Vielleicht kennen Sie diese Empfehlung: Wer sein unternehmerisches Lebenswerk über Generationen sichern will, muss rechtzeitig übergeben. Dieser Rat ist gut gemeint, und für viele Vermögensinhaber kommt er zu früh. Wer vierzig Jahre lang jede wesentliche Entscheidung selbst getroffen hat, möchte nicht zu früh „wegübertragen“ und „loslassen“. Er möchte weiter aktiv gestalten. Er zögert daher endgültig zu entscheiden.
So bleibt scheinbar nur die Wahl zwischen zwei Wegen. Der eine heißt: jetzt übergeben, mit allen Folgen, für die sich mancher noch zu früh fühlt. Der andere heißt: warten, und im Stillen wissen, dass am Ende eine Erbengemeinschaft ordnen soll, was zu Lebzeiten offenblieb. Es gibt einen dritten Weg, und er wird im deutschen Markt selten gezeigt.
Eine Stiftung, die Ihnen gehorcht
Das liechtensteinische Stiftungsrecht erlaubt dem Stifter, sich in der Stiftungsurkunde weitreichende Rechte vorzubehalten: den Widerruf der Stiftung, die Änderung ihrer Regeln, den Sitz im Stiftungsrat. Eine so gebaute Stiftung bleibt zu Ihren Lebzeiten vollständig in Ihrer Hand. Das deutsche Steuerrecht zieht daraus eine klare Folge: Steuerlich gilt das Vermögen weiter als Ihres. Sie verfügen darüber, so hat es die höchstrichterliche Rechtsprechung formuliert, wie über ein eigenes Bankguthaben. Die Übertragung löst deshalb keine Schenkungsteuer aus, die laufenden Erträge versteuern Sie wie bisher, und eine Abschirmwirkung gegenüber dem deutschen Fiskus entsteht zu Lebzeiten gerade nicht.
Viele Berater erzählen diese Geschichte ausschließlich als Warnung, und als Warnung ist sie auch in einem bestimmten Aspekt berechtigt: Wer sich von einer solchen Stiftung Steuervorteile verspricht, wird enttäuscht. Nur verfehlt die Warnung das Ziel derer, die etwas anderes suchen. Für den Eigentümer, der die Kontrolle bewusst bis zum Lebensende behalten will, ist diese steuerliche Neutralität kein Mangel. Sie ist der Preis der vollen Verfügungsmacht, und er ist transparent.
Der Tag danach
Der eigentliche Wert dieser Gestaltung zeigt sich an dem Tag, an dem Sie ihn selbst nie erleben werden. Die vorbehaltenen Stifterrechte sind höchstpersönlich. Sie lassen sich weder abtreten noch vererben, und mit dem Tod des Stifters erlöschen sie kraft Gesetzes. In diesem Moment erstarkt die Stiftung: Aus dem Gefäß, das ausschließlich Ihnen gehorchte, wird eine eigenständige Trägerin des Vermögens, mit der Begünstigtenordnung, der Förderlogik und den Organen, die Sie zu Lebzeiten entworfen, erprobt und nachjustiert haben. Setzen Sie die Stiftung zugleich als Erbin ein, wächst ihr der Nachlass geordnet zu.
Stellen Sie sich den Unterschied konkret vor. Ohne diese Struktur beginnt am Tag danach die Suche: Wer führt, wer verwaltet, wer entscheidet, wie sich mehrere Erben einigen. Mit ihr steht am Tag danach eine Ordnung bereit, die seit Jahren arbeitet und die jeder in der Familie kennt. Das ist die Prüffrage, an der Sie jede Nachfolgeplanung messen können: Was steht am Tag danach bereit, eine gelebte Ordnung oder eine Erbengemeinschaft?
Was diese Gestaltung kostet
Zur Klarheit gehört die andere Seite. Die Erbschaftsteuer fällt bei diesem Weg an wie beim gewöhnlichen Erbgang auch, und der Erwerb durch eine ausländische Stiftung wird nach der ungünstigeren Steuerklasse besteuert als der Erwerb durch Ihre Kinder. Pflichtteilsansprüche bleiben in voller Höhe bestehen, weil Sie sich ja gerade nichts entzogen haben. Und die Ordnung für die Zeit nach dem Erstarken will von Anfang an sorgfältig gestaltet sein, damit sie auch steuerlich von Beginn an als eigenständig anerkannt wird.
Der Maßstab ist damit klar: Diese Gestaltung tritt gegen den ungeordneten Erbgang an, bei dem dieselbe Steuer auf ein Vermögen ohne Struktur fällt. Die Steuer ist in beiden Fällen eine Liquiditätsfrage, die sich planen lässt. Der Unterschied liegt darin, was am Tag danach existiert.
Was daraus folgt
Für den Eigentümer, der loslassen einmal will, aber noch lange nicht muss, verbindet dieser dritte Weg zwei Dinge, die sonst als unvereinbar gelten: volle Verfügungsmacht bis zuletzt und eine Nachfolge, die am entscheidenden Tag bereits steht. Jeder spätere Schritt bleibt Ihnen offen. Sie können einzelne Rechte zu Lebzeiten ablegen, wenn das Vertrauen in die Ordnung gewachsen ist, Schritt für Schritt und in Ihrem Tempo. Sie können es auch lassen. Beides ist geordnet, und genau das ist der Punkt: Die Reihenfolge kehrt sich um. Erst entsteht die Ordnung, dann entscheiden Sie über die Geschwindigkeit der Übergabe. Ihr Lebenswerk verdient beides zugleich: Ihre Hand am Steuer, solange Sie leben, und eine Ordnung, die am Tag danach steht.