Was ist bei einer Stiftungserrichtung und steuerlichen Freibeträgen zu beachten?

Antwort:

 

Jede Stiftungserrichtung erfordert eine Vermögenserstausstattung. Damit soll sichergestellt werden, dass die Stiftung lebensfähig ist und in die Lage versetzt wird, den Stiftungszweck zu erfüllen.

Für die Übertragung von Vermögen als Anfangsausstattung einer Familienstiftung steht dem Stifter ein persönlicher Freibetrag nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) zu, dessen Höhe sich danach richtet, zu welchem Berechtigten laut Stiftungssatzung das entfernteste Verwandtschaftsverhältnis besteht.