Stiftungen spielen im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge eine immer bedeutendere Rolle. In der Praxis hat sich herausgestellt, dass Unternehmer*innen vor allem der Erhalt der Unternehmenssubstanz als solche und die Versorgung der Familie umtreibt. Aber auch die Sicherung von Arbeitsplätzen oder die Honorierung besonderer Mitarbeiterleistungen kann im Stifterwillen verankert sein. Die langfristig wichtigste Funktion der unternehmensverbundenen Stiftung ist jedoch die geregelte Unternehmensnachfolge.
Hierfür eignet sich besonders die Konstruktion mit einer unternehmensverbundenen Familienstiftung aufgrund folgender hervorragender Eigenschaft: Sie bietet eine besondere Verbindung von Stabilität und Flexibilität, aus der vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten für den Stifter entstehen. Diese lassen sich sensibel auf das persönliche Stiftungsanliegen und die vorhandenen Konstellationen anpassen, insbesondere im Hinblick auf Nachfolgelösungen in Familienunternehmen.
Das Grundmodell der unternehmensverbundenen Stiftung in Form einer Beteiligungsträgerstiftung stellt sich wie folgt dar: Die Stiftung wird entweder Allein- oder Mitgesellschafterin eines Unternehmens oder einer Unternehmensgruppe. Eine unternehmensverbundene Stiftung bringt für die zukunftsgerichtet agierende Unternehmerfamilie vor allem folgende Nutzen:
Die unternehmensverbundene Stiftung als stabiler Baustein in der Unternehmensführung
Sie vereinfacht vielfach historisch gewachsene rechtliche Strukturen eines Unternehmens, indem diese bei Übertragung der Anteile einmal analysiert und pragmatisch den Bedürfnissen der Familie und des Unternehmens angepasst werden. Die Stiftung wird als stabiler Führungsbaustein eingesetzt. Zudem entfällt der fehleranfällige und kostenintensive Prozess der regelmäßig wiederkehrenden Anpassungen von Gesellschaftsverträgen, Testamenten und Eheverträgen im Rahmen von privaten Schicksalsschlägen. Da die Stiftung die Anteile am Unternehmen hält und nicht mehr die Familie, bleiben alle das Unternehmen betreffenden Verhältnisse dauerhaft stabil.
In der Stiftungssatzung hingegen werden die im Rahmen von Erbfällen oder Scheidungen anstehenden finanziellen Regelungen abschließend (wenngleich auch nicht zwingend für alle Zeiten unabänderlich) geregelt. So kann die Unternehmerfamilie zwar dauerhaft vollständig von den Einkünften des Unternehmens profitieren und dieses – wenn gewünscht – auch inhaltlich lenken. Persönliche Veränderungen oder gar Krisen schlagen aber nicht mehr negativ bis auf das Unternehmen durch, oder gefährden es gar. Hierdurch besteht niemals die Notwendigkeit, dass sich Familienangehörige, die in vielen Fällen auf die Leitung eines Unternehmens gar nicht vorbereitet wurden, unvorhergesehen, faktisch über Nacht, mit der Notwendigkeit konfrontiert werden, einen Nachfolger für das bisherige Familien- und Unternehmensoberhaupt zu finden, und sich gerade in der schweren Zeit der Trauer, mit der ihnen unbekannten aber existentiellen unternehmerischen Materie herumschlagen müssen. Niemand findet sich nach einem schweren Schicksalsschlag und dem Verlust, beispielsweise der Eltern, plötzlich in der Situation wieder, Gesellschafter eines Unternehmens zu sein und hierfür verantwortlich handeln zu müssen, wenn bereits die Stiftung Gesellschafter des Unternehmens ist, und somit in ihrem Rahmen und gemäß ihrer Satzung bereits Wege vorbestimmt sind, das Unternehmen sicher in die Zukunft zu tragen.
Einen Erbfall in Bezug auf das von der Stiftung gehaltene Unternehmen gibt es in finanzieller Hinsicht gewissermaßen nicht mehr. Wobei dies nicht im Hinblick auf die Erbschaftssteuer gilt, die bei Stiftungen im Rahmen einer jedoch plan- und gestaltbaren Erbersatzsteuer anfällt.
Unternehmenswerte dauerhaft sichern
Gleichzeitig verankert die Stiftungssatzung die Unternehmenskultur und die Werte des Stifters dauerhaft in der Führung des Unternehmens. Insbesondere für Gesellschafter von Familienunternehmen, die dieses selbst aufgebaut, oder wesentlich erweitert haben und in der Stiftung ihr Lebenswerk sehen, das zu einem Großteil auf ihrem Pioniergeist und ihrer Arbeitsweise basiert, ist die Satzung der Stiftung ein sehr geeignetes Werkzeug, die Leitplanken auch für Beschlüsse hinsichtlich der Unternehmensleitung über ihren Tod hinaus vorzugeben und generationenübergreifend in die Zukunft zu bringen. Dies alles verleiht dem Unternehmen Stabilität und langfristige Planbarkeit. So wird die Attraktivität des Unternehmens auch für Fachkräfte gesteigert.
Dabei wird die Unternehmerfamilie nicht etwa aus der Führung herausgedrängt. Nicht zuletzt eröffnet die Familienstiftung verschiedene und sehr persönlich ausgestaltbare Wege in die Unternehmensleitung, wenn dies gewünscht ist, aber auch in die verschiedensten Beteiligungsformen innerhalb der Stiftung: im Rahmen des Vorstands, der Familienversammlung, etc.
Die Stiftung als Einstieg für die heranwachsende Generation des Familienunternehmens
Nachfolgende Generationen können hier erste Erfahrungen mit dem Unternehmen sammeln, in das sie zukünftig einmal hineinwachsen wollen/sollen und beispielsweise bereits ab dem 16. Geburtstag als nicht stimmberechtigtes Mitglied im Rahmen der Familienversammlung die Prozesse innerhalb der Stiftung kennenlernen, und somit auch die Bedeutung des Unternehmens für die Familie zu verstehen. Mit wachsender persönlicher Verbundenheit und langjähriger Kenntnis der Situation und Entwicklung des Unternehmens entwickelt sich auch ein Verantwortungsgefühl, das die Nachkommen an das Unternehmen bindet und ihren Eintritt – aufgrund von Kenntnis und Können, weniger aufgrund ihrer Geburt – erleichtert und für alle Beteiligten selbstverständlicher macht. Somit kann die Stiftung das grundlegende Verständnis der Familienmitglieder für die familiäre Gemeinschaft und Verbundenheit aufbauen, sowie die Bedeutung des Unternehmens und seine Entwicklung dauerhaft festigen.