Bei welchem Finanzamt ist eine Stiftung anzumelden?

Antwort:

Für jede deutsche Stiftung gibt es ein bestimmtes Finanzamt, das örtlich zuständig ist. Bei diesem örtlich zuständigen Finanzamt ist die Stiftung anzumelden. Darüber hinaus ist bei diesem Finanzamt auch die Körperschaftsteuererklärung der Stiftung abzugeben.


Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort des Verwaltungssitzes der Stiftung. Dabei handelt es sich um den Ort, von dem aus der Stiftungsvorstand die Geschäfte der Stiftung tatsächlich führt. Hierbei kann es sich zum Beispiel um das heimische Arbeitszimmer des Stifters handeln. Regelmäßig ist dann dasselbe Finanzamt für die Einkommensteuer des Stifters und die Körperschaftsteuer der Stiftung örtlich zuständig.