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Sind der Stifter oder die Stifterfamilie für immer an die Familienstiftung gebunden?

Antwort:

Also Stiftung versus Flexibilität? Nein. Zwar errichten Stifter eine Familienstiftung im Regelfall in der Absicht, dass die Stiftung zeitlich unbegrenzt als „stabiles Familienmitglied“ in der Generationenfolge besteht. Trotzdem hat der Stifter in der Gestaltungspraxis eine Bandbreite an Möglichkeiten, um die Stiftungsstruktur wieder aufzulösen. 


So kann beispielsweise eine Stiftung als Verbrauchsstiftung konzipiert werden, die den beispielhaften Zweck der eigenen Altersversorgung der Stifter aus der Stiftungsvermögenssubstanz hat (und damit nicht nur, wie üblich, aus den Stiftungsvermögenserträgen). 

 

Sobald die Stiftungsvermögenssubstanz aufgezehrt ist, wird die Stiftung aufgelöst. Zudem können die Stifter vorsehen, dass, solange sie die Stiftung als Stiftungsvorstand selbst steuern (oder auch darüber hinaus), die Vermögenswerte, bis auf den Wert des Grundstocks, den sie bei Errichtung der Stiftung übertragen haben, wieder von der Stiftung an sie zurückfallen.

 

Alternativ dazu kann man die Familienstiftung auch später in eine gemeinnützige Stiftung umwandeln. Diese Möglichkeit wird in der Regel von den Stiftern entweder in der Satzung oder per Stiftungsvorstandsbeschluss vorgesehen. Es wird dann geregelt, dass das Restvermögen der Stiftung in dem Fall, dass der Stiftungszweck (bei der Familienstiftung die Versorgung der begünstigten Mitglieder der Stifterfamilie nach den „Spielregeln“ des Stifters) nicht mehr erfüllt werden kann, weil der benannte Personenkreis aus der Stifterfamilie verstorben ist, einem gemeinnützigen Zweck oder einer konkreten gemeinnützigen Organisation zugeführt wird. 

 

Der Grund dieser Maßnahme besteht meist darin, dass das verbleibende Familienvermögen bei Auflösung der Familienstiftung an den Fiskus fällt, wenn kein abweichender Anfallsberechtigter festgelegt ist. 

 

Durch die Regelung des Restvermögens der Familienstiftung weiß der Stifter bereits zu Lebzeiten, dass das von ihm aufgebaute Vermögen zunächst seiner Familie und anschließend einer zu Lebzeiten selbst bestimmten Herzensangelegenheit zugutekommt. Ein Weg, den nicht wenige Stifter gehen.


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