauf von Kapitalgesellschaftsanteilen – 95 % steuerfrei für eine Holding nach § 8b KStG

Der Verkauf von GmbH- oder AG-Anteilen ist steuerlich besonders vorteilhaft, wenn er aus einer Holding-GmbH erfolgt.

 

Grundlage: § 8b Abs. 2 KStG

  • 95 % steuerfrei, wenn die Anteile von einer Kapitalgesellschaft (Holding-GmbH oder AG) gehalten werden.
  • Nur 5 % des Veräußerungsgewinns unterliegen der Körperschaft- und Gewerbesteuer.
Verkauf einer GmbH an eine Liechtensteiner Familienstiftung

Verkauf von GmbH-Anteilen durch eine Privatperson (kein Holding-Modell)

  • Teilweise steuerpflichtig nach § 17 EStG, wenn innerhalb der letzten 5 Jahre eine Beteiligung von mindestens 1 % bestand.
  • Teileinkünfteverfahren: 60 % des Veräußerungsgewinns steuerpflichtig, 40 % steuerfrei.

Fazit:

  • Holding-Strukturen sind steuerlich effizienter, da 95 % des Veräußerungsgewinns steuerfrei sind.
  • Privatverkäufe sollten steuerlich strategisch geplant werden, um die Steuerlast zu minimieren.

2.3 Finanzierung des Kaufpreises durch die Stiftung

Damit die Stiftung den Kaufpreis zahlen kann, sind verschiedene Finanzierungsoptionen möglich:

  • Bankdarlehen – Die Stiftung nimmt ein Fremddarlehen auf.
  • Verkäuferdarlehen – Der Verkäufer gewährt der Stiftung ein Darlehen über den Kaufpreis. 
  • Kombination aus Eigenmitteln, Bank- und Verkäuferdarlehen.

Fazit: Die Finanzierung sollte frühzeitig strategisch geplant werden, um steuerliche und wirtschaftliche Vorteile zu sichern.


2.4 Grunderwerbsteuer bei Immobilienverkäufen

Grundsatz: Der Verkauf einer Immobilie an die Stiftung löst Grunderwerbsteuer aus, da die Stiftung eine eigenständige Rechtsperson ist.

  • Steuersatz: 3,5 – 6,5 % des Kaufpreises (je nach Bundesland).
  • Mögliche Gestaltung: In bestimmten Konstellationen kann die Grunderwerbsteuer durch eine Kombination aus Verkauf und Schenkung reduziert werden.

Fazit: Die Grunderwerbsteuer muss in die Transaktionsplanung einbezogen werden, um eine unnötige Steuerbelastung zu vermeiden.


2.5 Fazit: Verkauf als steuerlich optimierte Alternative zur Schenkung

Familienstiftung Liechtenstein Übertragungswege

3. Darlehen an die Stiftung – Steuerlich optimierte Finanzierungsmöglichkeit

4. Steuerlicher Vergleich der Übertragungswege: Schenkung, Verkauf und Darlehen

5. Ertragsteuerliche Konsequenzen – Welche Auswirkungen hat die Vermögensübertragung auf die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und die Wegzugsbesteuerung?

6. Besteuerung der Familienstiftung in Liechtenstein



Mit einer Liechtensteiner Familienstiftung schützen Sie Ihr Vermögen.
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Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner berät Sie bei der Gründung Ihrer Familienstiftung in Deutschland und Liechtenstein.

Thorsten Klinkner

Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner führt die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Unternehmerkompositionen GmbH. Er ist auf die Gestaltung von nationalen und internationalen Stiftungs-Strukturen spezialisiert und hat bereits über 150 Gründungsprojekte erfolgreich begleitet.