Unternehmensnachfolge mit einer Familienstiftung – wann ist das sinnvoll?

Antwort:

Die Grundvoraussetzung für derartige Überlegungen ist, dass das Unternehmen wirtschaftlich funktioniert und übergabefähig ist. Das bedeutet insbesondere: Das Unternehmen muss ohne den bisherigen Inhaber*in oder Geschäftsführer*in funktionieren können, der das Unternehmen ggf. mit seiner Persönlichkeit, seinen Ideen, seinen Kontakten und seiner Tatkraft geprägt hat.


Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, ist eine Familienstiftung vereinfacht formuliert zunächst immer dann eine sinnvolle Option, die betrachtet werden sollte, wenn es darum geht, dieses Unternehmen zu erhalten und fortzuführen. Die Stiftung schafft einen Ordnungsrahmen. Sie institutionalisiert die Unternehmensfortführung. 

 

Für die detaillierte Prüfung des Nutzens der Gründung einer Familienstiftung im konkreten Einzelfall sind die individuellen Motive entscheidend. 

 

Ein Beispiel dazu: Eine Unternehmerfamilie in 2. Generation möchte das Familienunternehmens als Ganzes erhalten, gleichzeitig die nächste Generation „fair“ behandeln. Mit der angestrebten Fairness ist vielfach gemeint, Vermögenswerte zu wirtschaftlich gleichen Teilen aufzuteilen. Diese Aufteilung ist häufig komplex. Die Immobilie 1 ist mehr wert als Immobile 2. Der größte Wert ist in der Regel die Beteiligung am Unternehmen. Eine Aufteilung führt zu komplexen Strukturen und wechselseitigen Ausgleichszahlungen. Eine (vorweggenommene) Erbfolge im Privatvermögen führt zur Zersplitterung des Vermögens, die gerade verhindert werden soll. 

 

Die Familienstiftung als Alternative zur Zersplitterung des Unternehmens 

 

Eine Alternative bietet die Gründung einer Familienstiftung. Die Gesellschaftsanteile werden als Ganzes unter dem Dach der Familienstiftung erhalten. Die Familienmitglieder profitieren von den Zuwendungen der Familienstiftung nach den Spielregeln der Satzung. Wirtschaftliche Fairness kann durch die Zuwendungen sehr einfach gestaltet werden. 

 

Wann ist diese Idee sinnvoll? 

 

Wenn sich die Familie einig ist. Wenn etwas „Verbindendes“ geschaffen und erhalten werden soll. Wenn man getrennte Wege gehen will, ist die gemeinsame Familienstiftung nicht zielführend. Dann kann ggf. ein Gesellschafter seine Anteile in eine Familienstiftung übertragen. Oder es werden mehrere Familienstiftungen nebeneinander mit gesonderten Prinzipien errichtet. Entscheidend für die passende Gestaltung sind das Gespräch und die Klärung vorab- mit allen Beteiligten. Es gibt kein richtig oder falsch. Sondern nur ein „stimmig“, ein „passend“, so dass alle Beteiligten langfristig zufrieden sind. 

  

Angebot: Ergebnisoffener Workshop mit den Familien zur Klärung der Situation, der Ziele und der Beteiligten.