Kann eine Stiftung selbst Stifter sein?

Antwort:

 

Ja. Gesetzlich kommen neben natürlichen Personen und Personengesellschaften auch juristische Personen, also auch Stiftungen, als Stifter in Frage. Im Hinblick auf die Stiftungssatzung ist als Einschränkung zu beachten, dass die Vermögensübertragung an andere Stiftungen als zulässige Form der Zweckverwirklichung festgelegt sein muss.