Wie beeinflusst ein Gesellschaftsvertrag in meinem Unternehmen die Gestaltungsfreiheit in meinem Testament?

Antwort:

Grundsätzlich steht es dem Erblasser frei, letztwillige Verfügungen nach seinem Belieben zu erstellen. Finden sich im Gesellschaftsvertrag allerdings Regelungen, die im Interesse der Mitgesellschafter getroffen wurden, müssen Testament und Gesellschaftsvertrag aufeinander abgestimmt sein, um das Scheitern einer Nachfolge zu vermeiden.


Oft finden sich nämlich im Gesellschaftsvertrag Beschränkungen für solche Geschäfte und Verfügungen des Erblassers, die dem Unternehmen einen Schaden bringen könnten. Zu nennen sind z.B. gesellschaftsvertragliche Verbote hinsichtlich der Nachfolge von Ehepartnern und deren Zugriffsmöglichkeit im Rahmen von Zugewinnausgleich oder besondere Nachfolgeklauseln, die Hürden für die Erben durch das Voraussetzen bestimmter fachlicher Anforderungen darstellen.