Antwort:
Zunächst ist es wichtig zu wissen: Auch die unternehmensverbundene Stiftung ändert die Flexibilität des Unternehmens grundsätzlich nicht, denn der operative Bereich bleibt flexibel. Das sieht man zum Beispiel in der fortbestehenden Möglichkeit der Umwandlung von Rechtsformen, der Finanzierung oder dem Zukauf weiterer Beteiligungen. Viele große und bekannte Unternehmen werden auf diese Weise schon seit Jahrzehnten geführt. Prominente Beispiele dafür sind die Würth Gruppe und Aldi. Die volle Flexibilität im operativen Bereich bleibt erhalten.
Eine Stiftung gibt Stabilität auf der Gesellschafterebene. Über den Grad ihrer Flexibilität entscheidet der Stifter mit der Ausgestaltung der ersten Satzung. Das bedeutet, der Stifter selbst bestimmt mit seinem Stifterwillen, wie Stiftung und Unternehmen zusammenwirken.
Nach unserer Projekterfahrung ist es in der Regel gewollt, dass die Geschäftsführung des Unternehmens größtmögliche Flexibilität erhält. Dies ist auch ein sinnvolles Vorgehen. Die Geschäftsführung muss operativ entscheiden können, um das Unternehmen erfolgreich entwickeln und fortführen zu können.
Die Stiftung wacht über das Wesentliche. Dazu gehören beispielsweise besondere Rechtsgeschäfte, wie der Erwerb oder der Verkauf von Beteiligungen oder die Änderung des Geschäftsmodells. Zudem kann die Satzung der Stiftung Regelungen über die Entnahme von Gewinnen und/oder die Bildung von Rücklagen enthalten. Die Stiftung wird auf diese Weise zu einem stabilen Gesellschafter für das Unternehmen.
Ergänzend zu dieser Anpassungsfähigkeit hat die unternehmensverbundene Stiftung insbesondere folgende Vorteile für die Familie und das Unternehmen:
- Die vielfach historisch gewachsene rechtliche Struktur wird vereinfacht. Der fehleranfällige und kostenintensive Prozess der regelmäßig wiederkehrenden Anpassung von Gesellschaftsverträgen, Testamenten und Eheverträgen und dem Controlling komplexer Betriebsaufspaltungen entfällt.
- Patente und wesentliche Betriebsgrundlagen werden geschützt und damit feindliche Übernahmen und Betriebsaufspaltungen verhindert.
- Die Attraktivität des Unternehmens für Fachkräfte steigt, da das Eigentum am Unternehmen in einem stabilen Rahmen und mit verlässlichen Parametern geregelt ist.
- Die Stiftungsverfassung verankert die Unternehmenskultur.
- Die Position gegenüber finanzierenden Banken wird verbessert.
Wenn Sie also fragen, ob eine unternehmensverbundene Stiftung flexibel gestaltet werden kann, ist dies die Antwort: Die Flexibilität ist nach den Wünschen des Stifters gestaltbar. Entscheidend ist die erste Satzung. Sie gibt die Spielregeln für spätere Änderungen vor.
Zur besseren Orientierung können Sie sich auch die Stiftungsformen im Überblick anschauen oder bei individuelleren Fragen einen Beratungstermin bei uns buchen.