Wie unterstützt mich eine Stiftung, wenn ich als Stifter selbst pflegebedürftig werde?

Antwort:

Für den Fall, dass Sie selbst Stifter einer Familienstiftung sind, kann eine Stiftung wertvolle Unterstützung leisten. Die Stiftung kann als Baustein für die eigene Altersvorsorge genutzt werden. Wichtig ist, dass die Stiftungsstruktur eine Versorgung der Mitglieder der „Stifter-Familie“ vorsieht und eine potentielle Versorgung bereits mit Errichtung der Stiftung in der Satzung verankert wurde. Durch eine verbindliche Regelung in der Stiftungssatzung haben Sie selbst in Eigenverantwortung die Möglichkeit, Regelungen zur eigenen Versorgung auch für die Zeit festzusetzen, in der eine eigene (zukünftige) Pflegebedürftigkeit besteht.


Eine Versorgung kann durch Zahlungen stattfinden, egal ob regelmäßig wiederkehrend oder einmalig. Diese Auszahlung von Zuwendungen unterliegt - im Gegensatz zu der Besteuerung anhand des persönlichen Steuersatzes der Einkommensteuer - höchstens dem fixen Steuersatz in Höhe von 25% für Kapitalerträge, also der Abgeltungssteuer. Zusätzlich zur bloßen Zahlung ist auch das Verkaufen von bestimmten Vermögensgegenständen an die Stiftung möglich, die Kaufpreisraten können dann, wenn sie mit einem Verkäuferdarlehen kombiniert werden, steuerfrei vereinnahmt und zur Versorgung genutzt werden. Je nach Einzelfall gibt es vielfältige Möglichkeiten, die Vorsorge im Zusammenspiel mit der Stiftung rechtlich und steuerlich zu gestalten.

 

Abgesehen vom Faktor der Selbstverantwortung, kann ein solches Vorgehen auch mühselige Auseinandersetzungen mit dem Sozialhilfeträger ersparen, wenn es um die Frage der Bewilligung einzelner Pflegemaßnahmen geht, die dann aus der Stiftung gezahlt werden könnten. Der Stifter selbst und auch die Stifter-Familie haben hier bereits im Vorfeld eine äußerst große Gestaltungsfreiheit. 

 

Im Ergebnis ist in dieser Konstellation auch die Problematik des Regresses umgangen, weil keine staatliche Stelle bei der „Zahlung“ mitwirkt. Dies stellt nicht nur tatsächlich einen Unterschied in der rechtlichen Lage dar, sondern gibt auch die Möglichkeit, dass sich Begünstigte der Stifter-Familie in einer anderen persönlichen Rolle wiederfinden: Begünstigte, die pflegebedürftig werden, fühlen sich so nicht mehr in der Sonderrolle als „Bittsteller beim Staat“, sondern haben mit der Stiftung tatsächlich ein eigenes Versorgungssystem, eine private Altersvorsorge im Rücken. Das schafft gleichzeitig auch mehr Einbeziehung in die Familienstruktur.