Kann eine Stiftung davor schützen, pflegebedürftige Angehörige finanziell unterstützen zu müssen?

Antwort:

 

Ja. Wer früh genug eine Familienstiftung errichtet und sein Privatvermögen an diese überträgt, hat die Vermögenswerte wirksam aus seinem Privatvermögen ausgelagert. In Folge dessen läuft ein sog. Sozialhilferegress – der Zugriff des Sozialhilfeträgers auf nahe Angehörige eines Pflegebedürftigen – ins Leere. Dahinter steht die Motivation, den staatlichen Zugriff auf die Vermögenssubstanz, aus deren Erträgen die Familie und damit insbesondere auch die pflegebedürftigen Familienmitglieder versorgt werden sollen, zu verhindern. Auf diese Weise können pflegebedürftige Familienmitglieder wirksam aus den Erträgen des an die Familienstiftung übertragenen Vermögens versorgt werden, während die Substanz der Ertragsquellen wirksam im schützenden Mantel der Stiftung erhalten bleibt und ausgebaut werden kann.